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  • Ritterrath
    Erfahrener Benutzer
    • 05.08.2010
    • 526

    [ungelöst] Mein ältestes Dokument

    Hallo,

    Habe mal mein ältestes Schriftstück uas Familien besitz eingescannt. Kann da leider nur einzelne Wörter lesen. Ich weis das es sehr viel Text ist, aber vielleicht könnte es mir vielleicht jemand übersetzen?? Würde mich sehr freuen.
    Gruss
    Florian
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    Ritterrath/Retterath in Sinzig und Königsfeld
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    Knieps in Ahrweiler
  • Skoumi
    Moderator
    • 11.06.2006
    • 1030

    #2
    Hallo,

    wäre es wahrscheinlich nicht so "schlimm" zu lesen, wenn es eine größere Auflösung hätte...

    so kann ich nur beginnen, nachdem bin zu müde, und meine Augen auch

    In Gottes Nahmen Amen

    K/Rund.. v.. zu .... seyn ... Inder männiglich(?), daß vor mir zu....
    Vatersch...(?) Kommen und erschienen(?) seyen, der ... ...
    ..., und seine Haußfraw (Hausfrau) Gertrud ... ... ... verkauften(?) ...
    ... den auch die ... Joannes ... und Gertrud Wo... auch ...

    Sorry, geht jetzt nicht mehr weiter, es tut meiner Augen weh.

    Gruß aus Budapest:
    Krisztián
    Krisztián Skoumal
    Ungarn
    http://www.skoumal.eu

    Suche unter anderem:
    - Hausner - Enzersdorf/Thale --> Großkrut (Böhmisch Krut) - Österreich --> ??? , und überall aus der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie,
    - Weindlmayer (Waidhofen a.d. Ybbs, o. Steyr),
    - Wenger, Höller - Österreich (o. Österreich-Ungarn)

    „fremde” Hausners auf die ich gestoßen bin: http://www.skoumal.eu/extra/de/Hausner

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      In Gottes Nahmen Amen

      Kund und zu wissen seyn hirmit Jeder männiglich, daß vor mir zu endt
      unterschriebenem Kommen und erschienen seyen, der ehrsahmer Stephen
      Krahn, und seine Haußfraw Gertrud Wohts[?] auch eheleuth
      alß kauffen anderer ..., und haben also erscheinent zu erkennen
      gegeben, daß sie verkauften eheleuth umb ihren haußlich nutzen zu
      such vor sich und ihr erben, ihren Käuferen eheleuth erblich und ewig
      hiemit in einem stäthen und fasten erbkauf verkauffen und ubertragen
      im ein weingarth drisch im gulden rath at zwey

      sorry, bin zu müde und muss schlafen gehn.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11323

        #4
        Moin Florian,

        klitzekleine Ergänzung zu Henry:

        Kund und zu wissen seyn hirmit Jeder männiglich, daß vor mir zu endt
        unterschriebenem Kommen und erschienen seyen, der ehrsahmer Stephen
        Krahn, und seine Haußfraw Gertrud Wohts[?] auch eheleuth
        alß kauffen andererseits, und haben also erscheinent zu erkennen
        gegeben, daß sie verkauften eheleuth umb ihren haußlich nutzen zu
        such vor sich und ihr erben, ihren Käuferen eheleuth erblich und ewig
        hiemit in einem stäthen und fasten erbkauf verkauffen und ubertragen
        im ein weingarth drisch im gulden rath at zwey

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28326

          #5
          Hallo Florian,

          ich versuch mal die erste Seite.

          In Gottes Nahmen Amen

          Kundt und zu wißen seyn hirmit Jeder männiglich, daß vor mir zu undt(?)
          Unterschriebenen Kommen und erschienen seyen, der ehrsahme Stephen
          Krahn(??), und seine Haußfraw Gertrud dorrigs eheleut alß Verkaufer einer
          so den auch die ehrsahme Joannes Schütz und Gertrud Wolfs(?) auch eheleuth
          alß Kauffer anderer Seiths, und haben alßo erscheinent zu erkleuren(??)
          gegeben, daß sie Verkaufen eheleuth umb ihren Häußlich Nutzen zu
          sich Vor sich und ihr erben, ihren Käuferen eheleuth erblich und ewig
          hiemit in einen stäthen(??) und faßen(??) erbkauf Verkaufen und Übertragen
          im ein Weingartsdriesch(?) im gulden rath at zwey p..... ..... ..... herrn(?)
          zu vehn und deslandts woner(??) weingarts Naehe(??) weseimb(??) zu. und .... ....
          abell oben zu Vor und umb graekortes(?) gelt ad fünf Spetziges weichtaler(?)
          Kaufschilling, welcher Kaufschilling den auch ihnen VerKauffenen alßo bahr
          erlegt w..... und thuen sich auch Verkaufer eheleith hiemit guter Zahlung
          bedaneken(??) und dessentweg thun sie Verkaufer eheleith ihnen Kaufer-
          eheleith obgemelt benandtes weingartsdriesch Von allen laßten(??) sey und
          Unbeschwerth # zu ihren handen(??) alß eigenthumbliches, hiemit ubertragen Rand: #allein schatz und .... geltent
          alßo daß sie damt nach ihren gefallen schalten und walten mögen alßo ist dieser
          Kauf und Verkauff mit gegebenen gottes gelt und getr....keuen(??) wie(?)
          Kauf(?) .... ländlich beschl0ßen und getroffen worden. alles ohn gefhert und
          aglist. Loendorf den 4ten Aprilis 1717

          in fidem pramissorum fridercus Zoll(??)
          .... ibis; kripti et ... requi......

