Hallo Dave,
danke für Deine intensive Beschäftigung mit meinem Problem. An Deiner Erklärung habe ich allerdings Zweifel. Es handelt sich um einen Geburtsregistereintrag (1942), der anlässlich der Geburt des Kindes angelegt wurde. Unten ist die Eheschließung der Eltern (1935) vermerkt, höchstwahrscheinlich zugleich mit der eigentlichen Geburtsbeurkundung - und später sogar die Eheschließung des Kindes selbst (handschriftlich). Im Hauptteil haben sämtliche Einsen den schrägen "Anstrich". Zu welcher Gelegenheit, meinst Du, könnte die Randbemerkung nachträglich angebracht worden sein?
Gruß, BVSM
danke für Deine intensive Beschäftigung mit meinem Problem. An Deiner Erklärung habe ich allerdings Zweifel. Es handelt sich um einen Geburtsregistereintrag (1942), der anlässlich der Geburt des Kindes angelegt wurde. Unten ist die Eheschließung der Eltern (1935) vermerkt, höchstwahrscheinlich zugleich mit der eigentlichen Geburtsbeurkundung - und später sogar die Eheschließung des Kindes selbst (handschriftlich). Im Hauptteil haben sämtliche Einsen den schrägen "Anstrich". Zu welcher Gelegenheit, meinst Du, könnte die Randbemerkung nachträglich angebracht worden sein?
Gruß, BVSM
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