Nieroth, von (Ehstland)

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  • NDemidoff
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2018
    • 171

    Nieroth, von (Ehstland)

    Quellen, Belege, Literatur zum genannten Adel/Namen:
    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):


    Bitte vergessen Sie nicht, zusätzlich zum Namen, auch Orts- und Zeitangaben zu machen. Nennen Sie außerdem die Ihnen bereits bekannten Belege/Quellen zum angefragten Adel.

    Guten Abend!
    Sehr geehrte Spezialisten!

    Ich bitte Sie zu antworten: Entspricht das Schema, das ich erstellt habe, den folgenden zwei Teilen des Textes:

    oder gibt es einen Widerspruch ?

    ! Mich interessiert der Grad der Verwandtschaft aller in diesen Textfragmenten genannten Personen.

    - [Margretta Surbeck] (Der Autor der "Petition")
    - Magnus Nieroth
    - S[eel] . Tönnis Nieroth
    - Fimo (Euphemia) Nieroth
    - Dierich Thiesenhausen
    - Dorothea Nieroth
    - Wilhelm Nieroth
    - Jurgen Nieroth

    Vor allem:
    Magnus Nierodt und Wilhelm Nieroth (gebruder) mit S[eel] . Tönnis Nierodt und Fimo (Euphemia) Nieroth

    Mit Dank und besten Grüßen aus Belarus, Nikita
    .......................

    Demnach Wolgeborner Edler Herr , als ich mich , mit meinem Jtziegen , hochbetrübten vnd Elen= |
    den Ehemanne , Magnus Nierodt in die ander ehe eingelassen , haben die angehörigen verwan= |
    dten . des gutts Kappell . sich mit vhrtheil vnd recht so vergliechen , das daselbige gutt . Zwar |
    S . Tönnis Nierodt seinen sohnen , als negsten erben der Schwendt linien / gehöre vnd gebühre , |
    aber ihnen nichtes geliefert ; sondren ihr Vetterchen Fimo Nierodt , so den Herren Ritmeister , |
    Dierich Thiesenhausen Zur ehe gehabt , hat es besessen vnd genützet / für die waren menliche |
    erben , welches ihr nicht hette gebühret ; wen die menliche erben , getreue vormünder gehabt |
    hetten : viel weiniger der blöden Jungfrauen Dorothea Nieroth . |

    Sondren die herren vormündren haben vns , im nahmen Wilhelm Nieroht , vnd Hindrich Hastfer , |
    ein ander gütt , Paistfer genandt , da wir ohne das erblich Zugehören , aus genaden , wegen S . |
    Tönniges Nierohts vorbrechen , welches nicht kan erwiesen werden , sondren Jürgen Nieroht ist |
    der vorbrecher gewesen / an præsentiret , vnd ein starck Contract , mit betrauwungen aufgerichtet |
    welchen mir Zuhalten vnmüglich gewesen , welchem ich aufsichts wiedersprochen , nach dem sie vns |
    sieben oder acht bauren Zugesagt , vnd mir einen erb_bauren geliebert , wie die vormeindte ein= |
    weisung aus gewiesen , vnd ist von ihnen selber erstlich nicht gehalten worden . |
    Angehängte Dateien
  • dirkpeters
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2008
    • 811

    #2
    Hallo NDemidoff

    das Genealogische Handbuch der baltischen Ritterschaften hilft hier weiter:



    und



    Viele Grüße

    Dirk
    Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

    Kommentar

    • NDemidoff
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2018
      • 171

      #3
      Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
      Allerdings sind die in diesen Buch (wie in allen anderen) gegebenen "Ahnentafeln" leider völlig unwahr.

      Zum Beispiel "Hermann" (Nr. 3) starb 1603 - kinderlos!

      Daher wandte ich mich dem Studium der Originaldokumente zu.