          Stephen Krahn sein haußmerck(?)
          Vor sich und sein haußfraw



          Da waren wir wohl wieder alle gleichzeitig am Werke
          Viele Grüße .................................. .
          Christine
          sigpic .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #6
            Probier ich es auch mal


            In Gottes Nahmen Amen

            Kundt und zu wißen seye hirmit Jeder männiglich, daß vor mir zu endt
            Unterschriebenem kommen und erschienen seyen, der ehrsahmer Stephen
            Krahm, und seine Haußfraw Gertrud dorrigs eheleut alß Verkaufern einer
            so dan auch die ehrsahme Joannes Schütz und Gertrud Wolfs auch eheleuth
            alß Kauffern anderer Seiths, und haben alßo erscheinent zu erkennen
            gegeben, daß sie Verkaufern eheleuth umb ihren Häußlichen Nutzen zu
            suchen Vor sich und ihre erben, ihnen Käuferen eheleuth erblich und ewig
            hiemit in einen stäthen und fasten (= stet und fest) erbkauf Verkaufen und Übertragen
            im ein Weingartsdriesch im gulden rath at zwey p..... ..... ..... herrn(?)
            zu vehn und deslandts croner weingarts Nacher weseimb zu. und .... ....
            abell oben zu Vor und umb graekortes(?) gelt ad fünf Spetziges reichsthaler
            Kaufschilling, welcher Kaufschilling den auch ihnen VerKauffernen alßo bahrwr alßo bahr
            erlegt worden und thuen sich auch Verkaufere eheleith hiemit guter Zahlung
            bedancken und dessentwegen thuen sie Verkaufer eheleith ihnen Kaufer-
            eheleith obgemelt benandtes weingartsdriesch Von allen laßten frey und
            Unbeschwerth # zu ihren handen alß eigenthumbliches, hiemit ubertragen Rand: #allein schatz und .... geltent
            alßo daß sie damit nach ihren gefallen schalten und walten mögen alßo ist dieser
            Kauf und Verkauff mit gegebenen gottes gelt und getrunckenem wein
            Kauf(?) .... ländlich beschl0ßen und getroffen worden. alles ohn gefhert und
            aglist. Loendorf den 4ten Aprilis 1717

            in fidem praemissorum fridericus Poll
            vicarius ibidem; scripsi et subscripsi requisitus manu propria

            Stephen Krahn sein haußmerck
            Vor sich und sein haußfraw


            Dazwischen das Christuszeichen: XR (= Chr), oft falsch als PAX gedeutet.

            Man müsste noch einmal drüber gehen. Vor allem die Flurbezeichnungen usw. in der Mitte.

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Ritterrath
              Erfahrener Benutzer
              • 05.08.2010
              • 526

              #7
              Also geht es darum das das eine ehepaar von dem anderen einen Weingarten kauft?


              in fidem praemissorum fridericus Poll
              vicarius ibidem; scripsi et subscripsi requisitus manu propria


              Was heißt das denn?
              Ritterrath/Retterath in Sinzig und Königsfeld
              Fabritius und Jonas in Sinzig
              Steinmetzler in Sinzig
              Schmickler in Sinzig
              Knieps in Ahrweiler

              Kommentar

              • Ritterrath
                Erfahrener Benutzer
                • 05.08.2010
                • 526

                #8
                Aufjedenfall vielen vielen Dank für die Hilfe
                Ritterrath/Retterath in Sinzig und Königsfeld
                Fabritius und Jonas in Sinzig
                Steinmetzler in Sinzig
                Schmickler in Sinzig
                Knieps in Ahrweiler

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                • Ritterrath
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.08.2010
                  • 526

                  #9
                  Hallo nochmal,

                  was heißt in dem Fall Hausmerck?
                  Ritterrath/Retterath in Sinzig und Königsfeld
                  Fabritius und Jonas in Sinzig
                  Steinmetzler in Sinzig
                  Schmickler in Sinzig
                  Knieps in Ahrweiler

                  Kommentar

                  • StefOsi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2013
                    • 4066

                    #10
                    Hausmerck aka Hausmarke


                    Beispiele für Hausmarken (hier welche aus MeckPom): http://mvdok.lbmv.de/file/mvdok_deri.../j060_abb5.png
                    Zuletzt geändert von StefOsi; 17.12.2014, 02:01.

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