Amtsgericht Urteile einsehbar (1947)?

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  • tobias_berlin
    Benutzer
    • 09.09.2019
    • 36

    Amtsgericht Urteile einsehbar (1947)?

    Hallo zusammen,


    bei einem Treffen mit einem Familienmitglied haben wir einen Beschluss des Amtsgerichts Harburg gefunden (jemand wurde durch Strafbefehl zu 6 Wochen Gefängnis verknackt, wurde zu 3 Jahren Bewährung + Zahlung von 200 RM ausgesetzt).


    Ein Aktenzeichen 4 ?? 1895/47 ist vorhanden. (?? = unlesbar)



    Besteht die Chance da was zu bekommen? Ich habe keine sinnvollen Infos zu Sperrfristen finden können, bzw. ob überhaupt die Möglichkeit besteht...


    LG
    Tobias
  • Huber Benedikt
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2016
    • 4650

    #2
    ?? = Js (Strafsache)

    AE wirst nicht bekommen. (Grds. nur Beteiligte/Betroffene bzw. deren anwaltl. Vertreter)

    vgl:https://www.bundesverfassungsgericht...bvr000808.html
    Im übrigen dürften die Akten nach über 70 J. ohnehin nicht mehr vorhanden sein
    Justizaktenaufbewahrungsgesetz (JAktAG)


    PS: Abgeschlossene Strafsachen werden bei der zust. StA aufbewahrt. (nicht beim AG)
    Kannst ja gaudihalber mal bei der StA Hamburg anfragen ob da noch was von diesem Verfahren existiert.
    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 26.07.2021, 11:13. Grund: PS
    Ursus magnus oritur
    Rursus agnus moritur

    Kommentar

    • tobias_berlin
      Benutzer
      • 09.09.2019
      • 36

      #3
      Vielen Dank für die Info!


      Ja, Js oder Cs könnte das heißen.


      Schade dass keine Chance besteht, wäre interessant gewesen. Die 200 RM wurden laut Quittung ein paar Tage danach bezahlt, der Verurteilte beging jedoch wenige Tage danach Suizid.


      Offenbar wurde das Geld nicht von ihm eingezahlt, das sagte mir sein Sohn.


      LG
      Tobias

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        Ergänzung:
        Hatte überlesen, dass es sich um einen Strafbefehl handelte,
        dann richtig....?? = Cs

        Js sind die Strafsachen im Ermittlungsverfahren (StA)


        Kann keine grosse Sache gewesen sein....trauriges Ende trotzdem.
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