      Mit freundlichen Grüßen, Nikita

      Kommentar

      • Heike Irmgard
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2016
        • 461

        #4
        Hallo Nikita,

        ich denke, Dein Schema stimmt mit den Angaben des Textes überein.

        Ich kenne den Originaltext nicht, aber mir fallen zwei eventuelle Lesefehler auf:

        Schwendt linien -> Schwertlinien

        vorbrecher -> verbrecher

        Viele Grüße von Heike

        Kommentar

        • NDemidoff
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2018
          • 171

          #5
          Gute Nacht!
          Ich bin Ihnen dankbar für den Kommentar und für die Klärung der Transkription ...

          In einem Fall hast du Recht:

          Schwendt linien -> Schwerdt_linien

          Und im zweiten Fall habe ich kein Vertrauen ....:

          vorbrecher -> verbrecher

          Mit aufrichtigem Respekt, Nikita
          Angehängte Dateien

          Kommentar

          • Heike Irmgard
            Erfahrener Benutzer
            • 22.11.2016
            • 461

            #6
            Guten Morgen,

            ja, es steht im zweiten Text eindeutig vorbrecher. Ich habe in Grimms Wörterbuch nachgeschaut zum Verb "verbrechen": mhd. verbrëchen, mnd. vorbreken - das o kommt also aus dem Mittelniederdeutschen!

            Viele Grüße von Heike

            Kommentar

            • NDemidoff
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2018
              • 171

              #7
              Ich bin dir dankbar!
              Kann ich Ihnen noch ein paar Fragen zu diesem Test stellen?

              1. In welchem Zitat kannst du sehen, dass Tonnis der Vater von Magnus und Wilhelm ist?

              2. Die Tatsache, dass Euphemia Nieroth die Frau von Dirik Tiesenhausen ist, kann man aus anderen Dokumenten entnehmen, die ich habe. Die Transkription von Fimo verursacht mir jedoch viele Zweifel. Vielleicht können Sie das richtige Wort sagen?

              3. In einem anderen Absatz (desselben Textes) gibt es ein unbekanntes Wort:

              Weilen es sich aber mit einrumigen des guttes , lange Zeitt bis dato hervorzogen , vnd von einem |
              frecken vnd Schwager besessen worden . Also bin ich vervhrsachet worden , mit wissen vnd willen |
              meines elenden Ehemannes , für Zwen iahre , auff meine eigenen , vnd nicht auff Wilhelm |
              Nierohts vnkosten , vnd ebentheur , mit vorseumnüs meiner haushaltung , die beschwerliche vnd |
              geferliche reise , nach Riga auff mich Zunehmen vnd vnsren aller gnedigsten Königen Landes |
              herren vnd Vatter vmb gnedigste erkendtnisse vnd befehlich , auff das gegebene vhrtheill der |
              Herren Landtrethe , Zuersuchene : |

              Was denkst du, was bedeutet dieses Wort?
              ...........................

              Ich werde Ihnen für jede Hilfe dankbar sein.

              Mit aufrichtigem Respekt, Nikita
              Angehängte Dateien
              Zuletzt ge?ndert von NDemidoff; 19.03.2018, 09:13.

              Kommentar

              • Heike Irmgard
                Erfahrener Benutzer
                • 22.11.2016
                • 461

                #8
                Hallo Nikita,

                gut, daß Du mich noch einmal gefragt hast.

                Ich habe den Text noch einmal studiert und bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob auch Wilhelm ein Sohn des Tönnis ist. Magnus halte ich für seinen Sohn, da es um einen Anspruch seiner Familie auf ein Erbe (Kappell; ich vermute, es ist eine Gutsherrschaft) geht, das rechtlich den Söhnen des Tönnis zusteht.

