Auffinden von Beweisen für den Staatsbürgerschaftsstatus in alten Registern (1920er - 1940er Jahre)

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  • auslander
    Benutzer
    • 17.11.2019
    • 5

    Auffinden von Beweisen für den Staatsbürgerschaftsstatus in alten Registern (1920er - 1940er Jahre)

    Hallo alle zusammen. Zuerst entschuldige ich mich für die Verwendung von Google Translate - meine Deutschkenntnisse sind immer noch nicht so gut.

    Ich bin vor fast zwei Jahren diesem Forum beigetreten, als ich meine Familiengeschichte recherchiert habe - https://forum.ahnenforschung.net/sho....php?p=1230075 - und während sich hier herausstellte, war der Cousin meines Vaters auch ein Mitglied von das Forum. Ich habe auch einen anderen Cousin über das Forum "elektronisch getroffen"

    Kurz gesagt, ich habe im März 2020 einen Antrag auf freiwillige Einbürgerung als deutscher Staatsbürger gestellt und habe mit den jüngsten Änderungen des StAG nun als Enkel einer deutschen Frau, die ihre Staatsbürgerschaft verloren hat, einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung durch Heirat mit einem Ausländer... wenn ich dem BVA die Staatsbürgerschaft meiner Großmutter zum Zeitpunkt vor ihrer Hochzeit nachweisen kann.

    Meine Großmutter wurde in Königsberg geboren, und wie bereits in einem früheren Beitrag in diesem Forum erwähnt, bestätigte das Berliner Standesamt, dass die Geburtsurkunde verloren gegangen ist. Wir haben heute keine Kopie der Geburtsurkunde meiner Großmutter.

    Die Aufzeichnungen über die Heirat meiner Großmutter mit meinem Großvater in Lübeck (wo die Familie nach der Flucht aus Königsberg zunächst lebte) enthalten die genauen Angaben der Geburtsurkunde, die sie 1948 dem Standesamt vorlegte (Registernummer, ausstellendes Standesamt usw.). Die Heirat meiner Großmutter mit einer ausländischen Staatsbürgerin bedeutete, dass sie, wenn sie vor der Hochzeit Deutsche gewesen war, in diesem Moment keine deutsche Staatsbürgerin mehr war.

    Das Problem ist, dass die BVA-Sicht darin besteht, dass die Nationalität meiner Großmutter vor der Hochzeit nicht sicher ist. Ich habe bisher nur eine Heiratsurkunde von 1948, in der die damaligen Angaben zur Geburtsurkunde festgehalten sind, und eine Bescheinigung des Berlin Standesamt I, die besagt, dass ihre Geburtsurkunde verloren gegangen ist.

    Der erste Schritt, den ich unternehmen werde, ist zu versuchen, die Geburtsurkunden und Heiratsurkunden meiner Großmutter zu erhalten.

    Gibt es irgendwelche Arten von Aufzeichnungen, ob lokal in Lübeck (oder früher in Königsberg) oder zentral in einem Zentralarchiv, die, auch als Bemerkung oder Beobachtung, den Staatsbürgerschaftsstatus einer Person in den 1920er Jahren bis in die 1940er Jahre, die heute zugänglich sein könnten?
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2644

    #2
    Hallo Auslander,

    was hast Du denn alles zum Umfeld Deiner Großmutter und ihrer Famillie schon gesammelt? Die Frage wird sein, ob das Amt sich auch mit Indizien zur Staatsangehörigkeit zufrieden geben wird. Falls Du nicht öffentlich Namen und Daten nennen willst, kannst Du auch eine PN schreiben.

    Mir fallen auf die Schnelle Lastenausgleichanträge von nahen Familienangehörigen ein, die im Bundesarchiv liegen und die ggf. Urkunden oder Nachweise enthalten könnten. Auf alten Meldekarteien, falls es von Königsberg noch welche gibt, finden sich auch häufig Angaben zur Staatsangehörigkeit.
    Ist es nicht auch indirekt über die Standesamtsunterlagen der Eltern von Deiner Großmutter nachweisbar, wenn diese z. B. zur Geburt Deiner Großmutter beide die deutsche Staatsangehörigkeit hatten? Bei männlichen Personen wären auch Militärunterlagen hilfreich.

