Degenhard

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  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1239

    Degenhard

    Hallo!
    Ich habe eine grundsätzliche Frage. Es gibt ein Wappen, neu angenommen 1935 von Dr. med. Bernhard Degenhard, ein Nachkomme des Peter Degenhard *1737 aus Großbartloff. Der Vater des Peters hieß Hermann und der hatte noch drei andere Söhne. Sehe ich das richtig, dass die Nachkommen der anderen Söhne kein Recht auf das Wappen haben?
    Liebe Grüsse
    Uschibaldi
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #2
    Hallo Uschibaldi,

    mir liegt leider der Wortlaut der Wappenberechtigung nicht vor aber wenn daraus hervorgeht, dass die Nachkommen des Dr. Bernhard Degenhard oder bei rückwirkender Führungsberechtigung die Nachkommen des Peter Degenhard wappenberechtigt sind, dann darf das Wappen tatsächlich nur von dieser definierten Familienlinie, nicht aber von Geschwisterlinien geführt werden. Anderenfalls müsste die Führungsberechtigung ausdrücklich für die Nachkommen des Hermann Degenhard ausgewiesen sein.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Uschibaldi
      Erfahrener Benutzer
      • 10.11.2010
      • 1239

      #3
      Hallo Hina!
      Danke schön. Dann habe ich das richtig verstanden.
      Es steht dabei, dass es nur die Nachkommen besagten Peters führungsberechtigt sind.
      Liebe Grüße Uschibaldi

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