                Folgende Einzelheiten geht aus dem Text hervor:

                Tönnis (Anton) Nierodt ist zum Zeitpunkt des Briefes schon eine Weile verstorben. Er hat unmündige Söhne hinterlassen, die eigentlich seine Erben sind. Dies haben auch die Verwandten festgestellt, als sie sich zum Zeitpunkt der Hochzeit des Magnus wegen des Erbes Kappell untereinander verglichen (geeinigt) haben. Da man Tönnis eines Verbrechens beschuldigt (das angeblich aber nicht er, sondern ein Jürgen (Georg) Nierodt begangen hat), hat die Verwandtschaft beschlossen, daß seine Söhne zwar die Erben sind, aber die Nutznießung (besessen vnd genützet) des Gutes an eine weibliche Verwandte überlassen.

                Diese Verwandte wird als Vetterchen bezeichnet. Siehe hierzu Grimm: "im älteren nd. [= Niederdeutschen] wird vedderke weiblich gebraucht, vaterschwester, brudertochter, dann auch von anderer verwandtschaft [...]; sehr selten erscheint im hochd. das n. vetterchen im sinne von mühmchen". In welchem Grad sie mit Magnus verwandt war, geht aus dem Text nicht hervor, da Vetterchen verschiedene Bedeutungen hatte. Ihren Namen lese ich als Feno mit i-Punkt; diesen Namen kann ich nicht erklären, vielleicht hat sich der Schreiber verschrieben.

                Die Vormünder der Söhne des Tönnis (= die Verwandten?) haben nun Magnus und seiner Frau als Ersatz für Kappell ein anderes Gut, Paistfer, überlassen. Sie haben es aber zu ungünstigen Bedingungen überlassen, außerdem können es Magnus und seine Frau nicht beziehen, weil es noch von einem "freunden und Schwager" bewohnt wird. Freund bedeutete früher auch Verwandter, es ist hier in diesem Sinne verwendet. Der u-Strich geht in die Schlaufe des d über, daher sieht es auf den ersten Blick etwas wie ein k aus.

                Es ist schwer zu sagen, wie die verwandtschaftlichen Zusammenhänge sind.

                Was mich bei der ganzen Sache irritiert: es ist von unmündigen Söhnen die Rede, die Vormünder haben. Margaretha wirft den Vormündern vor, nicht die Interessen der Söhne vertreten zu haben; die Vergabe von Kapell an Feno wäre nicht passiert, wenn die männlichen Erben getreue Vormünder gehabt hätten. Wenn Magnus ein Sohn des verstorbenen Tönnis war, hat er also als Unmündiger, noch nicht Volljähriger Margaretha geheiratet. Dies ist zwar denkbar, aber kaum, daß er dies in zweiter Ehe getan hat.

                Theoretisch möglich wäre auch: Margretta Surbeck war selbst in erster Ehe mit Tönnis verheiratet; der Ausdruck "in die andere Ehe eingelassen" bezieht sich auf sie selber, sie heiratet in zweiter Ehe einen Verwandten ihres ersten Mannes. Es geht ihr um das Erbe ihrer Kinder (oder Stiefkinder) aus der Ehe mit Tönnis, denen ein Gut zusteht, das die Verwandten nicht hergeben wollen.

                Ich neige aber eher zu der ersten Deutung, daß Magnus der Erbe ist.

                Jetzt ist es sehr spät geworden, ich wünsche eine gute Nacht
                Zuletzt ge?ndert von Heike Irmgard; 20.03.2018, 02:12.

                Kommentar

                • NDemidoff
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2018
                  • 171

                  #9
                  Guten Morgen!
                  Ich bin dankbar für deine Erklärungen ...

                  Also, die Frage nach der Beziehung von Tonnis zu den Brüdern Magnus und Wilhelm ist nicht vollständig gelöst ?

                  Bisher kann ich (basierend auf anderen Dokumenten) nur Folgendes genehmigen:

                  1. Magnus und Wilhelm sind Gebruder (dies wird durch weitere 8-10 Dokumente bestätigt)
                  2. Euphemia war mit Dietrich Tiesenhausen verheiratet.
                  3. Dorothea war die Tochter von Jürgen.

