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  #11  
Alt 24.07.2017, 09:19
Marina Marina ist offline
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Zitat:
Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen

Die Heirat 1918 durfte nicht von einem Pastor vollzogen werden, da die Kirche in der UdSSR verboten wurde. Taufen wurden aber trotzdem heimlich vollstreckt, so bestimmt auch Trauungen. Ab 1917 gibt es in der UdSSR das Standesamt.
Das Standesamt gibt es seit 1922. Die Kirchenbuecher wurden auch nach 1917 gefuehrt. Die Kirchen wurden 1917 nicht verboten. Sie funktionierten bis 30-er Jahren.

Marina
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  #12  
Alt 24.07.2017, 11:33
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Kleeschen Kleeschen ist offline männlich
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Zitat:
Zitat von Marina Beitrag anzeigen
Das Standesamt gibt es seit 1922. Die Kirchenbuecher wurden auch nach 1917 gefuehrt. Die Kirchen wurden 1917 nicht verboten. Sie funktionierten bis 30-er Jahren.
Liebe Marina,

entschuldige meinen Fehler, natürlich hast Du Recht.

In einer anderen Gegend Russlands (die zu der Zeit zur RSFSR gehörte), wurden Standesämter bereits mit dem Jahr 1918 eingeführt, weswegen ich dies auch auf die Ukraine übertragen habe.

Letztendlich ändert das nicht daran: das lutherische Konsistorium hat nur bis zum Jahr 1917 einschl. Abschriften der Kirchenbücher angefordert. Originale der Grunauer Kirchenbücher sind nicht erhalten geblieben. Deshalb ist zur Eheschließung 1918 wohl nichts dokumentarisch beweisbar.

Viele Grüße
Kleeschen
__________________
Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch
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