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  #1  
Alt 20.12.2016, 11:32
usegen usegen ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 370
Frage ad operas publicas condemnatus fuerat

Quelle bzw. Art des Textes: Kichenbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1770
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kreis Hoya



Liebe Lateinexperten,
den Text in der Überschrift fand ich in einem Sterbeeintrag eines 83 jährigen Hausvaters. Ich reime mir folgende Übersetzung zusammen:
"war zu öffentlicher Arbeit verurteilt" - wahrscheinlich liege ich aber mal wieder daneben ...
Würdet ihr mir mal wieder behilflich sein?
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #2  
Alt 20.12.2016, 15:26
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
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Hallo,
so ähnlich würde ich das auch verstehen.
Hier ein Beispiel für einen, der der Todesstrafe dadurch entgeht, dass er "auf sein Lebzeit" zu "ad operas publicas" im Kalkbergwerk "condemniret" wurde:
https://books.google.de/books?id=tFN...blicas&f=false

Dein 83-Jährige hatte vermutlich etwas verbrochen.
Er war also vermutlich nicht deshalb zu öffentlichen Arbeiten verdammt, weil er arm war; sondern er war vermutlich verurteilt worden wegen einer Straftat.
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (20.12.2016 um 15:34 Uhr)
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  #3  
Alt 20.12.2016, 16:48
usegen usegen ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 19.11.2012
Beiträge: 370
Standard

Hallo Anna Sara,
vielen Dank für die Antwort. Dann wird er wohl etwas verbrochen haben - aber was?
Auf jeden Fall war es anscheinend so schlimm, dass der Pastor im Sterbeeintrag noch "nachtreten" mußte.
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #4  
Alt 20.12.2016, 17:29
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
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Na ja, früher war man strenger. Es kann eine, nach heutigen Maßstäben relativ geringe, Straftat gewesen sein.
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