Sterbe-Haupt-Register, Sterbe-Neben-Register

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  • Don Duc
    Benutzer
    • 28.09.2007
    • 86

    Sterbe-Haupt-Register, Sterbe-Neben-Register

    Liebe Mitforschende.
    Kann mir jemand erklären worin der Unterschied zwischen Sterbe-Haupt-; und Sterbe-Neben-Register besteht.

    Konni
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo Konni,

    es gibt beim "Inhalt" der Bücher keinen Unterschied.


    "Von jedem Eintrag in das Heirats-, Geburten- und Sterbebuch trug der Standesbeamte eine Abschrift in ein Zweitbuch ein und beglaubigte sie. Das Zweitbuch wurde für den Fall des Verlusts der Erstbücher beim Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung zur Prüfung und Aufbewahrung eingereicht. Wesentliche nachträgliche Eintragungen im Erstbuch mussten ebenfalls in das Zweitbuch übertragen werden. Bei einem Verlust des Erstbuches wurde das Zweitbuch zum Erstbuch erklärt. Durch Abschrift wurde dann wieder ein neues Zweitbuch erstellt (§§ 44-44b PStG a.F.)."

    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • Niederrheiner94
      Erfahrener Benutzer
      • 30.11.2016
      • 786

      #3
      Hallo zusammen!


      Um es kurz zu machen: Das Nebenregister ist quasi die Abschrift. Nach Möglichkeit sollte man sich also das Hauptregister ansehen, weil dort die entsprechenden Personen auch unterschrieben haben und im Verhältnis weniger Fehler gemacht worden sein sollten.


      Viele Grüße
      Fabian

      Kommentar

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