Das Leben war hart

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    Das Leben war hart

    Ich habe eine etwas unübersichtliche Familiensituation.

    Der gute Haye hat geheiratet und bald kommt das erste Kind.
    Aber bei der Geburt verstirbt die Frau.

    Eine neue Frau muß her und das schien damals 1802 kein Problem, hat nur ein paar Monate gedauert und die Familie war wieder komplett.
    Sechs Kinder hat ihm diese Frau in den folgenden Jahren geboren.
    Bei der Geburt des sechsten Kindes ist sie verstorben.

    Haye, der ostfriesische Kolonist hatte nun neben harter Arbeit auch noch sieben Kinder zu versorgen.
    Eine neue Frau war bald gefunden, das ging schnell und auch sie bekam bald ihr erstes Kind.
    Jetzt waren es acht Kinder im Haushalt.
    1813 ist Haye ertrunken und die Witwe hat sich Hilfe ins Haus geholt.

    Der Hinrich war ein guter Mann. Sie lebten noch etliche Jahre und bekamen auch noch fünf Kinder.

    Mit 13 Kindern war es bestimmt nicht langweilig bei ihnen im Moor.


    Was ich gern wissen würde wäre die Anerkennung der Kinder aus vorherigen Ehen. Hat man die einfach so übernommen, oder gibt es dazu eventuell Vormundschaften oder Adoptionen. Wo müsste ich forschen wenn ich dazu etwas finden möchte?
    Ich habe da überhaupt keine Erfahrung. Bisher habe ich nur in Kirchenbüchern geschaut.
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • Alex72
    Benutzer
    • 20.03.2018
    • 21

    #2
    Hallo,

    Was ich so hier in SH sehe ist, das die Kinder übernommen wurden bei den sehr schnellen Nächstheiraten. Oft die Schwester oder den Bruder.
    Beste Grüße,

    Alex

    Krs Steinburg: Brockmann, Peers, Twiestelmann, Thorssen, Krüger oder Kröger
    Krs Plön: Brockmann, Joosten, Peers, Prieẞ
    Krs Pinneberg Dau, Heydorn, Peers, Runge, Schaumann
    Krs Hagemann Hanke Gressmann Ohldag
    Krs Parchim Peers, Schmitt, Thoms, Hanke

    Allgemein SH, MeckP, DK

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    • Niederrheiner94
      Erfahrener Benutzer
      • 30.11.2016
      • 786

      #3
      Hallo!

      Ich denke auch, dass diese Kinder einfach übernommen wurden. Spannend wäre es, ob der neue Vater die Vormundschaft einfach übernahm oder ein Vormund nach dem Tod des Vaters gesucht wurde, der dann auch nach der erneuten Heirat der Mutter Vormund blieb.

      Gruß
      Fabian

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      • Balle
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2017
        • 2356

        #4
        Als die ersten beiden Frauen verstarben hat der Vater ja noch gelebt. Da scheint es mir logisch, dass er seine Kinder einfach so mit in die dritte Ehe genommen hat. Für ihn waren das ja leibliche Kinder.

        Aber nachdem er verstorben ist waren das für die dritte Frau ja keine eigenen Kinder. Außerdem war 1813 ja noch Franzosenzeit, da wurde doch schon etwas mehr geregelt. Und leibliche Kinder waren das auch nicht mehr.
        Kann man doch nicht einfach so behalten, oder ?
        Lieber Gruß
        Manfred


        Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
        ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
        Eheschließung 1781 in Zittau

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        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Hallo Manfred,

          ich habe einige Vorfahren aus SH, bei denen richtige Verträge zur neuen Eheschließung eines Witwers oder einer Witwe aufgesetzt wurden. Darin ist von Vormündern der Kinder früherer Ehe(n) die Rede. Es wurde alles geregelt, von Bargeld einschließlich Verzinsung, bis zu Aussteuergaben für die Töchter.

          In anderen Traueintragungen sind Teilungs- oder Abfindungsscheine bei der Eheschließung vorgelegt worden.

          In den meisten Fällen wurde die Ehe geschlossen und die Kinder wurden wie oben beschrieben „ übernommen“, jedenfalls gab es keinen Hinweis im Traueintrag.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11322

            #6
            Moin Manfred,

            ich kenne derartige Fälle aus Wittgenstein. Wenn dort jemand in eine Familie einheiratete, wo es aus früheren Ehen Kinder gab, hatte der sich einfach um diese zu kümmern und diese entsprechend abzufinden, wenn sie das Elternhaus verließen (so wurde es dann in den sog. Weinkaufsbriefen geregelt. Einen Fall habe ich, in dem der neue Ehemann noch eine "besondere Schwiegermutter" übernahm: Der erste Mann seiner verwitweten Braut stammte aus der ersten Ehe seines Vaters, und dessen zweite Frau lebte noch, sozusagen die Stiefschwiegermutter vom Vorgänger des Bräutigams...

            Eine Vormundschaft kenne ich nur von einem Vorfahrenpaar, das eine Domäne gepachtet hatte, und die Eltern vor Ablauf der Pacht starben. Für die Kinder wurde dann eine Vormundschaft (ein Onkel und ein entfernter Verwandter) eingesetzt, damit die Domäne ordnungsgemäß bis Vertragsablauf bewirtschaftet werden konnte.

