Hallo an alle! Ich hoffe, das Thema ist hier richtig... ich habe vorher die Suchfunktion genutzt und nichts passendes gefunden. Also, ein Freund von mir möchte beim BstU die Stasiunterlagen seines Großvaters anfordern. Dazu muss man ja die Verwandschaft nachweisen - dabei gibt es aber ein Problem. In seiner Geburtsurkunde ist sein Vater nicht eingetragen, was noch nicht so schwerwiegend ist, da es eine anderweitige offizielle Anerkennung der Vaterschaft gibt. Sein Vater wiederum hat dessen Vater (also den gesuchten Großvater) auch nicht in der Geburtsurkunde stehen! Gibt es eine Möglichkeit, die Abstammung vom Großvater nachtragen zu lassen? Über noch lebende Verwandte, die als Zeugen fungieren o.ä.? Der Großvater selbst ist seit geraumer Zeit tot. Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Stasiunterlagen des verstorbenen Opas
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Stasiunterlagen des verstorbenen Opas
Wo und welche Namen ich suche:
Alle Orte/Altes Land: Feldtmann, Freudenthal, Rüter
Struth/Eichsfeld/Thüringen: Jacob, Richardt
Heiligenhafen und umzu/Ostholstein: Köster, Stahl
Böhmen-Mähren/Kreis Zwittau: Abraham, Handschuh, Patzold
Strasburg/Westpreussen: Baader, Götz
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Hallo,
ist das eine Vermutung von dir, so nicht an die Auskunft zu kommen oder hast du eine definitive Absage bekommen?
Eventuell ist seit dem Tod des Großvaters so viel Zeit vergangen dass ein "berechtigtes Interesse" ausreicht und du nur deinen Personlausweis benötigst.
Wenn das alles so schwierig ist, dann lass doch den noch lebenden Vater die Anfrage machen. Er kann doch die Abstammung nachweisen. Den Antrag kannst du ja trotzdem selbst fertig machen.
Könnte das helfen?
Bastian
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Hallo,
Zitat von Mfeldt Beitrag anzeigenSein Vater wiederum hat dessen Vater (also den gesuchten Großvater) auch nicht in der Geburtsurkunde stehen!
Sollte also hier keine Vaterschaftsanerkennung vorhanden sein, sehe ich für die Einsicht in die Stasiunterlagen schwarz.
Ist eine Vaterschaftsanerkennung vorhanden, mach es doch wie oben vorgeschlagen.Viele Grüße .................................. .
Christine
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Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)
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Hier kommt es nicht darauf an, ob der Großvater tatsächlich der Vater des Vaters war, sondern ob er es auch rechtlich war. Dies geschieht bspw., wenn er der Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt war, oder er die Vaterschaft anerkannt hat.
Da ich mir allerdings selber mal eine BStU-Auskunft über meinen Großvater eingeholt habe, möchte ich noch anmerken, dass ein einfacher Nachweis der direkten Verwandtschaft nicht ausreichend ist. Wenn ich mich recht erinnere musst du noch einen Grund angeben. Und "Ahnenforschung" war ausdrücklich nicht ausreichend, weil hier eben nicht das BArchG greift, sondern das StUG. Und nach § 15 Abs. 1 dieser Norm bekommst du nur Auskunft, selbst wenn du eine nahe Angehörigenschaft nachweisen könntest, wenn es der Rehabilitierung des Verstorbenen dient, du den Vorwurf einer Zusammenarbeit des Verstorbenen mit dem MfS ausräumen möchtest, oder du das Schicksal eines Vermissten/Verstorbenen aufklären möchtest. Ansonsten bekommst du eine Ablehnung.
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Ganz einfach
Hallo im Forum,
vielleicht sollte der Vater und der Freund sich persönlich auf den Weg zur StasiUnterlagen Behörde machen, mit allen vorhandenen Unterlagen (Sterbeurkunde, existieren Unterlagen zu Unterhaltszahlungen, Erbscheine) die es zum Großvater gibt, und erstmal mündlich den Antrag stellen.
vogbb
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Zitat von maikel88 Beitrag anzeigenHier kommt es nicht darauf an, ob der Großvater tatsächlich der Vater des Vaters war, sondern ob er es auch rechtlich war. Dies geschieht bspw., wenn er der Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt war, oder er die Vaterschaft anerkannt hat.
Da ich mir allerdings selber mal eine BStU-Auskunft über meinen Großvater eingeholt habe, möchte ich noch anmerken, dass ein einfacher Nachweis der direkten Verwandtschaft nicht ausreichend ist. Wenn ich mich recht erinnere musst du noch einen Grund angeben. Und "Ahnenforschung" war ausdrücklich nicht ausreichend, weil hier eben nicht das BArchG greift, sondern das StUG. Und nach § 15 Abs. 1 dieser Norm bekommst du nur Auskunft, selbst wenn du eine nahe Angehörigenschaft nachweisen könntest, wenn es der Rehabilitierung des Verstorbenen dient, du den Vorwurf einer Zusammenarbeit des Verstorbenen mit dem MfS ausräumen möchtest, oder du das Schicksal eines Vermissten/Verstorbenen aufklären möchtest. Ansonsten bekommst du eine Ablehnung.Wo und welche Namen ich suche:
Alle Orte/Altes Land: Feldtmann, Freudenthal, Rüter
Struth/Eichsfeld/Thüringen: Jacob, Richardt
Heiligenhafen und umzu/Ostholstein: Köster, Stahl
Böhmen-Mähren/Kreis Zwittau: Abraham, Handschuh, Patzold
Strasburg/Westpreussen: Baader, Götz
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Zitat von maikel88 Beitrag anzeigenEin erster Anhaltspunkt sollten dann die Sammelakten zum Sterberegister sein, die jeder nach 30 Jahren im Standesamt bzw. Stadtarchiv einsehen kann. Dort finden sich sicherlich Hinweise.Wo und welche Namen ich suche:
Alle Orte/Altes Land: Feldtmann, Freudenthal, Rüter
Struth/Eichsfeld/Thüringen: Jacob, Richardt
Heiligenhafen und umzu/Ostholstein: Köster, Stahl
Böhmen-Mähren/Kreis Zwittau: Abraham, Handschuh, Patzold
Strasburg/Westpreussen: Baader, Götz
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Die Großmutter selber kann, wie jeder andere Bürger auch, einen Antrag bei der BStU auf Einsichtnahme stellen. Wenn ich mich richtig erinnere bekommt man nach sechs Monaten Bescheid, ob eine Akte existiert oder nicht. Und nochmal zweieinhalb Jahre später kann man dann Einsicht nehmen (wenn die Frage nach einer Akte bejaht werden kann).
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