    Und das BVA selbst hat Einiges zusammengestellt, beachte die Hinweise im Merkblatt unter Nr. 2:

    Zuletzt geändert von Balthasar70; 07.10.2021, 20:21.
    Gruß Balthasar70

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    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,

      wie lauten denn die Namen eine Generation zuvor?
      Beim Bundesarchiv gibt es Akten wegen Lastenausgleich zu Heinrich Rudakowski * 25.5.1889 und Emma Rudakowski geb. Dzubiel * 15.11.1896 ( nach einem Sterbeeintrag Lübeck * 1895 und + 2.4.1973 ), beide früher Königsberg.
      Der o.g. Heinrich nach einer Geburtsurkunde bei ancestry * in Haarszen Kreis Angerburg als Sohn ( Gustav Heinrich ) von Carl Rudakowski und Wilhelmine geb. Broszio.
      Gestorben 8.2.1975 in Lübeck.
      Er hatte wenigstens einen Bruder Wilhelm geb 23.1.1888 Haarszen, der auch das Kindesalter überlebt hat ( Verlustliste 1918 aus Gefangenschaft zurück, dieser Eintrag ist mit Geburtsdatum, es gibt noch einen weiteren für einen Wilhelm ohne Geburtsdatum, der ist ( allerdings als Matrose, insofern Identität unklar ) 1918 in Gelsenkirchen gestorben.
      Obige Emma findet man wohl auch in einer Geburtsurkunde bei ancestry, danach geboren in Haarszen am 15.11.1896
      als Emma Dziubiel, Tochter des Grundbesitzers Friedrich Dziubiel und der Amalie geb. Groß/ Gross.

      Grüße

      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 07.10.2021, 20:35.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • Svenja
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2007
        • 4352

        #4
        Hallo Thomas

        Hast du in den Verlustlisten auch mit anderen Schreibweisen des Nachnamens gesucht? Wenn es in den Verlustlisten einen Eintrag mit dem Vermerk "aus Gefangenschaft zurück" gibt, müsste es auch mindestens einen weiteren Eintrag zur Gefangenschaft selbst geben. Zudem könnte man mehr Informationen zur Gefangenschaft im Online Archiv des IKRK finden.

        @ Ausländer:

        Die Verlustlisten aus dem 1. Weltkrieg findest du hier:


        Die Dokumente zur Kriegsgefangenschaft im Online Archiv des IKRK:
        Archives 1914-1918: during the First World War, 10 million people, servicemen and civilians, were captured and sent to prisoner-of-war and Internment camps. The Belligerent Countries sent lists of prisoners of various nationalities to the ICRC. The ICRC set up alphabetical indexes. You can use them to search for a person.


        Gruss
        Svenja
        Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
        https://iten-genealogie.jimdofree.com/

        Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

        Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

        Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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        • Gastonian
          Moderator
          • 20.09.2021
          • 3303

          #5
          Hallo auslander:


          Da ja nur bewiesen werden muß, daß deine Großmutter vor ihrer Heirat in Lübeck in 1948 deutsche Staatsbürgerin war, wird vielleicht ein Auszug aus dem Melderegister in Lübeck genügen (falls sie sich da vor ihrer Heirat angemeldet hat). So wie ich es verstehe, enthalten die Melderegister Angaben zur Staatsangehörigkeit. Die Melderegister zu dieser Zeit befinden sich jetzt im Archiv der Hansestadt Lübeck, also vielleicht Anfrage an archiv@luebeck.de stellen.


          Viele Grüße


          --Carl-Henry (der zum gleichen Zweck die deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter beweisen muß)
          Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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          • #6
            Hallo,
            jeder mit einem deutschen Vornamen und deutschen Nachnamen, der im Deutschen Reich gelebt hatte, hatte logischerweise die deutsche Staatsbürgerschaft. Denn welche Staatsbürgerschaft sollte sie denn sonst haben. Also verstehe ich nicht, warum man ein Dokument finden muss, wo die Staatsbürgerschaft angegeben ist. Wenn die Person im Ausland (z.B. im Russischen Kaiserreich) gelebt hat, ist es etwas anderes.

