Hallo zusammen,
ich befasse mich gerade mit einem Vorfahren der in die USA ausgewandert ist und habe mir jetzt die gefundenen Unterlagen genauer angesehen und für mich ein paar Ungereimtheiten festgestellt.
Konkret geht es dabei um die Einbürgerungsurkunde von dieser Person:
Rudolph Frembd,
*22.04.1822 in Gambach, Hessen, Deutschland
+15.07.1897 in Blocksburg, Kalifornien, USA
-> von Bremen abgereist und am 08.09.1865 in New York angekommen
Seine Einbürgerung fand dann schon am 17.10.1868 durch den Supreme Court statt.
Und da fangen die Ungereimtheiten für mich an. Im Vordruck des Einbürgerungsformular steht nämlich:
-> wenn man es wörtlich nimmt, steht doch hier, dass er mit 21 Jahren angekommen ist? Da es aber ein Vordruck ist und es bei allen anderen auch so steht, soll es wohl einfach bedeuten, dass er als Volljähriger einreiste, oder?
-> da er erst 1865 eingewandert ist, kann er keine fünf Jahre in den USA gelebt haben. Eine Prüfung kann dann wohl nicht stattgefunden haben und man hat sich auf sein Wort und das des Zeugen verlassen.
Weiter heisst es im Vordruck:
-> Mein Vorfahre war kein Staatsbürger von UK. Er war mit seinen Eltern als Kind nach Russisch-Polen ausgewandert und ist von dort dann wieder über Deutschland in die USA ausgewandert. Ob er die Hessische Staatsbürgerschaft noch hatte oder durch die erste Auswanderung Russischer Staatsbürger war, weiß ich nicht genau.
Kann es sein, dass einfach ein falsches Formular verwendet wurde?
Mich irritiert auch, dass auf der Urkunde nicht seine eigene Unterschrift zu finden ist, sondern, dass alles mit der Handschrift des Schreibers gemacht wurde und nur als Zusatz "his Mark" geschrieben steht, wenn mein Vorfahre oder der Zeuge unterschrieben haben. Schreiben konnte er.
Also meine Frage an diejenigen unter euch die auch Auswanderer haben: Kann es wirklich sein, dass hier ein falsches Formular verwendet wurde und das bei den Voraussetzungen zur Einbürgerung geflunkert wurde, ohne dass die Behörden das prüften?
Wenn jemand aus eigener Erfahrung etwas beitragen kann, würde ich mich über eine Nachricht freuen.
Viele Grüße
Kai
ich befasse mich gerade mit einem Vorfahren der in die USA ausgewandert ist und habe mir jetzt die gefundenen Unterlagen genauer angesehen und für mich ein paar Ungereimtheiten festgestellt.
Konkret geht es dabei um die Einbürgerungsurkunde von dieser Person:
Rudolph Frembd,
*22.04.1822 in Gambach, Hessen, Deutschland
+15.07.1897 in Blocksburg, Kalifornien, USA
-> von Bremen abgereist und am 08.09.1865 in New York angekommen
Seine Einbürgerung fand dann schon am 17.10.1868 durch den Supreme Court statt.
Und da fangen die Ungereimtheiten für mich an. Im Vordruck des Einbürgerungsformular steht nämlich:
STATE OF NEW YORK, City and County of New York, }ss.Rudolph Fremd
the above-named applicant, being duly sworn, says, that he resides at 224 Stanton, that he has arrived at the age of twenty-one years, that he has resided in the United States three years next preceding his arrival at that age, and has continued to reside therein to the present time; that he has resided five years within the United States, including the three years of his minority, and one year, at least, immediately preceding this application, within the State of New York; and that for three years next preceding this application it has been, bona fide, his intention to become a citizen of the United States.
the above-named applicant, being duly sworn, says, that he resides at 224 Stanton, that he has arrived at the age of twenty-one years, that he has resided in the United States three years next preceding his arrival at that age, and has continued to reside therein to the present time; that he has resided five years within the United States, including the three years of his minority, and one year, at least, immediately preceding this application, within the State of New York; and that for three years next preceding this application it has been, bona fide, his intention to become a citizen of the United States.
-> da er erst 1865 eingewandert ist, kann er keine fünf Jahre in den USA gelebt haben. Eine Prüfung kann dann wohl nicht stattgefunden haben und man hat sich auf sein Wort und das des Zeugen verlassen.
Weiter heisst es im Vordruck:
STATE OF NEW YORK, City and County of New York, }ss. I, Rudolph Frend(!)
the above-named applicant, do declare on oath that it is, bona fide, my intention, and has been for three years next preceding this application, to become a Citizen of the United States; and to renounce forever all allegiance and fidelity to every foreign Prince, Potentate, State or Sovereignty whatever, particularly to the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, of whom I am now a subject.
the above-named applicant, do declare on oath that it is, bona fide, my intention, and has been for three years next preceding this application, to become a Citizen of the United States; and to renounce forever all allegiance and fidelity to every foreign Prince, Potentate, State or Sovereignty whatever, particularly to the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, of whom I am now a subject.
Kann es sein, dass einfach ein falsches Formular verwendet wurde?
Mich irritiert auch, dass auf der Urkunde nicht seine eigene Unterschrift zu finden ist, sondern, dass alles mit der Handschrift des Schreibers gemacht wurde und nur als Zusatz "his Mark" geschrieben steht, wenn mein Vorfahre oder der Zeuge unterschrieben haben. Schreiben konnte er.
Also meine Frage an diejenigen unter euch die auch Auswanderer haben: Kann es wirklich sein, dass hier ein falsches Formular verwendet wurde und das bei den Voraussetzungen zur Einbürgerung geflunkert wurde, ohne dass die Behörden das prüften?
Wenn jemand aus eigener Erfahrung etwas beitragen kann, würde ich mich über eine Nachricht freuen.
Viele Grüße
Kai
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