Bocholt - Ehe mit 15 Jahren?

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  • mengarr
    Benutzer
    • 30.08.2020
    • 28

    Bocholt - Ehe mit 15 Jahren?

    Hallo und guten Tag zusammen!

    Bei der Bocholter Volkszählung (Status Animarum) für 1749 wird in Mussum das Ehepaar Johannes Bernhard Wipping (40) und Anna Mechtild Strote (29) registriert (Folio 307).

    Bei anderen Recherchen hatte ich den Eindruck, dass die Altersangaben in der Volkszählung überwiegend genau sind.

    Demnach müsste Mechtild Strote 1720 geboren worden sein. Und tatsächlich verzeichnet das Bocholter Kirchenbuch die Taufe einer Mechtild (te) Strote am 3.6.1720.

    Die Bocholter Kirchenbücher verzeichnen zudem auch die Eheschließung des genannten Paares, und zwar am 26.6.1735. Die Braut war also bei der Hochzeit offenkundig 15 Jahre alt.

    Hierzu meine Fragen: Kam das zu der Zeit in der Region häufiger vor? Welche Schlüsse kann man daraus ziehen? Waren die Eltern der Braut früh verstorben oder waren die Familien damals teilweise so arm, dass sie ihre Kinder so früh wie möglich „weggaben“?

    Das erste Kind des Paares wird getauft, als die Mutter 21 Jahre alt ist. Ist das Zufall, oder hat das Paar mit der Zeugung eines Kindes aus gesetzlichen oder religiösen Gründen bis zur Volljährigkeit der Ehefrau gewartet? Natürlich kann man das heute nicht mehr mit Gewissheit sagen, aber gibt es in der Region ähnlich gelagerte Fälle?

    Ich freue mich auf Eure Meinungen oder Erkenntnisse dazu!

    Viele Grüße
    Mengarr
  • nav
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 715

    #2
    Jung zu heiraten scheint wohl auch speziell in der Familie gelegen zu haben. Die Mutter der Mechtild, Catharina te Strote, hat ihren Mann Rudolph te Vehne gnt. te Strote am 01.10.1713 geheiratet. Sie selbst ist getauft am 19.04.1696, also gerade mal 17 Jahre alt.

    Dass der Vater der Mechtild im Taufeintrag Gerdt genannt wird dürfte ohne Zweifel ein Fehler sein. Ihr jüngerer Bruder Hermann (~ 09.05.1723) heiratet Anna Gertrud Alberts (~ 10.08.1700 Rhede), die Schwester von Mechtilds Ehemann Johann Bernard Albers gnt. Wüpping (~ 27.12.1702). Mechtild nennt auch eines ihrer Kinder nach ihrem Vater Rudolph. Dieser Sohn Rudolph (~ 23.12.1744) zieht nun später in seinen Leben auf den Geburtshof seiner Mutter Mechtild und nennt sich dementsprechend Rudolph Wüpping gnt. Strote.

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    • mengarr
      Benutzer
      • 30.08.2020
      • 28

      #3
      Ui! Mit einer so schnellen Antwort habe ich nicht gerechnet. Und schon gar nicht damit, dass der derjenige, der antwortet, solche Detailkenntnisse hat.

      Herzlichen Dank!

      Zum Thema: Dass Gerdt der Name des Vaters von Mechtild war, glaube ich auch nicht. Gerdt oder Gaerrit war verheiratet mit Gertrud Schoppers, und die lebte zu diesem Zeitpunkt noch (wobei das vielleicht auch nichts bedeutet, wer weiß....)

      Aber: Catharina te Strote, die Mutter von Mechtild, verheiratet mit Rudolf te Vehne, brachte 1715 und 1716 je ein Kind von Rudolf auf die Welt. 1717 aber ein uneheliches! Deshalb ging ich bisher davon aus, dass Rudolf vor 1717 verstorben sein müsste. Danach hat sie auch kein Kind mehr von Rudolf bekommen, es sei denn, dass der im Kirchenbucheintrag erwähnte Gerdt tatsächlich Rudolf war.

      Manchmal bringt mich die Erforschung meiner Bocholter und Dingdener Ahnen schon ein wenig zur Verzweiflung ;-))

      Viele Grüße!

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      • nav
        Erfahrener Benutzer
        • 30.03.2014
        • 715

        #4
        Zitat von mengarr Beitrag anzeigen
        Zum Thema: Dass Gerdt der Name des Vaters von Mechtild war, glaube ich auch nicht. Gerdt oder Gaerrit war verheiratet mit Gertrud Schoppers, und die lebte zu diesem Zeitpunkt noch (wobei das vielleicht auch nichts bedeutet, wer weiß....)

