Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister

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  • Neumi
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2011
    • 340

    Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister

    Hallo!

    Wahrscheinlich wurde die Frage schon irgendwo im Forun gestellt,aber ich habe sie nicht gefunden.
    Welches Dokument sollte man beantragen,wenn man jetzt nur den Gedanken berücksichtigt so viel wie möglich Informationen zu bekommen. Die Geburtsurkunde oder die Abschrift aus dem Geburtsregister?
    Viele Grüße Neumi
  • Rena1986
    Erfahrener Benutzer
    • 13.07.2010
    • 143

    #2
    Hallo,
    ich denke ich würde um eine Kopie des Original Geburtenregistereintrags bitten. Bei einer Urkunde oder eine Abschrift läuft man schnell gefahr, dass man etwas mit dem PC erstelltes bekommt. Außerdem könnte man vielleicht versuchen um unbeglaubigte Kopien zu bitten, es sei denn man besteht darauf. Das könnte helfen die Kosten zu senken.

    Rena

    Such im Raum Warburg,Marsberg und Salzkotten.

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    • Nenja
      Benutzer
      • 06.04.2011
      • 45

      #3
      Hallo!
      ich würde auch eine Kopie des Geburtenregisters empfehlen. Hatte hier schon zwei Mal das Glück das für mich wichtige Randvermerke darauf waren. Hätte ich "nur" eine Geburtsurkunde genommen, wären mir diese wohl entgangen.

      Grüße,Ilona

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      • Rena1986
        Erfahrener Benutzer
        • 13.07.2010
        • 143

        #4
        bei mir ist es zur Zeit oft so, dass ich nur über die Randvermerke an die geünschten Infos komme. (Wenn es das Heiratsregister nicht mehr gibt, dann müssen eben die Randvermerke aus dem Sterberegister her halten, soweit sie denn vorhandne sind.)

        Such im Raum Warburg,Marsberg und Salzkotten.

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        • Silke Schieske
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2009
          • 4398

          #5
          Ich fordere grundsätzlich nur Kopien des Originaleintrages an. Zusätzlich gebe ich mit an, dass diese nicht beglaubigt sein muß. Eine beglaubigte Urkunde ist mit 10-12 Euro teurer als nur eine Kopie.

          LG Silke
          Wir haben alle was gemeinsam.
          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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          • Neumi
            Erfahrener Benutzer
            • 01.05.2011
            • 340

            #6
            Danke für eure Antworten!
            Also werden nie auf einer Geburts oder Sterbeurkunde irgendwelche Randbemerkungen zu finden sein,sondern nur auf Abschriften aus den Registern. Richtig?
            Viele Grüße Neumi

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            • Rena1986
              Erfahrener Benutzer
              • 13.07.2010
              • 143

              #7
              Was genau versteht ihr denn unter Abschriften? Das sich wirklich jemand hinsetzt und einem aus dem Register alles abschreibt was man wissen möchte? Dann nämlich wäre mir das zu unsicher das dieser jemand an alles denkt oder nicht vielleicht noch Fehler einbaut.

              Such im Raum Warburg,Marsberg und Salzkotten.

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              • wimper
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2010
                • 135

                #8
                Zitat von Rena1986 Beitrag anzeigen
                Was genau versteht ihr denn unter Abschriften? Das sich wirklich jemand hinsetzt und einem aus dem Register alles abschreibt was man wissen möchte? Dann nämlich wäre mir das zu unsicher das dieser jemand an alles denkt oder nicht vielleicht noch Fehler einbaut.
                Ja, Abschrift ist Abgeschriebenes. Kopie ist eine Ablichtung. Und das verstehen hier nicht nur die meisten darunter, sondern insbesondere die Standesämter verstehen das so. Weil Abschriften deshalb etwas unsicher sind, sollte man immer Kopien anfordern.
                FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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                • Klingerswalde39_44

                  #9
                  Zitat von Neumi Beitrag anzeigen
                  Danke für eure Antworten!
                  Also werden nie auf einer Geburts oder Sterbeurkunde irgendwelche Randbemerkungen zu finden sein,sondern nur auf Abschriften aus den Registern. Richtig?
                  Nein, stimmt nicht, ich habe etliche Urkundenkopien aus Standesämtern und Archiven aus Polen auf denen sich Randbemerkungen befinden wie: geheiratet am ..., gestorben am ..., nachträgliche Anerkennung von Kindern u.ä.

                  Gruss, Gabi

                  Kommentar

                  • A Be
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.03.2011
                    • 1296

                    #10
                    Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtsregister

                    hallo zusammen
                    stimmt und stimmt nicht.

                    Auch ich besitze mehrere Urkunden (Originale) und Kopien aus Geburten, Heirats und Sterbebüchern (warscheinlich verstehst Du das als Register).

                    Auf den Originalen sind fast nie Randbemerkungen, diese werden ja erst nachträglich vermerkt.

                    Bei Kopien aus den Büchern (Register) habe ich schon erlebt, dass die Randbemerkungen beim kopieren abgedeckt wurden, deshalb bestelle ich immer eine Kopie mit Randbemerkungen.

                    Beim Standesamt habe ich noch nie unbeglaubigte Kopien bekommen obwohl mir das aus Kostengründen lieber währe. Für eine Kopie vom Standesamt bezahlt man 10.-€ wenn man die gleiche Kopie vom Archiv bekommt kostet sie nur 1.-€ & Bearbeitungsgebühr und die hält sich in Grenzen wenn man das Datum bzw. Jahr & Nr. hat.

                    Abschriften sind mir ausser bei Kirchenbüchern noch keine untergekommen, und da wurden mir dann gleich ein paar falsche Personen abgeschrieben.

                    Gruss JoAchim

                    Kommentar

                    • Mats
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2009
                      • 3391

                      #11
                      Ich habe einmal ungenau formuliert,

                      zum Dank gab es eine neu mit PC erstellte Geburtsurkunde für meine Uroma, schön mit Bundesadler als Hintergrundbild, ein paar Namen auf einer DinA4-Seite gedruckt

                      Nicht schön sowas.

                      Seitdem achte ich auf die Formulierung und bestelle immer eine "unbeglaubigte Kopie des Eintrags aus dem Geburtsregister inklusive aller Randvermerke"

                      Es kommt zwar immer eine beglaubigte Kopie, aber eben vom Original-Eintrag.
                      Alles andere ist mir zu unsicher.
                      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                      also ist heute der richtige Tag
                      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                      Dalai Lama

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