Kürzel in Geburtsregistereintrag Steglitz 1942

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  • BVSM
    Benutzer
    • 28.12.2015
    • 10

    #16
    Hallo Dave,

    danke für Deine intensive Beschäftigung mit meinem Problem. An Deiner Erklärung habe ich allerdings Zweifel. Es handelt sich um einen Geburtsregistereintrag (1942), der anlässlich der Geburt des Kindes angelegt wurde. Unten ist die Eheschließung der Eltern (1935) vermerkt, höchstwahrscheinlich zugleich mit der eigentlichen Geburtsbeurkundung - und später sogar die Eheschließung des Kindes selbst (handschriftlich). Im Hauptteil haben sämtliche Einsen den schrägen "Anstrich". Zu welcher Gelegenheit, meinst Du, könnte die Randbemerkung nachträglich angebracht worden sein?

    Gruß, BVSM

    Kommentar

    • DaveMaestro
      Erfahrener Benutzer
      • 11.03.2012
      • 1593

      #17
      Eheschließung

      Hi,

      ich denke der Nachtrag wurde erzeugt, als das Kind des Kindes (*1942) nach der Heirat geboren wurde.

      Ich habe gerade nochmal den Eintrag meiner Großtante angeschaut. Auf der Eheurkunde Ihrer Eltern wurde Ihre Geburt und Ihre erste Heirat als Stempeleintrag vorgenommen. Das war noch bevor im deutschen Reich die Schreibmaschine eingeführt wurde. Daher denkt ich der Nachtrag stammt aus der Zeit nach der Heirat des Kindes.

      Oder war mal das Nachlassgericht beteiligt? Um die Erbfolge zu klären.

      Gruß Dave


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      • BVSM
        Benutzer
        • 28.12.2015
        • 10

        #18
        Hallo Dave,

        das erste Kind des Kindes wurde 1966 an anderem Ort (anderes Standesamt) geboren. Das Nachlassgericht war meines sehr sicheren Wissens nie beteiligt. Warum diese Kürzel, deren Bedeutung nicht einmal das Standesamt Berlin-Steglitz kennt?

        Ich fürchte, ich muss bald aufgeben.

        Gruß, BVSM

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        • DaveMaestro
          Erfahrener Benutzer
          • 11.03.2012
          • 1593

          #19
          Kürzel

          Hi BVSM,

          maßgeblich für die Kürzel ist immer der/die Standesbeamte(in), der für deren Erstellung zuständig war.
          Das Problem ist natürlich, dass der gesuchte Zeitraum alles in der Sperrfrist liegt.
          Unterlagen die nicht mehr der Sperrfrist unterliegen könnte man nach Einträgen des betreffenden Standesbeamten unter Einbeziehung der Sammelakten sichten und sich aus den Kürzlen eventuell ein richtigen Reim machen. Manchmal ist es besser, ungeklärtes eine Weile ruhen zu lassen und später noch einmal einen Anlauf zu wagen.

          Gruß Dave


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