        Aber: Catharina te Strote, die Mutter von Mechtild, verheiratet mit Rudolf te Vehne, brachte 1715 und 1716 je ein Kind von Rudolf auf die Welt. 1717 aber ein uneheliches! Deshalb ging ich bisher davon aus, dass Rudolf vor 1717 verstorben sein müsste. Danach hat sie auch kein Kind mehr von Rudolf bekommen, es sei denn, dass der im Kirchenbucheintrag erwähnte Gerdt tatsächlich Rudolf war.
        1717 finde ich nur ein uneheliches Kind von einer Catharina Stroband.

        Der Gerhard te Strote gnt. te Vehne war der Bruder der Catharina. Auch seine Frau war bei der Heirat sehr jung: getauft am 30.09.1696, getraut am 12.07.1712, also ebenfalls 15 Jahre alt. Man muss für weitere Beispiele solcher Hochzeiten also offenbar gar nicht lange suchen, sondern nur in der näheren Familie schauen.

        Zitat von mengarr Beitrag anzeigen
        Manchmal bringt mich die Erforschung meiner Bocholter und Dingdener Ahnen schon ein wenig zur Verzweiflung ;-))
        Ach, wenn ich ein wenig Erholung von dem ganzen Hofnamenwirrwarr brauche, dann schau ich halt über die Grenze und beschäftige ich mich ein wenig mit meinen friesischen Vorfahren, dort hatten die meisten Leute lange Zeit überhaupt keine Nachnamen

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        • anika
          Erfahrener Benutzer
          • 08.09.2008
          • 2631

          #5
          Bocholt

          Hallo,
          Ahnen aus Dingen sind sehr anstrengen, immer die genannt Namen.

          Ich habe in Haldern eine Heirat da war die Braut 14 Jahre alt, auch sie bekam ihr erstes Kind viel später.

          Kann es auch bei so einer frühen Heirat daran gelegen haben das somit die Erbfolge gesichert wurde?

          anika
          Ahnenforschung bildet

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          • mengarr
            Benutzer
            • 30.08.2020
            • 28

            #6
            Naja, letztlich machen Hofnamen oder gar fehlende Nachnamen etc. die Genealogie ja eigentlich erst spannend

            Ich habe mir den Eintrag von 1717 noch einmal angesehen: das „b“ ist für mich zwar immer noch ein „t“, aber der letzte Buchstabe ist eindeutig ein „d“. Da werde ich mich bei Catharina für das „untergeschobene“ unehelich Kind wohl entschuldigen müssen. Das erhöht natürlich deutlich die Wahrscheinlichkeit , dass der „falsche“ Gerdt bei der 1720er Geburt der „richtige“ Rudolf war…

            Zur frühen Heirat: wenn das innerhalb der Familie kein Einzelfall war, wäre es dennoch interessant zu wissen, wie häufig dass in der Region vorkam. Im benachbarten Erzstift Köln wäre eine Heirat mit 15 ohne einen Dispens vom Erzbistum, basierend auf einen triftigen Grund, kaum vorstellbar gewesen.

            Viele Grüße!

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            • mengarr
              Benutzer
              • 30.08.2020
              • 28

              #7
              Hallo Anika!

              Danke für den Hinweis! An Erbfolge oder ähnliches hatte ich noch gar nicht gedacht.

              Viele Grüße!

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              • nav
                Erfahrener Benutzer
                • 30.03.2014
                • 715

                #8
                Zitat von mengarr Beitrag anzeigen
                Danke für den Hinweis! An Erbfolge oder ähnliches hatte ich noch gar nicht gedacht.
                Zumindest bei den beiden Ehen der Geschwister Catharina und Gerhard te Strote hat ja der Ehemann letzten Endes den Hof der Ehefrau übernommen, hier ist das durchaus eine Möglichkeit.

                Bei den Eheleuten Albers-Wüpping/Strote ist das nicht der Fall. Hier haben wir allerdings eine Geschwisterheirat mit jeweils beachtlichem Altersunterschied vorliegen. Johann Bernard Albers gnt. Wüpping (* 1702) ist immerhin 18 Jahre älter als seine Frau Anna Mechtild Strote (* 1720), seine Schwester Anna Gertrudis Albers (* 1700) ist ganze 23 Jahre älter als ihr Mann Hermann Strote.

                Einen Grund, warum Mechtild ihren Mann so jung geheiratet hat, sehe ich dabei nicht.

                Ein weiteres Beispiel für eine junge Braut kann ich auch unter meinen eigenen Vorfahren finden: die Elisabeth Eimers (~ 19.11.1701) heiratet am 01.05.1718 den Johann Kuipers und ist dabei auch erst 16 Jahre alt. Das erste Kind wurde am 24.02.1721 getauft.

                Die Familie Kuipers hat es übrigens auch in sich, da gab es vor einigen Jahren hier schon mal ein längeres Thema drüber...

