Deutschland, 1950er Jahre, Fragen zu Scheidungen

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  • DeniSee
    Benutzer
    • 25.09.2018
    • 80

    Deutschland, 1950er Jahre, Fragen zu Scheidungen

    Hallo zusammen,

    da ich bisher auf diesem Gebiet völlig unbedarft bin, und mir jetzt direkt mehrere Scheidungen in den 1950er Jahren über die Füße laufen...


    Wie lange dauerte es in den 1950er Jahren vom Einreichen der Scheidung bis zu ihrer Rechtskräftigkeit? Also die mindestens (wenn alle sich einig waren und alles rund lief) und maximal (wenn jemand nicht wollte)?

    Ist es immer so, dass in den Scheidungsurteilen kein Schuldiger benannt wird (ich dachte ehrlich gesagt immer, das das "früher" so war)?

    Wurden Zahlungen für eheliche Kinder direkt im Urteil abgehandelt, oder gab es da gesonderte Verfahren?



    Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe,Liebe Grüße,
    Denise
  • Opa98
    Erfahrener Benutzer
    • 26.04.2017
    • 1120

    #2
    Wichtig wäre es noch, ob dein Fall in Ost oder West spielt.

    Im Osten wurde der Unterhalt beim Jugendamt festgesetzt.

    Im Westen gab es bis in die 50er die Schuldfrage. Also wer schuld an der Scheidung hatte, weiß aber nicht wie lange.

    LG

    Alex
    ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
    Guiseppe Mazzini

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,

      zum Übergang Schuldprinzip ---> Zerrüttungsprinzip ein Spiegel-Artikel aus dem Jahre 1977.
      Am 1. Juli tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft, aber bis zum Jahresende wird kaum noch eine Ehe geschieden werden. Die neue Prozedur ist zeitraubend, das Gericht soll alles auf einmal entscheiden: Ehelösung, Unterhalt, Sorgerecht, Rentenausgleich. Anwälte befürchten einen »vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege«.



      Frdl Grüße

      Thomas
      Zuletzt ge?ndert von Kasstor; 09.11.2018, 10:58.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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      • DeniSee
        Benutzer
        • 25.09.2018
        • 80

        #4
        Sorry, das hab ich ganz vergessen:
        1949 Köln
        1950 Hamburg
        1955 Hamburg (Hier liegt mir das "nackige" Urteil vor)

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        • DeniSee
          Benutzer
          • 25.09.2018
          • 80

          #5
          Danke für den Artikel Thomas.
          Das ist wirklich interessant.

          Also sollte im Urteil 1955 die Schuldfrage eigentlich geklärt sein.... Dann hab ich noch nicht richtig zwischen den Zeilen gelesen, da war nur erkennbar wer die Scheidung eingereicht hat... Aber ob der andere dann automatisch der Schuldige ist???

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          • Opa98
            Erfahrener Benutzer
            • 26.04.2017
            • 1120

            #6
            Vielleicht einstellen, wenn es dir nicht zu privat ist, damit wer anders rüber gucken kann.

            LG

            Alex
            ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
            Guiseppe Mazzini

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            • DeniSee
              Benutzer
              • 25.09.2018
              • 80

              #7
              Ich fotografiere es später und Schwärze die Namen...

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              • DeniSee
                Benutzer
                • 25.09.2018
                • 80

                #8
                Ich fotografiere es später und Schwärze die Namen...

                Kommentar

                • DeniSee
                  Benutzer
                  • 25.09.2018
                  • 80

                  #9
                  Lieber direkt, sonst hab ich es heute eh wieder vergessen...
                  Angehängte Dateien

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                  • Kasstor
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.11.2009
                    • 13440

                    #10
                    Aufgrund des Aktenzeichens ist zu vermuten, dass die Klage seit 1953 ( eher erste Hälfte ) anhängig war. Inwieweit der Wohnort des Beklagten in Kanada zu Verzögerungen führte, kann ich nicht beurteilen.


                    Frdl Grüße


                    Thomas
                    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

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                    • DeniSee
                      Benutzer
                      • 25.09.2018
                      • 80

                      #11
                      Aber ich sehe es richtig, dass SIE geschieden werden wollte.
                      Und es ist kein Schuldiger benannt?

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                      • Kasstor
                        Erfahrener Benutzer
                        • 09.11.2009
                        • 13440

                        #12
                        Hallo,


                        Du hast ja offenbar nur diese zwei Seiten und auf denen steht zu den Urteilsgründen eben nichts. Unten auf dem zweiten Bild steht ja auch nur:
                        Die.... geschlossene Ehe wird

                        der Satz muss dann ja auf der nächsten Seite weitergehen.


                        Thomas
                        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

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                        • Pitka
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.08.2009
                          • 940

                          #13
                          Erstaunlich ist auch, dass das Scheidungsurteil vom Landgericht Hamburg erteilt wurde.
                          Wäre nicht eigentlich das Amtsgericht Hamburg zuständig gewesen?
                          Oder gab es bis zur Scheidung da ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg?

                          LG Pitka
                          Suche alles zu folgenden FN:
                          WERNER aus Mertensdorf/Kr. Friedland, Allenstein und Marwalde (Ostpreussen), HINZ / HINTZE und KUHR aus Krojanke/Kr. Flatow (Posen/Westpreussen), WERNER, HINZ und SEIDEL aus Gilgenburg/Kr.Osterode (Ostpreussen), ELIS und FESTER aus Siegen bzw. dem Kr. Wetzlar (Hessen), ZILLEN aus Venekoten bzw. In den Venekoten, Gem. Elmpt (jetzt: Niederkrüchten) Kr. Erkelenz (NRW), SAENGER aus Süß und Machtlos (Hessen) u. aus Essen (NRW), PHILIPP aus Wolfsdorf/Niederung Kr. Elbing

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                          • DeniSee
                            Benutzer
                            • 25.09.2018
                            • 80

                            #14
                            @ Thomas:
                            Die Seiten gehören andersherum, dann ist es vollständig

                            @Pitka:
                            Genau sowas meinte ich mit unbedarft...
                            Hätte es Amtsgericht sein müssen?
                            Wenn ich mich nicht schwer täusche, ist seine 1. Ehe auch 1950 vor dem Landgericht geschieden worden. Das hatte ich deswegen als "normal" genommen...

                            Gibt es irgendwo mehr Unterlagen oder wurden die vernichtet?
                            Zuletzt ge?ndert von DeniSee; 09.11.2018, 12:56.

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                            • Kasstor
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.11.2009
                              • 13440

                              #15
                              Zitat von DeniSee Beitrag anzeigen
                              @ Thomas:
                              Die Seiten gehören andersherum, dann ist es vollständig

                              Jaaa


                              Zur Zuständigkeit des Landgerichts vor 1977 sh https://de.wikipedia.org/wiki/Familiengericht 2. Abschnitt Einführung und Reform
                              Zuletzt ge?ndert von Kasstor; 09.11.2018, 13:06.
                              FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                              Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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