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Balle
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2017
              • 2356

              #7
              Wo könnte ich denn nach entsprechenden Unterlagen suchen. Immerhin hat der zweite Mann von der dritten Frau das Kolonat des ersten Mannes übernommen. In den Brandversicherungsunterlagen wird er als neuer Besitzer geführt.
              Da müsste es doch auch eine Regelung hinsichtlich der Kinder gegeben haben.
              Lieber Gruß
              Manfred


              Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
              ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
              Eheschließung 1781 in Zittau

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              • Geufke
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2014
                • 1073

                #8
                Moin,
                haben die Kinder eigentlich den ursprünglichen Nachnamen behalten, oder den des zweiten Mannes angenommen, interessiert mich mal, weil ich auch so einen Fall habe.
                Viele Grüße, Anja

                Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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                • Balle
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.11.2017
                  • 2356

                  #9
                  Dazu kann ich nichts sagen, das war in Ostfriesland. Die Kinder haben da sowieso nur einen Vornamen bekommen. Nach dem patronymischen Namenssystem kam der Vorname des Vaters dann als "Nachname" dazu. Es war aber die Zeit des Wandels, Napoleon wollte feste Familiennamen. Die Kinder der letzten Frau mit Hinrich haben alle seinen Nachnamen übernommen und wurden damit bis in die Standesamtsunterlagen geführt....die angenommenen Kinder muß ich noch weiter verfolgen wenn es mir gelingt.
                  Lieber Gruß
                  Manfred


                  Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
                  ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
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                  • Verano
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2016
                    • 7819

                    #10
                    Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                    ... so wurde es dann in den sog. Weinkaufsbriefen geregelt
                    Hallo, sowas habe ich auch, das war scheinbar eine lustige Veranstaltung:

                    ... Ver Weinkauffett, Auch eine halbe Tonne Byer Darauff Außgedruncken, ….
                    Viele Grüße August

                    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11322

                      #11
                      Moin August,

                      in Wittgenstein war das eher eine erste Sache. da war man streng reformiert. Das war derart reglementiert, daß ein Edikt des regierenden Grafen Casimir (+ 1741) sogar vorschrieb, wieviele Leute man zur Hochzeit einladen durfte und wie viele Mahlzeiten es gab.

                      Friedrich
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 4842

                        #12
                        Hallo!

                        Auch in Niederbayern bzw. damals Oberösterreich gab es damals entsprechende Regelungen.

                        Beim Tod eines Ehepartners wurden Vormünder für die Kinder eingesetzt, auch wenn der andere Partner noch lebte. Das waren meistens der überlebende Elternteil, bzw. bei Frauen deren Bruder oder Schwager, und der Taufpate.

                        Geregelt wurde, daß der überlebende Partner die Kinder "christkatholisch" Aufziehen und für ihren Unterhalt sorgen mußte, bis diese ihr Brot selber erwerben konnten. Das war ab 12 Jahren... Ab dann mußten ihre Erbanteile auch verzinst werden.

                        Gewöhnlich blieben die Kinder wohl mindestens bis zu diesem Zeitpunkt auf dem elterlichen Hof wohnen, denn die Ansprüche der Kinder gingen normalerweise auf den neuen Hofbesitzer über, egal wer das war.

                        Einen Fall hab ich, da wurde die offenbar behinderte Tochter nach dem Tod ihrer Eltern und Verkauf des Hofes an Fremde von ihrem älteren Halbbruder aufgenommen. Die anderen Geschwister hatten nichts dagegen, sicherheitshalber waren sie zur Beurkundung erst gar nicht erschienen...

                        Auch gab es wohl Bestimmungen zur Größe der Hochzeitsgesellschaft, aber ich weiß leider nicht, wie diese lauteten.

                        Wo man solche Urkunden in SH findet, weiß ich leider nicht. In Bayern und Österreich läuft sowas unter "Briefsprotokolle", in den Niederlanden gab es schon Notare, da wurde das dort beurkundet.
                        Gruß
                        gki

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                        • Matthias Möser
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.08.2011
                          • 2264

                          #13
                          Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                          Moin August,

                          in Wittgenstein war das eher eine erste Sache. da war man streng reformiert. Das war derart reglementiert, daß ein Edikt des regierenden Grafen Casimir (+ 1741) sogar vorschrieb, wieviele Leute man zur Hochzeit einladen durfte und wie viele Mahlzeiten es gab.

                          Friedrich
                          Hallo, Friedrich!

                          Kann man doch irgendwie verstehen, ene Hochzeit geht halt ins Geld und ungebetene Gäste blieben draußen....

                          Gruß
                          Matthias
                          Zuletzt geändert von Matthias Möser; 23.04.2018, 21:20. Grund: fehler
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                          Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                          Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                          Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

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                          • Balle
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.11.2017
                            • 2356

                            #14
                            Ostfriesland ist Niedersachsen, in der Franzosenzeit gehörte es auch teilweise zu Holland.
                            Ist alles etwas Kuddelmuddelig in der Zeit in der die Kinder gelebt haben.
                            Lieber Gruß
                            Manfred


                            Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
                            ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
                            Eheschließung 1781 in Zittau

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                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #15
                              Zitat von Balle Beitrag anzeigen
                              Wo könnte ich denn nach entsprechenden Unterlagen suchen.
                              Ich habe die Geschichte mit den Vormündern aus Hofprotokollen. Vor Eheschließungen wurde oftmals der Hof übergeben, dabei sind dann auch die umfangreichen Verträge geschlossen worden.
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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