Verständnisfrage betr. unehelichem Kind/Adoption

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Mia
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2013
    • 472

    #16
    So, hier füge ich dann mal die "Lösung" ein:

    Josef Löbel, Schuhmacher in Bilinka Nr. 9, unehelicher Sohn der MAnna Anna Löbel Wirthschaftsbesitzerstocher aus Bilinka Nr. 1.
    aufgeboten am 5. Epif. und am Septuag. und Sexages.
    getraut von Ant. Konopka

    Theres Michel, ehel. Tochter des Johann Michel Hutmann in Chinitz Nr. 9, gebürtig von Koblitsch und der Mutter Rosal Martinetz von Dlaschkowitz

    Unter Beistand kann ich nur "Anton Löbel" und "Häusler (?) in Bilinka" lesen, sonst nichts.
    Karl Hecka(?) Zeuge
    Wirthschafts ...

    Wie würdet Ihr das Alter der Braut entziffern? Als 46 oder als 41? 41

    Die Spaltenbeschriftung oben entziffere ich als katholisch, protestantisch, Alter, ledig und "weitere"
    Nochmals ganz herzlichen Dank für die Hilfe! Ihr seid TOLL!

    Mit Wirtschaftsbesitzer ist eine Gaststätte gemeint, oder? Keine Landwirtschaft.

    Noch kurz was zum Geburtseintrag von Franziska Löbel:
    Ich kann dann davon ausgehen, dass Josef Löbel auch der leibliche Vater ist, oder?

    Da Josef Löbel ein unehelicher Sohn von Maria Anna Löbel ist, kann ich dann in die Richtung väterlicherseits nicht mehr weiterforschen. Oder gibt es eine Möglichkeit rauszubekommen, wer der Vater war?

    Viele Grüße
    Mia

    Kommentar

    • Ingenieur
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2012
      • 279

      #17
      Mit Wirtschaftsbesitzer ist eine Gaststätte gemeint, oder? Keine Landwirtschaft.
      Mit Wirtschaftsbesitzer ist die Landwirtschaft gemeint.

      Kommentar

      • Ingenieur
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2012
        • 279

        #18
        Ich kann dann davon ausgehen, dass Josef Löbel auch der leibliche Vater ist, oder?
        Gewissheit hast du nicht, ob er der leibliche Vater ist. Hier eine kleine Handreichung, wie man damit umgehen kann:

        Trägt das nichtehelich geborene Kind später den Familiennamen des Vaters, dann muss eine Legitimierung durch eine nachträgliche Heirat der Eltern erfolgt sein, trägt es den Familiennamen der Mutter, so blieb die Mutter unverheiratet.
        Meistens aber heiratete die Mutter nicht den leiblichen Vater des Kindes, sondern einen anderen Mann. In diesem Fall kommt es vor, dass das nichteheliche Kind später den Familiennamen des Stiefvaters trägt. In diesem Fall stellt sich für den Familienforscher eine wichtige Frage: Soll der Stiefvater, dessen Namen das Kind trug und in dessen Familie es aufwuchs, in der Ahnentafel als Vater erschienen oder – falls bei der Taufe angegeben – der leibliche Vater des Kindes? Eine vergleichbare Frage stellt sich auch im Fall einer Adoption.
        Die meisten Familienforscher entscheiden sich hier für den leiblichen Vater und vergessen dabei eine wichtige Regel der Ahnenforschung: „Pater semper incertus“, d.h. die Vaterschaft ist immer ungewiss, und zwar auch bei ehelichen Kindern! Nur die Mutter wusste, wer der leibliche Vater ihres Kindes war oder ob das Kind die Folge einer Vergewaltigung war. Wenn der Pfarrer den Namen des Vaters eintrug, so bedeutete das zunächst nur, dass der Genannte offiziell der Vater war. Entscheidend war in allen Fällen – ehelich oder nichtehelich – das soziale Umfeld, in dem das Kind aufwuchs: Die Eltern legten den sozialen Stand des Kindes durch Besitz, Bildung und Beruf fest völlig unabhängig davon, wer tatsächlich der leibliche Vater war.
        Fragen Sie daher nicht unnötig nach dem leiblichen Vater des Kindes, sondern danach, welcher Mann das Kind als „sein Kind“ angenommen hat. Wenn die Mutter unverheiratet blieb, wuchs das nichteheliche Kind im allgemeinen mit der Mutter bei deren Eltern auf. In diesem Fall „fehlt“ in der Ahnentafel die väterliche Seite
        Quelle: http://www.ancestry.de/learn/learnin...ehelicheKinder

        Kommentar

        • franz ferdinand
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2013
          • 345

          #19
          Zitat von Ingenieur Beitrag anzeigen
          Trägt das nichtehelich geborene Kind später den Familiennamen des Vaters, dann muss eine Legitimierung durch eine nachträgliche Heirat der Eltern erfolgt sein, trägt es den Familiennamen der Mutter, so blieb die Mutter unverheiratet.
          Das ist in dieser Absolutheit ganz sicher nicht richtig. Ich habe in meiner Forschung mehrere Fälle, in denen das Kind den Namen des Vaters erhielt. obwohl dieser nicht mit der Mutter verheiratet war.

