Uneheliches Kind - wie geht es weiter?

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  • Daniel1808
    Erfahrener Benutzer
    • 17.07.2011
    • 2255

    Uneheliches Kind - wie geht es weiter?

    Hallo zusammen,

    ich habe herausgefunden, das mein Ur-ur-Urgroßvater ein nicht eheliches Kind war. Seine Mutter trug den Familiennamen den meine weiteren Ahnen auch trugen. Sie verehelichte sich neu und trug dann nicht mehr den Namen.

    Wie geht es jetzt mit meiner Forschung weiter? Ist die männliche namenslinie hiermit zu ende?

    Viele Grüße

    Daniel
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4834

    #2
    Kommt drauf an, wenn es Dir gelingt herauszufinden, wie der ledige Vater hieß, dann nicht, wenn nicht, dann schon.

    Wenn Du Hilfe zur Suche brauchst, müßtest Du schon ein wenig mehr verraten, zB Gegend, Religion, und Zeit.
    Gruß
    gki

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28378

      #3
      Hallo Daniel,

      hast Du denn schon Dokumente/Eintragungen zu Deinem Urururgroßvater?
      Wenn nicht besorg sie Dir, denn manchmal hat der Pfarrer im KB den Vater vermerkt. Oder er könnte auf der Heiratsurkunde als Zeuge auftauchen, mit der Bemerkung "Vater des Bräutigams"
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Daniel1808
        Erfahrener Benutzer
        • 17.07.2011
        • 2255

        #4
        Hallo zusammen,

        vielen Dank für die Infos. Ich habe die Info gestern von einem bekannten bekommen, der für mich in den Kirchenbüchern gesucht hat und darauf gestoßen ist. Ich habe nur die Sterbeurkunde von ihm, die aber anscheinend, lt. meinem bekannten, die falschen Eltern?? beinhaltet, also zumindest wohl den Vater der nicht korrekt ist.

        Also die Gegend ist Halle/Saale, geboren ist er im Jahr 1814. Sein Name ist Carl Andreas Heinrich Müller.

        Viele Grüße
        Daniel

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        • Brigitte Bernstein
          Erfahrener Benutzer
          • 02.08.2010
          • 590

          #5
          Hallo Daniel!
          Das mit den unehelichen Kindern kann sehr unterschiedlich sein. Der uneheliche Vater meiner Mutter zahlte Unterhalt, dadurch konnte ich seinen Namen und auch seine Herkunft finden. Der uneheliche Vater meines Urgroßvaters steh zwar mit seinem Namen in den Geburtsmatriken, aber keine weiteren Angaben. Da es ein sehr häufiger Name ist und weder Geburts,- noch Berufs,- oder Herkunftsangaben gemacht sind, ist für mich sicher zu Ende.
          Schöne Grüße Brigitte
          Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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          • Daniel1808
            Erfahrener Benutzer
            • 17.07.2011
            • 2255

            #6
            Hallo zusammen,

            also der Name des Vaters ist weder auf der Heiratsurkunde noch im Geburtsregister vermerkt. Komme ich jetzt nicht mehr weiter?

            Kommentar

            • franz ferdinand
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2013
              • 345

              #7
              Zitat von Daniel1808 Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,

              also der Name des Vaters ist weder auf der Heiratsurkunde noch im Geburtsregister vermerkt. Komme ich jetzt nicht mehr weiter?
              Ich würde die Hoffnung ehrlich gesagt fahren lassen. Wenn Anfang des 19. Jh. ein Vater nicht eingetragen wurde, wird es heute wenig Möglichkeiten geben, diesen herauszufinden. Wer weiß, ob überhaupt die Mutter diesen Namen überhaupt zu Lebzeiten jemals bekannt gegeben hat.

              Ich habe grob gesagt drei Arten von unehelichen Geburten in meiner Forschung:
              1. Vater nachträglich eingetragen, da Legitimierung durch spätere Eheschließung erfolgt ist. Oft gemeinsam mit Vaterschaftsanerkenntnis verbunden.
              2. Vater eingetragen, da Vaterschaftsanerkenntnis erfolgt ist. Keine spätere Eheschließung mit der Kindsmutter.
              3. Keinerlei Angaben. Auffällig oft war der Beruf der Kindsmutter in solchen Fällen Dienstmagd. Salopp gesprochen: Ob da der Bauer im Spiel war, wird sich nie nachweisen lassen.

              LG Martin
              Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

              Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

              Kommentar

              • Gerda
                Erfahrener Benutzer
                • 22.07.2004
                • 132

                #8
                Hallo Daniel,

                in Schleswig-Holstein gibt es sogenannte "Brücheregister". In so einem Register wurden Männer eingetragen, die ein uneheliches Kind gezeugt hatten und dafür Strafe zahlen mussten.

                Erkundige dich doch bei dem Archiv oder genealogischen Verein für den Geburtsort deiner gesuchten Person, ob es dort auch so etwas gab. Möglicherweise so ein Buch / Register dort einee andere Bezeichnung.

