Und eben kam die Info, daß meine Mail nicht zugestellt werden konnte. Ich hatte sie an die Mitarbeiterin geschickt, mit der ich Anfang 2020 Kontakt hatte. Das ist doch nicht zu fassen, ich springe hier gleich im Dreieck
Habe die Mail nun an die zentrale Mailadresse des LAA geschickt und es kam eine automatische Eingangsbestätigung. Nun heißt es wieder warten.
Zuletzt geändert von Feldsalat; 02.08.2022, 09:17.
Meine Frau hatte am 22.07. mal freundlich an ihre Anfrage vom Juli 2020 und auch an die unbeantwortete Sachstandsanfrage vom April 2022 erinnert. Mit einer Antwort haben wir nicht wirklich gerechnet, aber oh Wunder, am 26.07. kam eine E-Mail, dass in Kürze mit einem Antwortschreiben gerechnet werden kann. So, jetzt müssen wir mal abwarten, wie das LAA "in Kürze" definiert ;-)
Gerade kam die Antwort vom LAA. Allerdings handelt es sich lediglich um die Mitteilung, dass die bestellten Akten geprüft wurden und freigegeben sind. Davon können wir jetzt also Scans bestellen. Hoffentlich dauert das dann nicht nochmal so lange
Gerade kam die Antwort vom LAA. Allerdings handelt es sich lediglich um die Mitteilung, dass die bestellten Akten geprüft wurden und freigegeben sind. Davon können wir jetzt also Scans bestellen. Hoffentlich dauert das dann nicht nochmal so lange
... und heute hatten wir die CD im Briefkasten. Waren ca. 230 gescannte Seiten aus vier Vorgängen. Der Gebührenbescheid kommt mit gesonderter Post.
Vor ein paar Tagen kam doch tatsächlich per Mail eine Antwort auf meine Nachfrage! So richtig froh macht mich der Inhalt aber irgendwie nicht, hier ein Auszug:
"Um die langen Bearbeitungszeiten, die aus dem sehr hohen Anfrageaufkommen resultieren, zu reduzieren, hat das Lastenausgleichsarchiv im Februar 2025 ein Pilotprojekt gestartet, mit dem Ziel die Prüfverfahren zu beschleunigen. Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung und wird ab sofort nach dem neuen Prüfverfahren bearbeitet werden.
Im Rahmen dieses Projekts wird es künftig notwendig, beiligendes Formblatt "Weitergehende Erläuterungen zur beantragten Benutzung" vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies ist auch bei dem Aufgriff bereits bestehender Anfragen erforderlich und erfordert die Nachreichung des neuen Formulars durch den Benutzer."
Besagtes 5-seitiges Formblatt will allerhand wissen, z.B. Allgemeine Zielsetzung und Erkenntnisinteresse, Personenbezogenheit des Benutzungszwecks, Sachbezogenheit des Benutzungszwecks usw.
Ich habe schlichtweg die Befürchtung, irgendwo etwas falsches einzutragen und das Pilotprojekt sortiert meine Anfrage aus. Ich mag mich irren, aber vielleicht ist genau das das Ziel des Pilotprojekts: möglichst viele Anfragen auszusortieren bzw. abzulehnen. Bin kurz davor, aufzugeben. Das ist so bitter nach 5 Jahren Wartezeit
Auch ich habe - nach fünf Jahren Wartezeit und mehreren Erinnerungen - dieses Formblatt bekommen und es ausgefüllt zurückgeschickt. Nach ziemlich kurzer Zeit bekam ich dann die Ankündigung, dass mir einige der gewünschten Akten digital zur Verfügung gestellt werden würden. Für andere Aktenstücke wurde ich auf eine persönliche Einsichtnahme in Bayreuth verwiesen. Insgesamt eine deutliche Verbesserung gegenüber früher (noch warte ich allerdings auf die Digitalisate).
Elmar
Ich nehme hier manche Beiträge zum Thema LAA Bayreuth mit großem Unverständnis zur Kenntnis!
All denjenigen, die hier unqualifizierte Beiträge ÜBER das LAA Bayreuth schreiben und urteilen, sollten sich einmal fragen, warum sie - als erfahrene und ernsthafte Familienforscher nicht dem Mut aufbringen, MIT den netten und kompetenten Mitarbeiter/innen in einem Telefonat (0261 5055740 zu den Servicezeiten) klären, warum es so lange dauert?