          Bsp.
          Taufe des Franz, unehel. Sohn des Franz Kinauer und der Witwe Magdalena Zipfl, geborene Fritz
          2.9.1823, Bergen, fol. 173, _094
          http://actapublica.eu/matriky/brno/prohlizec/3097/?strana=94

          Trauung des Franz Kinauer oo Josefa Leder, 17.1.1844, Bergen, fol. 137, _072 http://actapublica.eu/matriky/brno/prohlizec/3098/?strana=72

          Würde oben zitierte Aussage stimmen, müsste Franz bei seiner Trauung mit Nachnamen Zipfl und nicht Kinauer heißen.

          Zitat von Ingenieur Beitrag anzeigen
          Fragen Sie daher nicht unnötig nach dem leiblichen Vater des Kindes, sondern danach, welcher Mann das Kind als „sein Kind“ angenommen hat.
          Das widerspricht aber dem Gedanken einer biologischen Ahnentafel und erzeugt eher eine soziale Familiendarstellung. Das muss man halt wollen.

          LG Martin
          Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

          Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

          Kommentar

          • Ingenieur
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2012
            • 279

            #20
            Das Grundproblem ist doch, dass man nie weis, wer der leibliche Vater ist. Stichwort Kukuckskinder.

            Ich sehe es auch so, dass man die leibliche Linie erforschen sollte. D.h. wenn der leibliche Vater bei der Geburt angegeben wurde und später durch eine Heirat der Mutter, ein anderer Mann das Kind legitimiert hat, würde ich auch die leibliche Linie weiterverfolgen. Dies ist aber doch eher selten der Fall. Meist stellt sich doch eher die Frage wie soll man nun damit umgehen, wenn ein Kind unehelich geboren wurde und bei der Geburt kein Vater angegeben wurde, sondern später durch eine Heirat das Kind "legitimiert" wurde. Hier bleibt einem nichts anderes übrig als anzunehmen, das der spätere Ehemann, der das Kind legitimiert hat, auch der leibliche Vater ist.

            Kommentar

            • Asphaltblume
              Erfahrener Benutzer
              • 04.09.2012
              • 1500

              #21
              Meistens heißt es ja, dass der Sowieso vor dem Standesbeamten erschien und das nebenstehend eingetragene Kind, dessen Mutter er am soundsovielten da und da geheiratet hat, als das seinige oder als von ihm erzeugt anerkennt.

              Daraus kann man weder ablesen, dass er wirklich der leibliche Vater ist, noch dass er es nicht ist.
              Und natürlich kann man auch bei ehelich geborenen Kindern nie wirklich 100%ig sicher sein, dass der Vater wirklich der Vater ist. Ein Seitensprung mit Folgen ist ja immer möglich. Heute ist das dank der genetischen Untersuchung ja anders - allerdings auch nur, wenn jemand Zweifel ausräumen will...
              Gruß Asphaltblume

              Kommentar

              • Mia
                Erfahrener Benutzer
                • 15.07.2013
                • 472

                #22
                Mit Wirtschaftsbesitzer ist die Landwirtschaft gemeint.
                Und ich war mir so sicher, dass es eine Gaststätte ist Ich merke schon, es ist ganz schön lehrreich hier bei euch

                Ja, das mit der Vaterschaft ist schon ein kompliziertes Thema. Wie schon geschrieben, weiß man ja auch bei einem Kind, das in der Ehe gezeugt wurde, auch nicht 100 % ob der Ehemann auch der Vater ist. Ich werde dann Josef Löbel als Vater eintragen und einen Vermerk dazu machen. Die Alternative dazu wäre in diesem Fall nur, die Linie ganz offen zu lassen, da kein anderer Mann bekannt ist und das erscheint mir dann auch nicht richtig, da sie ja - zumindest in den Papieren (vielleicht ist sie's auch tatsächlich) - als Josef Löbel's Tochter eingetragen ist. Ich denke, mit Vermerk dazu paßt das dann schon.