                  Diese 3 Fakten sind nicht zweifelhaft!

                  Am meisten interessiert mich aber der Name von Pater Magnus und Wilhelm ...

                  Mit Dankbarkeit und Respekt, Nikita

                  Kommentar

                  • Frank K.
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.11.2009
                    • 1318

                    #10
                    Hallo Nikita,

                    leider ist in den bisherigen Beiträgen zum Thema noch immer kein Datum angegeben, so dass die Zuordnung möglicher Personen schlecht möglich ist.

                    Es stellt sich die Frage, ob Magnus und Wilhelm 2 Personen sind, da es auch einen "Magnus Wilhelm Nieroth", gab, der 1726 unter anderem als Besitzer des Gutes Rachküll / Rahküla genannt wird.

                    Eine Jahresangabe des Zeitraumes und eine Ortseingrenzung wären sehr hilfreich gewesen

                    Viele Grüße
                    Frank
                    Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

                    Kommentar

                    • Kasstor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.11.2009
                      • 13440

                      #11
                      Hallo,

                      hier https://books.google.de/books?id=B5Z...hausen&f=false werden die Vorgänge auch beleuchtet.
                      Ach so, das meiste ist ja schon bekannt: http://forum.vgd.ru/post/934/63313/p1837106.htm


                      Frdl. Grüße

                      Thomas
                      Zuletzt ge?ndert von Kasstor; 20.03.2018, 13:55.
                      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

                      Kommentar

                      • NDemidoff
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2018
                        • 171

                        #12
                        Frank K.

                        Guten Tag!
                        Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema.

                        In diesem Fall sprechen wir jedoch von zwei Brüdern: Magnus und Wilhelm ... von Nieroth a. d. H. Kappel (Und der Zeitraum: 1. Drittel des 17. Jahrhunderts).

                        Und Magnus Wilhelm, seit 1687 Baron Nieroth (c. 1663-1740), bezieht sich auf eine andere Linie (a. d. H. Koddil), und der Zeitrahmen ist völlig anders!

                        Mit aufrichtigem Respekt und besten Grüßen, Nikita

                        Kommentar

                        • NDemidoff
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.03.2018
                          • 171

                          #13
                          Kasstor

                          Ihnen ist ich auch dankbar für die Aufmerksamkeit auf meine Forschung.

                          Du hast absolut recht!
                          Einige dieser "Prozesse" sind in der Ausgabe angegeben: Est- und livländische Brieflade: Schwedische und polnische Zeit, die Jahre 1561-1650

                          Aber, Der Autor veröffentlichte nur Dokumente, die für ihn "interessant" waren und nur diejenigen, die ihm zum Studium zur Verfügung standen ...

                          Die von Ihnen angegebenen Dokumente ("Protokolle") sind nicht original (!)

                          Die Quelle für die Veröffentlichung war die so genannte Sammlung: Abschrift aus des Mannrichters Gerhard Loden altem Rechtsbuch von 1645 im ehstl. Ritterschaftsarchiv.

                          Ich habe es geschafft, die originalen "Protokolle" des Oberlandgericht im Archiv von Tartu zu finden, digitale Kopien anzufertigen und zu studieren.

                          Ich möchte anmerken, dass die Ausgabe nicht ganz dem Original entspricht, wenn auch in einem unbedeutenden Ausmaß ...

                          Ich verwende Dokumente für meine Forschung, die nicht früher veröffentlicht wurden. Alles, was ich benutze, wurde von mir in den estnischen Archiven in Tartu entdeckt.

                          Die Hauptperson, die mich im Moment interessiert, ist Tonnis und seine Verwandtschaft mit den Brüdern Magnus und Wilhelm.

                          Leider wurde der Name Tonnis bisher nur in zwei Dokumenten gefunden: einen, den ich in dieses Thema gebracht habe, und einen anderen, den ich heute vorstellen werde ...

