Was ist eine "Markberechtigung"?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • BreiKris
    Benutzer
    • 06.04.2018
    • 29

    Was ist eine "Markberechtigung"?

    Hallo,

    ich habe Unterlagen über meine Familie bekommen. Darin wird unter anderem aufgeführt, wann die entsprechende Person eine "Markberechtigung" bekommen hat? Es geht um Personen um die Zeit 16-17 Jahrhundert.

    Kann mir jemand sagen, was eine Markberechtigung ist und worum es geht?

    Es könnte sein, dass es ich auf die Landwirtschaft bezieht, da es um Notizen eines Pfarrers geht, und einen "Hof am Wege".

    Gruss. Kristina
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #2
    Hallo Kristina,

    unter einer Markberechtigung versteht man das Recht eines Einwohners eines bestimmten Ortes, das gemeinschaftliche Eigentum in der Feldmark dieses Ortes (es kann sich hierbei um Acker, Grünland, Wald, Jagdrecht, Fischereirecht etc. handeln) anteilig nutzen zu dürfen.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    • BreiKris
      Benutzer
      • 06.04.2018
      • 29

      #3
      Super! Vielen Dank! Kristina

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6446

        #4
        Hallo Kristina,
        die Markberechtigten/Markgenossen/Markenerben bildeten, soweit ich das kenne, eine Genossenschaft. Diese Mark(en)genossenschaften formierten sich schon früh im Lauf der mittelalterlichen Siedlungsgeschichte, schon vor den Bauerschaften und waren eine Organisationsform mit weitgehender Selbstverwaltung. Der Grundherr war in diesem Zusammenhang zunächst ebenfalls "nur" Markengenosse, wenn auch mit größeren Markrechten, durfte zB mehr Schweine zur Eichelmast in den Markenwald eintreiben, hatte vielleicht alleine das Jagdrecht, leitete die Treffen der Markgenossenschaft usw.. Erst später bauten Grundherren ihre Stellung in der Markgenossenschaft weiter aus und dominierten sie schließlich.

        Soweit zum Hintergrund. Für Ahnenforscher und Heimatforscher interessant: die Markgenossen (die Bezeichnung kann regional ganz verschieden sein) trafen sich regelmäßig zu Dingversammlungen/Holztagen/Höltings usw. und regelten die Angelegenheiten der Markgenossenschaft. Darüber wurde Protokoll geführt. Darin finden sich unter anderem Angaben zum Wechsel in der Berechtigung, etwa wenn der bisherige Berechtigte starb und ein Nachfolger berechtigt wurde. Zwar war das Markenrecht mit dem Hof verbunden, zB mit Deinem Hof am Wege, da aber häufig der Sohn dem Vater folgte, finden sich auch genealogische Informationen.

        Um welchen Ort geht es denn, und was hat der Pfarrer damit zu tun? War er der Protokollant oder wohnte er auf dem Hof am Wege?

        Viele Grüße
        Xylander
        Zuletzt geändert von Xylander; 26.10.2018, 17:23.

        Kommentar

        • Friedrich
          Moderator
          • 02.12.2007
          • 11323

          #5
          Moin Xylander,


          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
          Erst später bauten Grundherren ihre Stellung in der Markgenossenschaft weiter aus und dominierten sie schließlich.

          nicht zwangsläufig. Ich kenne aus meiner Heimat (Raum Winterberg im Sauerland) Marken, die heute noch als eigenständige Organisationen Bestand haben (wohne selber inmitten einer davon). Bei uns sind sie oft in Verbindung mit Wüstungen zu bringen. Marken noch bestehender Orte wurden vielfach fiskalisches oder kommunales Eigentum.


          Friedrich
          "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
          (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

          Kommentar

          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6446

            #6
            Hallo Friedrich,
            ja, bei ähnlichem Grundprinzip sind die Entwicklungen im Lauf der Geschichte regional dann doch sehr unterschiedlich. Ich habe jetzt das mir am besten vertraute Beispiel der Sprockhöveler Mark (zwar ebenfalls in Westfalen) sicherlich zu sehr verallgemeinert. Deswegen auch meine Frage nach dem Ort.

            Viele Grüße
            Xylander

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Erklärung des Begriffs "Markberechtigter", im Münsterland
              Professor Dr. Clemens Pagenstert, Die Bauernhöfe im Amte Vechta, Ahnenforschung Oldenburger Münsterland, Ahnenforschung Landkreis Vechta, Ahnenforschung Bakum, Ahnenforschung Damme, Ahnenforschung Dinklage, Ahnenforschung Goldenstedt, Ahnenforschung Holdorf, Ahnenforschung Langförden, Ahnenforschung Lohne Ahnenforschung Lutten, Ahnenforschung Neuenkirchen, Ahnenforschung Oythe, Ahnenforschung Steinfeld, Ahnenforschung Vechta, Ahnenforschung Vestrup, Ahnenforschung Visbek, Genealogie Oldenburger Münsterland, Genealogie Landkreis Vechta, Genealogie Bakum, Genealogie Damme, Genealogie Dinklage, Genealogie Goldenstedt, Genealogie Holdorf, Genealogie Langförden, Genealogie Lohne Genealogie Lutten, Genealogie Neuenkirchen, Genealogie Oythe, Genealogie Steinfeld, Genealogie Vechta, Genealogie Vestrup, Genealogie Visbek, Geschichte Oldenburger Münsterland, Geschichte Landkreis Vechta, Geschichte Bakum, Geschichte Damme, Geschichte Dinklage, Geschichte Goldenstedt, Geschichte Holdorf, Geschichte Langförden, Geschichte Lohne Geschichte Lutten, Geschichte Neuenkirchen, Geschichte Oythe, Geschichte Steinfeld, Geschichte Vechta, Geschichte Vestrup, Geschichte Visbek
              Viele Grüße

              Kommentar

              Lädt...
              X