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                • mengarr
                  Benutzer
                  • 30.08.2020
                  • 28

                  #9
                  Wenn in einigen Fällen z.B. Erbfolge der Grund war, könnte man sich folgendes vorstellen:

                  Die Braut wurde früh verheiratet, verblieb aber in der Obhut ihrer Eltern. Später, z.B. bei Erreichen der Volljährigkeit, wurde sie dann ihrem Ehemann "übergeben". Dies würde erklären, warum erst einige Jahre nach der Hochzeit die ersten Kinder geboren wurden.

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                  • mengarr
                    Benutzer
                    • 30.08.2020
                    • 28

                    #10
                    Nachdem ich 19 Jahre lang meine Stammlinie erforscht habe, beschäftige ich mich seit einiger Zeit mit den Vorfahren meiner Oma (väterlicherseits), die eine geborene Wüpping war.

                    Auf Kuipers bin ich dabei noch nicht gestoßen, aber die Bemerkung "die haben es in sich" klingt verheißungsvoll

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                    • mengarr
                      Benutzer
                      • 30.08.2020
                      • 28

                      #11
                      Vielen Dank Euch nochmal für Eure Hinweise!
                      Und ein schönes Wochenende!

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                      • AKocur
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.05.2017
                        • 1371

                        #12
                        Hallo,


                        fast 3/4 meiner Forschungen betreffen die Region des Fürstbistums Münster, aber bisher habe ich erst einen Fall, in dem eine Vorfahrin so früh heiratete.

                        Am 28.11.1769 in Herzfeld getauft, Heirat dann kurz vor ihrem 15. Geburtstag am 9.11.1784 ebenda. Das erste Kind wird im Mai 1787 getauft; das 12 und letzte Kind im Oktober 1815.

                        Zitat von mengarr Beitrag anzeigen
                        Waren die Eltern der Braut früh verstorben oder waren die Familien damals teilweise so arm, dass sie ihre Kinder so früh wie möglich „weggaben“?
                        Kann in für den Fall meiner Vorfahrin beides ausschließen. Ihre Eltern sind bei ihren beiden ältesten Kindern Taufpaten, lebten also noch. Weggegeben wurde sie ebenfalls nicht, sie war die Hoferbin, ihr Mann heiratete ein.
                        Aber, sie hatte keine Geschwister. Ihre 3 Jahre ältere Schwester starb als Kleinkind, weitere Geschwister gab es wohl keine. Die Sicherung des Hofes (einer der größeren der Bauernschaft) dürfte also eine Rolle gespielt haben.

                        Zitat von mengarr Beitrag anzeigen
                        Das erste Kind des Paares wird getauft, als die Mutter 21 Jahre alt ist. Ist das Zufall, oder hat das Paar mit der Zeugung eines Kindes aus gesetzlichen oder religiösen Gründen bis zur Volljährigkeit der Ehefrau gewartet?
                        Meine Vorfahrin war 17 1/2 beim ersten Kind. Wenn sich da nichts in den paar Dekaden zwischen meiner und deiner VF geändert hat (halte ich für sehr unwahrscheinlich), würde ich gesetzliche oder religiöse Gründe doch eher ausschließen.

                        Es dürften eher die folgenden 2 Möglichkeiten in Frage kommen:
                        1. Mit dem Vollzug der Ehe wurde bewusst gewartet. Eine Teenagerschwangerschaft ist auch heute noch eine Risikoschwangerschaft und Geburten waren ja eh die Hauptsterbeursache verheirateter Frauen im gebährfähigem Alter. Aus dem Hochadel gibt es Nachweise dafür, dass Ärzte auch schon mal vom Vollzug der Ehe abrieten, wenn die Braut noch zu jung/zart/kindlicher Statur war.
                        2. Die Braut war einfach noch nicht im gebährfähigen Alter. Der durchschnittliche Zeitpunkt für die erste Monatsblutung ist heute früher als damals. Außerdem war wohl auch die Spanne, in der die erste Monatsblutung auftreten konnte, deutlich größer als heute. (Quelle)

                        Ob man im Fall 2 mit dem Vollzug der Ehe noch gewartet hat, bis die erste Monatsblutung eingetrat, kann ich nicht sagen. Es würde in die kirchliche Moral (Sex ausschließlich zur Fortpflanzung) passen, für's Resultat (Abstand zwischen Heirat und erstem Kind bei jugendlichen Bräuten) ist es aber recht egal.

                        LG,
                        Antje

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                        • sternap
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.04.2011
                          • 4072

                          #13
                          frühe verheiratungen in sonst spät die töchter verehelichenden umgebungen, können an unterschiedlichen bibelauslegungen liegen.


