Lesehilfe Hinrichtung

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  • hotdiscomix
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2008
    • 756

    [gelöst] Lesehilfe Hinrichtung

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1741
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Freyburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Mösenzahl


    Bis auf wenige Stellen denke ich das ich den Text richtig erfasst habe, aber ich finde zum Ende hin macht er so wenig Sinn.
    Nach dem ersten Feuer dachte man es wäre ein Unfall gewesen, aber als sie das zweite Feuer gelegt hatte, war klar das es vorsätzlich war. Das erste legte sie, weil sie nicht mit zum Maskenball im Nachbarort durfte. Viele der Einwohner waren beim Maskenball und konnten deshalb nicht schnell löschen.
    Der Text ist auf zwei Fotos verteilt.

    den 21. April ist Maria
    Christina Mößenzahlin
    Christian Mößenzahls Bürgers
    und Eßigbrauers allhier jüngste
    Tochter gegen 15 Jahr alt, wel
    che zu zwey unterschiedenen mah
    len hiesige Stadt Freyburg vor
    setzlich und boßhaffter weise
    in Brand gesetzet und
    zwar das erstemahl den 19ten
    Junii als Domi I. post Trinit.
    1740, wodurch 55 Ställe u. 103
    Hauser auch 26 Scheunen
    abgebrandtm das andere mahl
    als den 4. August 1740
    wodurch nur Mstr Eliae Heyens
    Bürgers und Seifensieders Scheune
    in die Asche geleget worden,
    durch Urthel ? und Recht auf den
    Köpffhügel vor dem OberThor
    mit dem Schwerdte vom leben
    zum Tode gebracht, und hie
    rauf zur Anatomie nach

    Weißenfels geschaffet
    worden, und habe ich der
    Superintendens M Speiser
    aus einen ? freyen, guten Willen
    und ohne Consequenz diese
    Inquisitin Mößenzahlin
    auf dem Gerichts-Platz
    nebst dem H. Diacono M.
    Geiern und hierzu verschrie
    benen Pastore H. Jahnen
    von Zeuchfeld zum Tode-
    begleiter ? wie von allen die
    vor E.E. Raths StadtGerichts
    ergangene Inquisitions Acta
    mit mehreren besagen werden.


    Steffen
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hotdiscomix; 18.05.2018, 22:54.
    ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    zum Tode begleitet

    Passt doch alles und macht Sinn. ("Urthel" ist natürlich das "Urteil").

    Es war eine freiwillige, freundliche, christliche Handlung, sie zur Hinrichtung zu begleiten.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 19.05.2018, 09:14.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Guten Morgen, schon bekannt?




      Nach dem Gottesdienst fand auf der Pfarre ein festliches Mahl statt, und am Nachmittag gab sich die ganze Gemeinde festlicher Freude hin, die aber durch eine gewaltige feuersbrunst gestört wurde, welche nachmittags 5 Uhr in Freyburg ausbrach und durch den Nordwind angefacht, 104 Wohnhäuser nebst dem Malz- und Brauhause, der Wohnung des Stadtknechts, dem Gasthof zum Bären und vielen Scheunen und Ställen in Asche legte.
      Die ganze Gasse nach der Amtsschreiberei zu und die ganze Vorstadt nach der Mühle gingen in Flammen auf. Das Feuer war in dem Wohnhause des Essigbauern Christian Mösenzahl ausgebrochen und von dessen 14 jähriger Tochter angezündet worden. Diese hatte wie viele Freyburger am Nachmittag das Balgstedter Ablaßfest besuchen wollen, aber von ihrer Stiefmutter keine Erlaubnis dazu erhalten. Aus Rache hatte sie dann im Hünerhause Feuer angelegt. Als das Mädchen bald darauf zu dem Seifensiedermeister Heine in Dienst kam, legte sie am 4. August im Stroh der Scheune ihres Dienstherren abermals Feuer an. Nun kam die Schuld ans Tageslicht; die Brandstifterin wurde gefänglich eingezogen und am 21. April 1741 durch den Scharfrichter Pulß aus Weißenfels im Beisein des Zeuchfelder Pfarrers Michael John mit dem Schwert hingerichtet. Ihr Leichnam wurde in einen Sack gelegt und nach Weißenfels zu dem Physikus Springsfeld zur anatomischen Sektion geschickt.

      Hallo Steffen, du bist bei "abgebrandt" vom Komma abgerutscht.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen

        ("Urthel" ist natürlich das "Urteil").
        Stimmt, wurde aber tatsächlich laut Wörterbuch auch „strafurthel“ geschrieben.





        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 4681

          #5
          Hallo zusammen,

          Urteile hießen früher hier im mitteldeutschen Raum fast immer "Urt(h)el" - das ist nichts Besonderes und muss man nur wissen. Wer später das "i" in das Wort hineingeschmuggelt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

          Sonst ist alles verständlich und macht auch Sinne, wie Henry schon geschrieben hat. Wo also liegt konkret das Verständnisproblem?

          Im Text noch eine Kleinigkeit: "vor allen" (nicht ganz eindeutig so zu lesen, aber jedenfalls so zu verstehen).

          Es grüßt der Alte Mansfelder
          Zuletzt geändert von Alter Mansfelder; 19.05.2018, 10:51.
          Gesucht:
          - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
          - Tote Punkte in Ostwestfalen
          - Tote Punkte am Deister und Umland
          - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
          - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
          - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

          Kommentar

          • hotdiscomix
            Erfahrener Benutzer
            • 20.05.2008
            • 756

            #6
            Ich hatte/habe mit dem Ende ein Verständigungsproblem.

            "...zum Tode begleitet wie vor allen die vor E.E. Raths Stadt Gerichts ergangene Inquisitions Acta mit mehreren besagen werden."

            Aber nach mehrmaligen lesen verstehe ich es so, das der Superintendent damit sagen will, wer in die Akten des Stadt-Gerichts schaut, wird dort lesen können das die Männer der Kirche die Hinzurichtenden immer beim letzten Gang begleiteten.

            @Verano - vor längerer Zeit hatte ich mal die Chronik von Balgstädt gelesen, aber vergessen das dort auch die Brandstiftungen beschrieben wurden. In einen meiner Publikationen über Freyburg steht das mit dem Maskenball.

            Steffen
            ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

            Kommentar

            • rigrü
              Erfahrener Benutzer
              • 02.01.2010
              • 2559

              #7
              In den Akten findet man nähere Details, für die im Sterberegister kein Platz ist. Das will er sagen. Mehr nicht.
              rigrü

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