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            • Gastonian
              Moderator
              • 20.09.2021
              • 3303

              #7
              Hallo Balduin:


              Leider geht es hier nicht um Logik, sondern um die verwaltungstechnische Frage, wie man das Bundesverwaltungsamt Köln überzeugen kann, daß die Oma Deutsche war. Und das BVA hat ja schon gesagt, daß die Einreichung einer 1948 in Lübeck ausgestellten Heiratsurkunde ohne gleichzeitiger Einreichung der Geburtsurkunde nicht gut genug ist, obwohl die Heiratsurkunde Verweise auf die Geburtsurkunde enthält und die standesamtlichen Unterlagen des Geburtsorts nicht mehr vorhanden sind. Wieso dies dem BVA nicht reicht, hat uns Auslander nicht gesagt - wer weiß, vielleicht war der Familienname zu polnisch? Aber anscheinend braucht man irgendetwas, daß schwarz auf weiß "Deutsche" sagt.



              VG


              --Carl-Henry
              Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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              • Balthasar70
                Erfahrener Benutzer
                • 20.08.2008
                • 2644

                #8
                Hallo in die Runde,

                na ein bissel Rechtsstaatlichkeit, d. h. Nachweis anhand von Urkunden, darf man doch noch erwarten, wenn es um so was Elementares wie die Erlangung einer Staatsbürgerschaft geht. Z. B. könnte die Großmutter geheiratet und auf diesem Wege die Staatsangehörigkeit ihres Mannes besessen haben, so wie es ja später wohl auch mit der Heirat in Lübeck eintrat.

                Balduin 1297:
                "Hallo,
                jeder mit einem deutschen Vornamen und deutschen Nachnamen, der im Deutschen Reich gelebt hatte, hatte logischerweise die deutsche Staatsbürgerschaft. Denn welche Staatsbürgerschaft sollte sie denn sonst haben. Also verstehe ich nicht, warum man ein Dokument finden muss, wo die Staatsbürgerschaft angegeben ist. Wenn die Person im Ausland (z.B. im Russischen Kaiserreich) gelebt hat, ist es etwas anderes."
                Zuletzt geändert von Balthasar70; 09.10.2021, 16:43.
                Gruß Balthasar70

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                • #9
                  Hallo,
                  wenn man eine Heiratsurkunde, eine Sterbeurkunde oder eine Melderegisterauskunft hat, wo der Geburtsort eingetragen ist, müsste das normalerweise ausreichen, da die Geburt im Deutschen Reich ausreicht, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die verschollene oder verbrannte Geburtsurkunde ist also völlig überflüssig, solange man andere Dokumente hat, in denen der Geburtsort eingetragen ist. Und da sie in Königsberg geboren ist, hatte sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

                  Akten zur deutschen Staatsbürgerschaft sind mir nur aus dem Russischen Kaiserreich bekannt, wo man ab 1871 eine Matrikelakte beantragen musste, um seine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Ansonsten bekam man die russische Staatsbürgerschaft. Aber im Deutschen Kaiserreich sind mir solche Akten nicht bekannt, da dort ja sowieso alle Personen die deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Die einzige Ausnahme sind die Arbeiter aus Russisch-Polen, die die russische Staatsbürgerschaft hatten. Viele Arbeiter aus Russisch-Polen wurden vom Kaiser aus dem Deutschen Kaiserreich ausgewiesen, da sie nicht wie die Polen aus der Provinz Posen die preußische Staatsbürgerschaft hatten.
                  Auch mein Vorfahre ist aus Russisch-Polen nach Preußen ausgewandert.
                  Zuletzt geändert von Gast; 09.10.2021, 18:14.