Das es einen erheblichen "Anfrage-Stau" beim LAA Bayreuth gibt, hat verschiedene Ursachen.
Die Datenschutzgesetze wurden in den vergangenen Jahren für die dort verwahrten Akten erheblich verschärft, was einen hohen Prüfungsaufwand bedeutet.
Dies hat zur Folge, dass nun genau geprüft werden muss, was herausgegeben werden kann - und was nicht (ggf. Einsichtnahme in Bayreuth).
Das Personal wurde/konnte jedoch für die neuen Anforderungen nicht aufgestockt werden.
Die Mitarbeiter/innen müssen nun Akten zwischen 2 und mehreren hundert Seiten explizit auf Herausgabe von Kopien prüfen, was einen unglaublichen Aufwand bedeutet!
Deshalb bekommen Anfragende jetzt bei Bedarf das neue Formular "Weitergehende Erläuterungen zur beantragten Benutzung" zugesandt.
Nach Rücksendung dieses Formulars geht es dann eigentlich sehr rasch, da die Aktenprüfung bereits erfolgt und abgeschlossen ist.
Bitte auch die Gebührenordnung für die umfangreichen und zeitaufwendigen Rechercheaufträge beachten!
Desweiteren fehlen bei Einreichung des Rechercheauftrages oft der Benutzungsantrag (ohne den nichts geht!).
Einige Anfragende haben zwischenzeitlich die E-Mail-Adresse gewechselt, dies aber nicht mitgeteilt! (Antworten gehen also ins Leere!)
In Anbetracht dessen, dass es sich bei Anfragen/Recherchen also nicht nur um eine "einfache Kopiertätigkeit" handelt, sollte - bevor unqualifizierte Äußerungen gemacht werden - der Grund für die lange Bearbeitungszeit in einem freundlichen Telefongespräch geklärt werden. Auch das LAA Bayreuth ließt hier mit!
All denjenigen, die hier unqualifizierte Beiträge ÜBER das LAA Bayreuth schreiben und urteilen, sollten sich einmal fragen, warum sie - als erfahrene und ernsthafte Familienforscher nicht dem Mut aufbringen, MIT den netten und kompetenten Mitarbeiter/innen in einem Telefonat (0261 5055740 zu den Servicezeiten) klären, warum es so lange dauert?
Na ja, dass man da nicht einfach anruft, kann aber auch an dem wiederkehrenden Hinweis liegen, man möge von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung absehen. Ich hege keinen Zweifel daran, dass im LAA nette und fachkundige Menschen arbeiten. Telefonische Nachfragen werden aber oft als drängelnd empfunden, während die Beantwortung einer E-Mail mehr Raum für die Bearbeitung lässt. Ich kann jetzt nur für mich sprechen, ich empfinde telefonische Nachfragen für aufdringlicher und halte eine E-Mail für angemessener.
Das LAA Bayreuth informiert im Übrigen auch über das Pilotprojekt auf seinem Webseitenbereich:
Das Lastenausgleichsarchiv im Bundesarchiv hat ein Pilotprojekt gestartet. Sein Ziel ist die Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Benutzungsanfragen.
Von den Nutzerinnen und Nutzern wird das Benutzungsinteresse gründlicher als zuvor abgefragt und ihnen zugleich die eigene Mitverantwortung für die rechtskonforme Nutzung dargelegt. So können zeitaufwendige Rechteprüfungen am Archivgut deutlich reduziert werden.
Da es zunächst um den Abbau von Anfragerückständen geht, wird sich die Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei jüngeren und neu eingehenden Anfragen erst mittelfristig für die Benutzerinnen und Benutzer bemerkbar machen.
Als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung im Lastenausgleichsarchiv erhalten die Anfragenden künftig drei Dokumente: einen Fragebogen, der ihre Benutzung betrifft, eine Erläuterung des datenschutzrechtlichen Rahmens und eine „Besondere Verpflichtungserklärung“. Darin verpflichten sie sich zur Einhaltung konkreter Bestimmungen im Umgang mit dem Archivgut, den bereitgestellten Reproduktionen/Digitalisaten und den darin enthaltenen Informationen.
Ich glaube wir müssen im Allgemeinen mehr Geduld aufbringen? - Die meisten Archive sind inzwischen so ausgelastet das sich überall die Fristen verlängern... habe ich bemerkt.
Vorsicht: >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**
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