                          der apostel paulus schrieb im korintherbrief über die vorteile des unverheiratet bleibens, aus hingabe zur botschaft, jedoch, wenn jemand seine verlobte bzw. jungfrau so sehr begehre, dürfe er sie auch heiraten oder im anderen falle, doch einen anderen sie freien lassen.

                          allerdings war der ihm zugeschriebene text wahrscheinlich nur eine antwort auf konkrete sittenprobleme in korinth, es kann auch so gedeutet werden, dass man in korinth mädchen früh unter den schutz eines bräutigams stellte, um entweder frauenraub oder erzwungene ehe mit z.b. nichtchristen zu vermeiden. nun aber könne es geschehen, dass der beschützer seine braut selbst begehre. und dann dürfe er sie heiraten. oder sich für ehelosigkeit etscheiden.

                          nix genaues weiß man also nicht.


                          der folgende text wurde von worttreuen evangelischen menschen wiederum als pflichtaufgabe gedeutet, man müsse laut bibel mädchen früh verloben oder verheiraten, nicht mehr allein die eltern mussten somit die erblühende überwachen, sondern der bräutigam hatte das mit zu garantieren, er dürfe sie dazu früh heiraten, aber erst mit ihrer reife bzw. sogar überreife, die geschlechtliche liebe vollziehen.



                          1.Korinther 7,36
                          Zuletzt geändert von sternap; 16.08.2022, 01:24.
                          freundliche grüße
                          sternap
                          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                          • mengarr
                            Benutzer
                            • 30.08.2020
                            • 28

                            #14
                            Hallo Antje und sternap,

                            das sind sehr interessante Überlegungen!
                            Den medizinischen Aspekt hatte ich wohl zu sehr außer acht gelassen... ich habe nämlich Vorurteile, was das anbelangt. Ich trage das Bild in mir herum (bestätigt durch viele Belege im Rheinland), dass es der Gesellschaft im 18. Jahrhundert (und vorher) ziemlich egal war, wenn eine Frau früh verstarb. Dass ein Ehemann also mit dem „Vollzug“ der Ehe freiwillig wartete, um das Leben seiner Ehefrau nicht zu gefährden, passt nicht zu meinen Vorstellungen, die ich von dieser Zeit habe. Aber das kann natürlich grundlegend falsch sein.

                            Den religiösen Aspekt kannte ich in der konkreten Form noch nicht. Klingt als mögliche Erklärung aber durchaus plausibel.

                            Viele Grüße
                            Bernd

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                            • AKocur
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.05.2017
                              • 1371

                              #15
                              Hallo Bernd,

                              Als grundlegend falsch würde ich deinen Eindruck gar nicht bezeichnen. Nur enden Risikoschwangerschaften mit Komplikationen vor oder bei der Geburt nicht zwangsläufig mit dem Tod der Gebährenden. Ich vermute, die Horrorvorstellung des Ehemanns einer sehr jungen Braut war eher, dass das Kind verstarb, während die Frau mit gesundheitlichen Schäden, die weitere Schwangerschaften/überlebensfähige Kinder verhinderten, überlebte. Gerade bei den Katholiken konnte man sich ja einer noch lebenden Ehefrau nicht ganz so einfach entledigen.

                              Anderseits musste ein Ehemann nicht auf viel verzichten, wenn er "freiwillig mit dem Vollzug der Ehe wartete." Lediglich seine körperliche Befriedigung im Rahmen der Ehe fiel weg, aber wer seine Ehefrau nicht romantisch liebt, braucht ja auch nicht unbedingt diese Frau dafür. Mit eventuell etwas mehr Diskretion, konnte er sich weiterhin genauso darum kümmern, wie er es schon vor seiner Hochzeit getan hatte. (War er sehr gläubiger Katholik, hat er's dann anschließend gebeichtet, etc.)


                              Dazu kommt, dass, auch wenn es der "Gesellschaft" ziemlich egal gewesen seien mag, ob eine Ehefrau früh verstarb, es den nächsten Angehörigen dieser Frau trotzdem nicht egal gewesen seien muss.
                              In Fällen wie bei meiner Vorfahrin, wo die Eltern noch lebten und diese keine weiteren überlebenden Kinder hatten, würde ich sehr stark davon ausgehen, dass sie dem Überleben ihrer Tochter durchaus einen hohen Wert zubemessen haben. Völlig abgesehen von der Stärke der emotionalen Bindung, eine andere Altersvorsorge hatten sie nicht.


                              Grundsätzlich gehe ich aber eher von meiner Option 2 aus. Die Braut war einfach körperlich noch nicht in der Lage, schwanger zu werden. Über den Zeitpunkt des ersten Vollzugs der Ehe können wir dann aufgrund der Aktenlage einfach nichts aussagen, da die Lücke zwischen Heirat und Taufe des ersten Kindes rein biologisch begründet ist.


                              LG,
                              Antje

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