Zitat von TheTinus
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Das ab 1938 geführte Familienbuch war im Grunde ein sehr ausführliches Eheregister, das primär immer noch die Eheschließung beurkundete.
Als 1958 (in Westdeutschland) die Personenstandsregister wieder etwas modifiziert wurden, wurde ein neues Familienbuch eingeführt, das vom Eheregister getrennt zu sehen ist. Dieses neue Familienbuch beinhaltet wieder nach Möglichkeit alle Informationen rund um die Familie: Eheschließung, Tod der Ehegatten, ggf. Scheidung oder Auflösung der Ehe, Kinder, Eheschließung der Kinder. Ist die Familie allerdings umgezogen, so ist das Familienbuch allerdings mit umgezogen.
Das alte Familienbuch (= Eheregister) ist also an den Ort bzw. an das Standesamt gebunden, das neue Familienbuch eher an die Familie.
Wenn man vor 1958 geheiratet hat, dann hatte man natürlich nicht automatisch so ein Familienbuch. Möglich dass es Regelungen zur nachträglichen Anlegung gab, das kann ich aber nicht sagen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das üblich war. Hat man zwischen 1938 und 1957 geheiratet, so hat man im Eheregister quasi schon ein fast gleichwertiges Familienbuch. Hat man vor 1938 geheiratet, so war die Familienplanung vermutlich in vielen Fällen bereits abgeschlossen.
Nico
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