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ad operas publicas condemnatus fuerat
Quelle bzw. Art des Textes: Kichenbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1770 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kreis Hoya Liebe Lateinexperten, den Text in der Überschrift fand ich in einem Sterbeeintrag eines 83 jährigen Hausvaters. Ich reime mir folgende Übersetzung zusammen: "war zu öffentlicher Arbeit verurteilt" - wahrscheinlich liege ich aber mal wieder daneben ... Würdet ihr mir mal wieder behilflich sein? |
#2
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Hallo,
so ähnlich würde ich das auch verstehen. Hier ein Beispiel für einen, der der Todesstrafe dadurch entgeht, dass er "auf sein Lebzeit" zu "ad operas publicas" im Kalkbergwerk "condemniret" wurde: https://books.google.de/books?id=tFN...blicas&f=false Dein 83-Jährige hatte vermutlich etwas verbrochen. Er war also vermutlich nicht deshalb zu öffentlichen Arbeiten verdammt, weil er arm war; sondern er war vermutlich verurteilt worden wegen einer Straftat. Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (20.12.2016 um 15:34 Uhr) |
#3
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Hallo Anna Sara,
vielen Dank für die Antwort. Dann wird er wohl etwas verbrochen haben - aber was? Auf jeden Fall war es anscheinend so schlimm, dass der Pastor im Sterbeeintrag noch "nachtreten" mußte. |
#4
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Na ja, früher war man strenger. Es kann eine, nach heutigen Maßstäben relativ geringe, Straftat gewesen sein.
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