                          *Ich bin der Autor des Themas im Forum vgd

                          Dein demütiger Diener, Nikita Demidov.

                          Mit den besten Wünschen aus Belarus

                          Kommentar

                          • NDemidoff
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2018
                            • 171

                            #14
                            Guten Abend, meine Herren und Damen !
                            Wie versprochen, präsentiere ich Ihrer Diskussion den zweiten Text, wo "Tonnis Nieroth" erwähnt wird ...

                            ! Und auch sein Bruder (?) Dietrich Nieroth - der Großvater von Dorothea (Jürgens Vater)

                            *Dietrich ist der Sohn eines der Brüder Herman (der kinderlos ist: "Der Herr hat mir keinen Erben gegeben")

                            Nach wie vor bleibt meine Frage: Wer war der Vater der Brüder Magnus und Wilhelm (mein Vorfahre) ?

                            Mit einer aufrichtigen Unterkategorie aus Weißrussland, Nikita
                            ........................

                            P. S. Ich entschuldige mich bei den Experten, die konsultiert wurden, wenn ich taktlos in meinen Antworten war ... - Deutsch ist nicht meine Muttersprache, meine Muttersprache ist Russisch.

                            Meine "Taktlosigkeit" erklärt sich aus der Schwierigkeit, meine Worte zu übersetzen ....

