Zitat:
Zitat von Marina
Das Standesamt gibt es seit 1922. Die Kirchenbuecher wurden auch nach 1917 gefuehrt. Die Kirchen wurden 1917 nicht verboten. Sie funktionierten bis 30-er Jahren.
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Liebe Marina,
entschuldige meinen Fehler, natürlich hast Du Recht.
In einer anderen Gegend Russlands (die zu der Zeit zur RSFSR gehörte), wurden Standesämter bereits mit dem Jahr 1918 eingeführt, weswegen ich dies auch auf die Ukraine übertragen habe.
Letztendlich ändert das nicht daran: das lutherische Konsistorium hat nur bis zum Jahr 1917 einschl. Abschriften der Kirchenbücher angefordert. Originale der Grunauer Kirchenbücher sind nicht erhalten geblieben. Deshalb ist zur Eheschließung 1918 wohl nichts dokumentarisch beweisbar.
Viele Grüße
Kleeschen