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Namenserteilung durch Ehemann der Mutter
Hallo Zusammen!
Ich habe folgenden Fall: Mein Uropa * 1891 hatte eine uneheliche Tochter *1919/20. Eine passende "Kandidatin" habe ich gefunden. Da aus Erzählungen lediglich eine sogen. Zahlvaterschaft vorlag, sind schriftliche Nachweise Mangelware. Die genannte Tochter wäre 1920 geboren und erhält im Jahre 1923 bei Heirat der Mutter, durch diesen seinen Nachnamen erteilt. Da ich weiß, dass mein Uropa immer für sie zahlte (dem Lohnbeutel vorab entnommen), würde es auf mich authentisch wirken, dass man vorzugsweise "nur" ihr den Namen erteilte, ohne sie zu adoptieren, da ja so die regelmäßigen Zahlungen durch den Kindsvater ausgeblieben wären. Macht das Sinn? Interessanterweise wussten weder die Schwägerin dieses 2013 mit 93 Jahren verstorbenen "Kindes" sowie der Neffe nichts davon, dass der Ehemann der Mutter nicht der Vater war. Man hüllte sich also in Schweigen! Danke für Eure wertvolle Einschätzung. Hendrik |
#2
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Ja HErtlFernwald,
da liegst Du richtig. Ich habe auch so einen Fall aus jüngerer Zeit. Der Junge wurde 1943 unehelich geboren. Die Mutter heiratete 1948 einen anderen Mann. Dieser gab dem Kind seinen Namen. Das Kind wurde einbenannt, so die offizielle Bezeichnung. Der Stiefvater hat das Kind nicht adoptiert, weil der leibliche Vater im Krieg gefallen war und die Mutter Waisengeld bezog. Darauf hätten sie bei einer Adoption verzichten müssen. Viele Grüße Roswitha |
#3
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Vielen Dank Roswitha!!
Das gibt mir eine gewisse Bestätigung, da es ja häufig Kinder gab, wo keiner sich zu bekannte und somit ist dieser Fall insofern selten, da der Vater nicht angegeben war und trotzdem augenscheinlich ein Zahlvater existierte! Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich im gleichen Ort auch um die „richtige uneheliche Tochter“ handelte ! |
#4
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Übrigens war die Urururgroßmutter meiner Frau, die Anna Catharine Creutzburg (* 15.02.1837 in Kleintabarz + 12.09.1904 in Großtabarz), verh. mit Jacob Linde.
Zuvor hatte sie mit Georg Göring einen unehelichen Sohn namens Richard Edmund Creutzburg * 23.06.1863 in Großtabarz, dessen Verbleib ich verzweifelt suche ! Liebe Grüße, Hendrik |
#5
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Hallo Hendrik,
ich bin eine geborene Kreutzburg. Mein Spitzenahn Sebastian Creutzburg war um 1700 Reitender Förster in Iber, Amt Rotenkirchen, Solling, Niedersachsen. Leider konnten wir nicht herausfinden, von wo er ursprünglich kam. Viele Grüße Roswitha |
#6
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Hallo liebe Gruppe !
Ich habe mal die Sache präzisiert und einen Anhaltspunkt wie folgt: Nun steht in ihrem Familienstammbuch (00 1948) der Ehemann der Mutter als Vater und auch im Taufeintrag wurde hinzugefügt "legitimiert durch Eheschließung...". Verwandte behaupten, wie im Geburtseintrag ersichtlich, dass der Ehemann der Mutter NICHT der Vater war. Meine Frage/Vermutung ist, dass eine Adoption immer explizit im Geburtseintrag vermerkt ist, korrekt? Ich weiß, dass mein Uropa als Zahlvater für sie aufkam und auch bei seiner Beerdigung 1972 ein Kranz von seiner Tochter da war.. Durch eine Adoption wäre sie doch faktisch nicht mehr Zahlungsempfänger gewesen, da ein Adoptivvater doch immer gesetzlich die Rolle des leiblichen Vaters einnimmt, korrekt? Ich muss mich korrigieren, aas den Zeitpunkt der „Einbennung“ angeht: Es ist interessant, dass die Mutter 1923 heiratet, 1925 die Einbenennung ihrer Tochter (von Hartmann auf Fuhr) stattfindet, sie erst jetzt das Kind zu sich holt und 9 Monate später das erste gemeinsame, eheliche, Kind geboren wird! Also sollte der Schein gewahrt sein und gleichzeitig wollte man nicht auf die Zahlungen an das Kind verzichten. Vielleicht könnt Ihr ja meine Vermutung untermauern? Liebe Grüße und herzlichen Dank!! Hendrik |
#7
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Irritierende Angabe im Taufeintrag
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine irritierende Konstellation im Taufeintrag, dass der einbenennende Ehemann der Mutter vom ev. Pfarrer nachträglich (!) als der leibliche, anerkennende, Vater dargestellt wird. Schaut Euch das doch bitte mal an Tausend Dank!! Hendrik |
#8
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Ich glaube, das ist gar nicht so selten. Es gab genug voreheliche Kinder, die erst bei späterer Eheschließung legitimiert wurden.
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#9
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Hallo!
Es geht nicht darum, dass hier eine Legitimation vorliegt! Es steht im Verlauf, dass lediglich „einbenannt“ wurde; das Mädchen wurde 1920 geboren, 1923 heiratet die Mutter, 1925 findet die Einbenennung durch den Ehemann der Mutter statt. Sie wurde stets als Tante bzw. Tochter betrachte, eine Adoption erfolgte aber nie! Das Stammbuch weist den Stiefvater als Vater aus, genauso die nachträglich manipulierten Einträge der Taufe sowie Konfirmation! Meines Erachtens alles, um die nachweislichen Zahlungen durch den leiblichen Vater auch weiter zu erhalten! Ich freue mich auf Eure Meinung! LG Hendrik |
#10
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Entschuldige bitte, ich hatte den neuen Beitrag nicht mit den alten Beiträgen in Verbindung gebracht.
Zu den Beweggründen : wieso hätte er das Kind adoptieren sollen? Selbst wenn der leibliche Vater nicht gezahlt hätte, wäre es wohl bei einer Einbenennung geblieben, schon deshalb, weil vermutlich auch damals schon der Vater sein Einverständnis hätte geben müssen. Wenn er offiziell bezahlt hat, war er vermutlich auch als Vater bekannt. Ich vermute, dass dir das Geburtsregister der Tochter nicht vorliegt. Das wäre ja nochmal spannend. Meine Oma und ich wurden übrigens auch nur einbenannt und nicht adoptiert, auch ohne Unterhaltszahlungen Mir wäre ehrlich gesagt nichtmal in den Sinn gekommen, eine Nicht-Adoption zu begründen. |
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Stichworte |
name erteilt , unehelich , zahlvaterschaft |
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