Hallo zusammen,
Ich stehe im Moment ein bisschen ratlos da.
Am 6.12.2012 stellte ich einen Antrag an die Wast.
Der Sohn meines Ururgroßonkels gilt seit Mai 1945 als vermisst.
Sein Name ist William Dobritter und ist der Sohn meines Ururgroßonkels Maximilian Dobritter.
Ehefrau und Tochter sind verstorben.
Wast hat sich heute gemeldet und informiert mich das bezüglich meines Anliegens Feststellungen möglich sind.
Gebühren fallen an nach gebührenordnung. so weit so gut.
Nun benötigen sie nun eine Einverständniserklärung des Betroffenen bzw. des Rechtnachfolgers.
Wie habe ich das zu verstehen?
Ein Schriftstück zum Unterschreiben lag nicht bei.
Hoffnungsvolle Grüße Ute
Ich stehe im Moment ein bisschen ratlos da.
Am 6.12.2012 stellte ich einen Antrag an die Wast.
Der Sohn meines Ururgroßonkels gilt seit Mai 1945 als vermisst.
Sein Name ist William Dobritter und ist der Sohn meines Ururgroßonkels Maximilian Dobritter.
Ehefrau und Tochter sind verstorben.
Wast hat sich heute gemeldet und informiert mich das bezüglich meines Anliegens Feststellungen möglich sind.
Gebühren fallen an nach gebührenordnung. so weit so gut.
Nun benötigen sie nun eine Einverständniserklärung des Betroffenen bzw. des Rechtnachfolgers.
Wie habe ich das zu verstehen?
Ein Schriftstück zum Unterschreiben lag nicht bei.
Hoffnungsvolle Grüße Ute
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