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Landgericht FFM - Scheidungsurteil
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1949 Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Landgericht FFM Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: E-Mail geschickt, warte auf Antwort Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Hallo Ihr Kundigen da draussen Habt ihr schon mal Scheidungsurteile versucht zu bekommen vom Landgericht FFM? Ist das allgemein möglich, gibt es da eine Aufbewahrungsfrist oder ähnliches? Danke euch schon jetzt für eure Antworten Geändert von Tina02 (27.08.2012 um 12:31 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#2
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Hallo Tina,
die Unterlagen der Landgerichte wenn dann an die Landesarchive übergeben, zumindest in NRW. Frag doch dort mal an. Vielleicht kannst Du auch online in den Beständen des Landesarchives recherchieren. Viele Grüße Simone |
#3
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Erstmal danke für deine Antwort Simone
Wir haben heute telefonisch angefragt bei dem LG Frankfurt und leider eine negative Antwort bekommen: die Akten seien schon längst vernichtet worden und somit nicht mehr zu bekommen. Mir kam diese Person aber sehr übereilt vor, so dass ich Bedenken habe ob diese Aussage stimmt. Was meint ihr? Stimmt es, dass die Unterlagen einfach vernichtet werden oder gehen sie vielleicht doch in ein Archiv über? Danke für eure Einschätzungen |
#4
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Hallo Tina,
das Landgericht in Oldenburg hat seine Urteile auch ins Archiv abgegeben. Daher habe ich auch das Scheidungsurteil meiner Urgroßeltern bekommen. Ich würde das nochmal im Archiv versuchen. LG Yvonne |
#5
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Hallo Yvonne,
danke für deine Antwort. Ich werde einfach mal anfragen - mehr als eine negative Antwort können wir ja nicht bekommen... Geändert von Tina02 (28.08.2012 um 22:05 Uhr) |
#6
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Nachgeschaut und mehrere Archive gefunden (Marburg, Darmstadt, Wiesbaden) ...
Welches denn nun |
#7
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Hallo,
ich würde es auf jeden Fall erstmal in Wiesbaden versuchen. Auf der Internetseite (http://www.hauptstaatsarchiv.hessen....29b182eb723ccc) heißt es: Das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden besitzt eine doppelte Zuständigkeit. Als Zentralarchiv obliegt ihm die Übernahme von Unterlagen der hessischen Ministerien sowie aller Behörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen mit Zuständigkeit für das gesamte Land Hessen. In dieser Funktion unterhält es auch ein Zwischenarchiv für Schriftgut, das noch der behördlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Als Regionalarchiv ist das Hessische Hauptstaatsarchiv zuständig für die Unterlagen der nachgeordneten staatlichen Dienststellen in den kreisfreien Städten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie im Hochtaunuskreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Main-Kinzig-Kreis, im Main-Taunus-Kreis und im Rheingau-Taunus-Kreis. Viele Grüße Matthias |
#8
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Hallo Löffel und danke für deine Antwort!
Ich habe gestern noch das Hauptstaatsarchiv angeschrieben und bin gespannt ob, wann und wie sie antworten . |
#9
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Heute hatte ich die Antwort im Mailpostfach:
ich hatte an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden geschrieben und Antwort von Marburg bekommen, dass ich mich doch bitte an das Hauptstaatsarchiv wenden soll |
#10
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Ich habe erst vor ein paar Tagen vom Landgericht Wiesbadrn eine Kopie eines Scheidungsurteils von 1950 bekommen. Ich denke nicht, dass diese Akten im Hauptstaatsarchiv liegen.
Achim |
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