                Gruß
                Gerda

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                • santho
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.10.2012
                  • 363

                  #9
                  Zitat von franz ferdinand Beitrag anzeigen
                  3. Keinerlei Angaben. Auffällig oft war der Beruf der Kindsmutter in solchen Fällen Dienstmagd. Salopp gesprochen: Ob da der Bauer im Spiel war, wird sich nie nachweisen lassen.
                  Hallo im Forum,

                  mich interessiert das Thema sehr, da mein Ururgroßvater auch ein uneheliches Kind war, wie zu Punkt 3 - keinerlei Angaben. Sie war Magd, vmtl. auf dem Hof ihres Bruders. Es folgten noch zwei weitere uneheliche Kinder und sie hat nie geheiratet.

                  Mussten die denn die Väter unehelicher Kinder vielleicht Unterhalt oder etwas in der Art an das Kind oder die Kindsmutter zahlen? Könnte man hier vielleicht eine Spur finden? Gab es denn in jedem Bezirk ein "Brücheregister"? Ich habe noch nie von so etwas gehört.
                  Eigentlich habe ich ja die Hoffnung schon fast aufgegeben, hier einen Vater zu finden, genauso wie die Sterbeurkunde meines unehelichen Ururgroßvaters. Hier habe ich auch schon ein Thema erstellt. http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=83470

                  Ich hoffe es ist i.O., wenn ich hier meine eigene Familiengeschichte mit einbringe.

                  Viele Grüße
                  Sandra

                  Kommentar

                  • gustl
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.08.2010
                    • 676

                    #10
                    Hallo Ihr Fragenden,

                    ich vermisse schon länger eine etwas grundsätzlichere Antwort auf die Frage nach den unehelichen Kindern. Vollständig kann ich sie auch nicht geben, aber ich will es mal versuchen.

                    1. Die Mutter wusste wirklich nicht, wer der Vater war, weil sie -z.B. in Kriegszeiten - vergewaltigt worden ist. Man kann das ja an den Daten der Familienangehörigen feststellen, ob das in Frage kommen könnte.

                    2. Die Mutter wusste, wer der Vater war, traute sich aber nichts zu sagen. In diesem Fall wurde häufig Druck auf sie ausgeübt, denn Väter waren in aller Regel unterhaltspflichtig. Sie mußten "Alimente" zahlen.

                    Im ersten Fall musste die Gemeinschaft für Mutter und Kind aufkommen. Deswegen war sie im zweiten Fall sehr erpicht darauf, den Namen des Vaters zu erfahren. Wie oft das gelang, weiß ich nicht, aber im Falle unserer Familienforschung wissen wir von Vätern, die sich zu ihren unehelichen Kindern bekannten, sie sogar im eigenen Hause aufzogen. Diese Kinder wurden vulgo mit dem Vatersnamen gerufen, obwohl in den offiziellen Urkunden meist der Muttername stand, aber wohl nicht immer, jedenfalls nicht zur Zeit der Kirchenbücher.

                    Da sich unsere Erfahrung diesbezüglich auf einen städtischen Raum bezieht und ich im ländlichen Raum nichts derartiges gefunden habe, kann ich nur schlußfolgern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in unseren bäuerlichen Familien niemals nicht gar keine unehelichen Kinder gegeben haben sollte .

                    Entweder liefen sie einfach so nebenher, wurden mit ernährt und gekleidet, dann war es ja egal, denn wer auch immer für die Armenfürsorge zuständig war, hatte damit dann nichts zu tun. Oder irgendjemand hat sich dann des Mädchens erbarmt, hat sie geheiratet, das Kind als seins anerkannt (vielleicht auch unter Druck des wirklichen Vaters) und dann war es dann eben so.

                    Was kann man da tun? Man kann vielleicht das Umfeld der Mutter, so man es kennt, noch erforschen, den Arbeitgeber durchleuchten z. B.. War er vielleicht Witwer? Blieb die Mutter danach noch länger in seinen Diensten? Das ist natürlich gar kein Beweis, denn es soll ja auch nette Menschen geben und gegeben haben. Man kann das Umfeld des Kindes untersuchen, Konfirmations- oder Kommunionsscheine zu finden versuchen und gucken, ob ein Kind, dessen andere Daten passen, unter dem Namen des vermuteten Vaters in die Kirche aufgenommen wurden, vielleicht sogar noch bei der Trauung, weil dieser Mensch gar nicht wußte, dass er eigentlich ganz anders hieß. Ich habe hier mal von einem Fall gelesen, der so hätte sein können.

                    In größeren Städten würde ich versuchen, Akten der Vormundschaftsgerichte zu finden, denn die waren für die unehelichen Kinder zustandig. In ländlichen Gebieten würde ich versuchen, die Kirchenbücher nach Kommunions- und Konfirmationsregistern zu durchforsten, evtl. auch Trauregister, wenn man denn die Eheschließung kennt und generell versuchen herauszufinden, wer die Vormundschaft für die unehelichen Kinder hatte. In der alten BRD war das noch bis in die 60er Jahre (mindestens) üblich, dass die Mutter für solch ein Kind einen Vormund brauchte.

                    Das ist so ungefähr alles, was ich zu diesem Thema beitragen kann. Vielleicht fällt ja dem einen oder anderen noch was dazu ein, was regional Spezielles, dass uns allen weiterhilft.

                    Beste Grüße
                    Cornelia

                    Kommentar

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