                  Kommentar

                  • Balthasar70
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.08.2008
                    • 2644

                    #10
                    Hallo,

                    um einen Staatsangehörigkeitenausweis ausgestellt zu bekommen, ist Einiges vorzulegen, hier einmal kurz zusammengestellt:



                    Demnach müsste der staatsangehörigkeitsrechtliche Werdegang der Vorfahren bis 1914 rückverfolgt werden. Sich allein auf die Angaben zur Geburt z. B. in einer Heiratsurkunde zu verlassen, ohne die Geburtsurkunde selbst vorzulegen zu müssen, sollte nicht reichen. Habe selbst schon fehlerhafte Angaben in Heiratsurkunden diesbezüglich gefunden. Wie natürlich bei Verlust von alten Standesamtsunterlagen verfahren wird bzw. was dann ersatzweise an Unterlagen als ausreichende Indizien gewertet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist bestimmt einzelfallabhängig.
                    Zuletzt geändert von Balthasar70; 09.10.2021, 20:12.
                    Gruß Balthasar70

                    Kommentar

                    • Gastonian
                      Moderator
                      • 20.09.2021
                      • 3303

                      #11
                      Zitat von Balduin1297 Beitrag anzeigen
                      wenn man eine Heiratsurkunde, eine Sterbeurkunde oder eine Melderegisterauskunft hat, wo der Geburtsort eingetragen ist, müsste das normalerweise ausreichen, da die Geburt im Deutschen Reich ausreicht, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

                      Hallo Balduin:


                      Ich glaube nicht, daß dies zutrifft. Was Sie beschreiben, ist ein "ius soli" ("Recht des Bodens" oder Geburtsortsprinzip), nach dem der Geburtsort ausschlaggebend über die Staatsangehörigkeit ist. Dies ist in angelsächsischen Ländern (wie die USA) üblich und wird seit 2000 auch in Deutschland (in abgeschwächter Form angewandt). Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsortsprinzip


                      Das andere Prinzip ist das "ius sanguinis" ("Recht des Blutes" oder Abstammungsprinzip). Nach diesem Prinzip ist der Geburtsort irrelevant; es entscheidet nur, ob ein Elternteil die Staatsangehörigkeit hatte. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip


                      Das Deutsche Reich benutzte ausschließich das "ius sanguinis". Laut §4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (http://www.documentarchiv.de/ksr/191...itsgesetz.html) war man Deutsche(r), wenn der Vater Deutscher war (oder, falls unehelich, die Mutter). Falls man also als eheliches Kind eines ausländischen Vaters innerhalb des Deutschen Reiches geboren wurde, erhielt man nicht dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit.


                      VG


                      --Carl-Henry
                      Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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                      • #12
                        Hallo,
                        die Regelung, dass die Ehefrau nach der Heirat die Staatsangehörigkeit des Ehemannes und die Kinder die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommen, kannte ich schon. Doch wie bekommt man als Ausländer dann die deutsche Staatsbürgerschaft? Denn demnach könnten Söhne eines Ausländers nie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Demnach hatten also Ausländer im Deutschen Reich gar nicht die Chance, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

                        Aber wenn das der Fall wäre, wäre mein Ururgroßvater Richard Robert Lipinski, der Ministerpräsident und Innenminister von Sachsen war, auch kein deutscher Staatsbürger, da sein Großvater väterlicherseits aus Russisch-Polen nach Westpreußen ausgewandert ist.
                        Zuletzt geändert von Gast; 09.10.2021, 20:31.

                        Kommentar

                        • Balthasar70
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.08.2008
                          • 2644

                          #13
                          Hallo Balduin,

                          vielleicht unterliegt der Threadersteller dieser Beschlussfassung zu GG Artikel 116 (2)



                          Muss aber zugeben, so ganz schlau bin ich aus seinen Angaben in #1 auch nicht geworden.
                          Zuletzt geändert von Balthasar70; 09.10.2021, 20:46.
                          Gruß Balthasar70

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                          • Gastonian
                            Moderator
                            • 20.09.2021
                            • 3303

                            #14
                            Hallo Balduin:


                            Dazu siehe §8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 - nachdem ein Ausländer sich im Deutschen Reich niedergelassen hatte, konnte er auf Antrag eingebürgert werden (dies gilt auch heute noch - heutzutage muß man sich je nach Umständen 6-8 Jahren niedergelaßen haben, bevor man zur Einbürgerung berechtigt ist). Und laut §14 und 15 wurde man als Ausländer automatisch eingebürgert, wenn man als Beamter in den Dienst des Reiches oder einer der deutschen Bundesstaaten oder Gemeinden trat.


                            VG


                            --Carl-Henry
                            Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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