                Vielen Dank für alles!!!
                Liebe Grüße
                Mia

                Kommentar

                • franz ferdinand
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.01.2013
                  • 345

                  #23
                  Zitat von Mia Beitrag anzeigen
                  Ja, das mit der Vaterschaft ist schon ein kompliziertes Thema. Wie schon geschrieben, weiß man ja auch bei einem Kind, das in der Ehe gezeugt wurde, auch nicht 100 % ob der Ehemann auch der Vater ist. Ich werde dann Josef Löbel als Vater eintragen und einen Vermerk dazu machen. Die Alternative dazu wäre in diesem Fall nur, die Linie ganz offen zu lassen, da kein anderer Mann bekannt ist und das erscheint mir dann auch nicht richtig, da sie ja - zumindest in den Papieren (vielleicht ist sie's auch tatsächlich) - als Josef Löbel's Tochter eingetragen ist. Ich denke, mit Vermerk dazu paßt das dann schon.
                  Das ist absolut unnotwendig - wenn Du es so streng nimmst, dann dürftest Du ja überhaupt keinen Vater eintragen, schließlich kann man ein Restrisiko einen Seitensprunges nie ganz ausschließen. Aber das würde dann doch zu weit gehen. Ich würde Josef Löbel ganz normal und ohne Anmerkung als Vater eintragen, die Quellenlage lässt das mA ohne Einschränkung zu.

                  LG Martin

                  PS: Nur zu Klarstellung: Ein anderer Mann konnte das Kind nicht "legitimieren". Nur eine Heirat der Kindsmutter mit dem Kindsvater machte ein uneheliches Kind zum ehelichen.
                  Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

                  Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

                  Kommentar

                  • Asphaltblume
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.09.2012
                    • 1500

                    #24
                    @Franz Ferdinand: Offiziell - aber wer sollte dem Mann schon nachweisen können oder wollen, dass er nicht der leibliche Vater ist, wie er behauptet?
                    Gruß Asphaltblume

                    Kommentar

                    • gki
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2012
                      • 4830

                      #25
                      Zitat von franz ferdinand Beitrag anzeigen
                      Das ist in dieser Absolutheit ganz sicher nicht richtig. Ich habe in meiner Forschung mehrere Fälle, in denen das Kind den Namen des Vaters erhielt. obwohl dieser nicht mit der Mutter verheiratet war.
                      Ich habe zig solcher Fälle. Eigentlich tragen die Kinder immer den Familiennamen des Vaters, wenn der auch im Taufbuch drinsteht. Der Text da kam sicher von nem Preißen.
                      Gruß
                      gki

                      Kommentar


                      • #26
                        Zitat von gki Beitrag anzeigen
                        Ich habe zig solcher Fälle. Eigentlich tragen die Kinder immer den Familiennamen des Vaters, wenn der auch im Taufbuch drinsteht. Der Text da kam sicher von nem Preißen.


                        Hat wohl nichts mit einem Preißen oder doch oder nicht zu tun. Ich habe auch ein paar Fälle im KB, wo das Kind schon bei Geburt den Namen des Vaters bekommen hat, obwohl die Eltern zu dem Zeitpunkt nicht miteinander verheiratet waren.

                        Außerdem sollten wir nicht so tun, als ob alle oder die meisten Kinder einen Vater haben, der nicht ihr biologischer Vater ist.
                        Wer dieses auch nur ansatzweise so denkt, sollte keine Ahnenforschung betreiben. Denn nach wem will er dann forschen!

                        Gruß Joanna

                        Kommentar

                        • franz ferdinand
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.01.2013
                          • 345

                          #27
                          Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                          Außerdem sollten wir nicht so tun, als ob alle oder die meisten Kinder einen Vater haben, der nicht ihr biologischer Vater ist.
                          Wer dieses auch nur ansatzweise so denkt, sollte keine Ahnenforschung betreiben. Denn nach wem will er dann forschen!
                          Gruß Joanna
                          Ganz genau so ist es!! Ein perfektes Schlusswort!

                          Lb. Grüße aus Österreich,
                          Martin
                          Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

                          Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

                          Kommentar

                          • mikode
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.04.2012
                            • 476

                            #28
                            Hallo zusammen,

                            danke an Mia für dieses Thema und alle anderen für ihre Beiträge.
                            Ich habe eine ähnliche Anfrage bei Ost-und Westpreußen gestellt.
                            Meine Uroma ist, wie vermutet, unehelich geboren. In der Geburtsurkunde von 1893 steht sie mit dem FN Swinke, wie ihre Mutter. Der Vater ist nicht angegeben. Als Randvermerk erklärt August Kaletha 1894, das Kind gezeugt zu haben. Eine Heiratsurkunde findet sich beim Archiv in Danzig nicht, auch nicht bei den Mormonen und PTG. Allerdings eine Heiratsurkunde von August Kaletha 1887 mit einer anderen Frau. In den weiteren Urkunden meiner Uroma steht sie als geb.Kaletha. Wenn ihre Eltern also vielleicht gar nicht geheiratet haben, ihr Vater sogar noch mit einer anderen Frau verheiratet war, hat sie doch seinen FN bekommen
                            Gruß Michael

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X