                            ........................,


                            Aus gewaltiger Macht / Des Durchlauсhtigsten Grosmechtigsten / Hochgebornen Fursten vnd Hern Herrn Gustaffus Adoloph , Der Schweden Gothen |
                            vnd Wenden Erkornen Konnigs / Grosfursten ihn finlandt Hertzogen des furstenthumbs Ehesten vnnd Westmanlandt / Meines aller gnedigsten Konniges vnd |
                            herren Vorordenter Manrichter ihn Hargen / Ich Wolter Vxkull zu Angern Nebenst meinen beiden beisitzern / Die Edlen Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Wilhelm |
                            Wrangell zu Koÿell vnd Johan Vonn Vitinghoff zu Pechtell da wir saßen Vnnd hegeten das Vollen Kommene gericht , wegenn Vnsers gnedigsten konni= |
                            ges vnd herren , Seindt Vor mir Richter erschienen , Die Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Magnus Vnnd Wilhelm Neuroth Von Paiastfer |
                            gebruder Vnd mich Richter gebetenn , Die Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften Georgenn Stakelbergk denn Jungern Vnnd Magnus Neuroth Von |
                            Koddill dieselben vor gerichte zu_laden vnnd vorzuheischenn vnd Inen vmb wissenschafft zu_fragen Welcher gestaldt der Edler Ehrnueste vnnd |
                            Manhaffte Herman Neuroth zu Lodenseeh vor seinen seligen abscheide , den auch Edlenn Ehrnuestenn Vnnd Manhafften , seinen Seligen Vettern |
                            Dittrich Neuroth den hoff vnnd das gantze gutt Lodensehe bescheiden , Vnnd vor seinen Rechten Erbenn erkorenn vnnd ernennett , Worauff ich |
                            Richter gemelte Zeugen Vorgefordertt , Vnnd sie bei dem Eyde , welchen sie Ihr konn : Maytt : gethan , wie auch bei Irer heill vnnd seligkeit Zum |
                            höchsten ermanett , Ire wissenschafft von sich Zugeben , was ihnen der sachen bewust sey . Vnd sie hieneben auch noch Zum andermall ermah= |
                            nett , das sie keinem tzu liebe oder Leide soltenn redenn . Hierauff haben obgemelte tzeugen dieses wohr zu sein bekandt vnnd ausgesagett. |
                            das sie Anno i603 . in der schweren Vnnd geschwindenn tzeitt der Pestilentz sein Zu dem seligen Herman Neuroth Zu Lodenseeh vor denn |
                            hoff gekommen , der meinunge ihn zubestichen , Da ist Inen seliger Herman Neuroth Vor der Pfortten endt kegen gegangen , die gemelte Zeugen |
                            aber haben Zu ihme eintretten wollen , Da hatt der selige Herman Neuroth ihnen Zugeruffen , sie solten nicht Zu ihm kommen , den es leider |
                            einen betrübten Zustandt in seinem hause hette , den ihme albereitt sein gantzes hausgesinde an Der Peste gestorben were , Er aber mitt sei= |
                            nen Deuttschenn Jungen were nor Vbrigk_blieben , Vnd die Pestilentz auch selbst albereitt am halse hette , Die Zeugen aber Vngeachtett , |
                            der Pestilentz , sich Gott befohlenn , Zu Ihrem guttenn freunde eingetretten , welcher sie dan gerne endtpfangen , Vnd ihn der höffte auff |
                            Etzlichenn Balcken niderzusetzenn gefolgett , Vor andern aber seinen Vettern Dittrich Neuroth Vnnd getzeugen Magnus Neuroth bey |
                            der handt genommen , Vnd sich zwischenn ihnen beiden eingesetzet , vnnd zu den seligen Dittrichen also diese Formalia angefangen mein |
                            lieber Vetter , Es ist mir Vonn hertzen lieb , das du bist tzu mir kommen , Ehr mich der liebe Gott Vonn diesem Jammerthall abgefordertt |
                            vnd habe dich derwegen gerne sprechen wollen , der Vrsachen halben weiln mir der Liebe Gott keine Leibes Erben bescherett , deme ich |
                            mein gutt Lodenseeh vnd meine bärschafft was mir der Liebe Gott vorliehen nach meinem Tode nachlaßen kan , Weiln du aber meines se= |
                            ligen Brudern Sohn vnd alletzeitt mein lieber Vnd gehorsamer Vetter gewesen bist , Vnd mich auch vor deines Vattern Bruder geehrett vnnd |
                            geliebett hast . Also will ich dich hiemitt vnd in gegenwartt deines lieben Brudern Tennies Neuroth vnd der andern Redlichen leutten so al= |
                            hier zukegen Vorhanden , Zu meinen waren rechten vnd vnwiderrufflichen Erben ernennett vnd ausgesprochen haben , das du |
                            allein mein Rechter Erbe Vnnd ein besitzer dieses guttes Lodenseeh wie auch aller meiner barschafft Vnnd liegendenn grundenn |
                            beweglich vnd Vnbeweglich mihts nicht ausbescheiden allein besitzen Vnnd gebrauchen soll , Eben so frey als ich es nach diesen loblichen |
                            Landtrechten auffs freyeste beseßen Vnnd genossen habe , als mein frey vnd wolgewonnen gutt , welches ich durch freyenn an mich |
                            gebracht vnd nicht Von denn Neurothenn herrurett , Also soltu es auch allein Vonn mir behalten vor meinen Schwestern bruder Kinder |
                            vnd aller menniglichen , Deßen soltu vorpflichtet sein nach meinem Tode alle meine schulde Zu_betzahlenn , Wie auch der Kirchen Zu Kegell |
                            vnnd Margima ihre gelde tzutzustellen , vnd ab woll selige Tennies solches disputiret hatt er doch daßelbige nicht geachtet , vnd also be= |
                            stendig in seiner meinunge geblieben , Worauff Ich Richter denn Ortelßman gefraget , ob diese Zeugknus mitt Rechte bundig were , |
                            Darauf der Ortelßman geandtworttet , Wo fern es mitt Rechte vorwahrett ist . Als habe ich Manrichter mitt meinen beiden beisitzern |
                            diese Zeugknus mitt vnsern Pietzschafften vorsiegeldt vnnd mitt eigenen handen Vnterschrieben , Datum Angern den 20 May Anno i6i5 . |
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