rechnerische Schwangerschaftsdauer

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  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 370

    rechnerische Schwangerschaftsdauer

    Liebe MitforscherInnen,
    In einem Taufregister des 18.Jhd. fand ich die Bemerkung, dass das Kind 6 Wochen zu früh geboren sei. Ich vermute also, dass der Pastor kontrolliert hat, wieviel Zeit vom Termin der Trauung bis zur Geburt vergangen war. Da fehlten ihm also 6 Wochen...
    Ich möchte also mit dieser Information den Trauungstermin in etwa berechnen, nur fehlt mir die Schwangerschaftsdauer, mit der der Pastor standardmäßig gerechnet hat. Hat er mit den üblichen 40 Wochen gerechnet oder gab es da Vorgaben seitens der Kirche die eine höhere Toleranz zuließen - etwa bei wirklichen Frühgeburten?
    Viele Grüße
    Uwe
  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 4917

    #2
    Hallo Uwe,

    ich denke, dass man von einer neunmonatigen Schwangerschaft ausgegangen ist, "echte" Frühgeburten aber erkennen konnte.

    Mit besten Grüßen
    Wolfgang

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4833

      #3
      Hallo Uwe,

      warum willst Du den Termin denn berechnen? Und warum kommt es Dir dabei auf ein paar Wochen an?

      Nur neugierig.
      Gruß
      gki

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      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Zitat von usegen Beitrag anzeigen
        ... In einem Taufregister des 18.Jhd. fand ich die Bemerkung, dass das Kind 6 Wochen zu früh geboren sei. Ich vermute also, dass der Pastor kontrolliert hat, wieviel Zeit vom Termin der Trauung bis zur Geburt vergangen war. Da fehlten ihm also 6 Wochen ...
        Hallo,
        ich vermute eher das die Mutter gesagt hat, dass das Kind zu früh gekommen sei. Ob das vielleicht nur vorgeschoben war, um vorehelichen Beischlaf zu vertuschen sei dahin gestellt.
        Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
        Gruss
        Viele Grüße

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4833

          #5
          Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
          Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
          Aber warum das denn nicht? Wenn er die Brautleute im Februar traut und erste das Kind kommt im September desselben Jahres, dann war das Kind "zu früh" bzw. die Zeugung vor der Hochzeit, und da kam es drauf an, denn das Fornizieren vor der Ehe war verboten und kostete Strafe...
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Wolfg. G. Fischer
            Erfahrener Benutzer
            • 18.06.2007
            • 4917

            #6
            Ich habe zweimal solche Bemerkungen gelesen. Erst hieß es "drei Monate zu früh", dann sogar "die Hälfte zu früh". "Sechs Wochen zu früh" ist m. E. schon ungewöhnlich.

            Kommentar

            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1073

              #7
              Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
              Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
              Moin,
              doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so.
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

              Kommentar

              • Mr. Black
                Erfahrener Benutzer
                • 12.08.2009
                • 760

                #8
                In dem Fall eine zeitliche Eingrenzung vorzunehmen, ist vermutlich eine Herausforderung. Solche Bemerkungen im Kontext dieser Thematik kenne ich auch, beispielsweise:

                Durch die am 08. September erfolgte Geburt eines Kindes steht fest, daß sie die Kirche belogen haben“ - so die Randbemerkung in einem Heiratseintrag.

                Beleidigungen indessen – kamen mir bisher nicht unter.

                Mit freundlichen Grüßen,

                Marcus
                Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
                http://ahnensuche.wordpress.com/

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
                  Moin,
                  doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so.
                  Hallo, zusammen!

                  Das ist interessant für mich; ich habe derlei Anmerkungen noch nirgends entdeckt, obwohl "Bedarf" bestanden hätte.

                  Habt Ihr solche Anmerkungen auch bei unehelichen Kindern bzw. in den Tauf-Einträgen? - Die Pastoren in Wesel müssen dahingehend zu allen Zeiten seeeehr "duldsam" gewesen sein; da steht noch nicht mal beim fünften Kind eine "bissige" Bemerkung
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

                  Kommentar

                  • Gerrit
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.11.2016
                    • 617

                    #10
                    Hallo,

                    ich habe in einigen KB Ostpreußens gesehen, dass das Feld des Vaters erst frei war und später nachgetragen wurde. Meist allerdings ohne (bösartige) Bemerkung. Irgendwo las ich allerdings, dass "die Jungfer Catherine überraschend ein Kind gebar, dass sie ... nannte". Fragt sich, für wen das überraschend war...

                    Am 30.10.1769 heiratete Christoph Gnoss aus Glomsienen Dorothea Schmidt(ke) aus Müggen. Der Pfarrer fand folgende romantischen Worte für den Hochzeitseintrag "Christoph Gnoss, 27 (...) mit seiner Hure Dorothea Schmidtkin, 21". Ich vermute mal, dass bekannt war, dass die beiden ein Paar waren... :-)

                    VG

                    Gerrit
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                    • usegen
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.11.2012
                      • 370

                      #11
                      Zitat von gki Beitrag anzeigen
                      Hallo Uwe,

                      warum willst Du den Termin denn berechnen? Und warum kommt es Dir dabei auf ein paar Wochen an?

                      Nur neugierig.
                      Hallo gki,
                      in diesem Fall bin ich durch die Bemerkung erst darauf gestoßen, dass der Vater verwitwet war und neu geheiratet hat. Auf einmal haben sich damit einige Unplausibilitäten bei dieser Familie erledigt. Im örtlichen Kirchbuch ist weder der Tod der 1. Ehefrau noch die neue Heirat verzeichnet, da muß ich also noch suchen und hätte dazu gern ein möglichst genaues Hochzeitsdatum - vielleicht bin ich auch etwas überpenibel ...!?
                      Viele Grüße
                      Uwe

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                      • usegen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.11.2012
                        • 370

                        #12
                        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Ich glaube aber nicht, dass der Pfarrer aus reiner Mumaßung in das Kirchenbuch solche Behauptungen hinein schreibt, ohne Rücksprache mit der Mutter.
                        Gruss
                        Hallo Anna Sara,
                        ich weiß nicht, in wie vielen Kirchengemeinden die Pastoren sehr genau gerechnet haben. In dieser Gemeinde gab es im frühen 18.Jhd. einen Pastoren, der fein säuberlich hinter jedem Traueintrag vermerkte, ob die Brautleute sich "wol verhalten" haben, oder nicht. Letzteres wurde mit Hinweis auf das Taufregister mit der "frühen" Geburt ergänzt!
                        Die Mutter spielte dabei keine Rolle, ihr Name wurde oftmals nicht mal vermerkt.
                        Zuletzt geändert von usegen; 23.05.2017, 14:08.
                        Viele Grüße
                        Uwe

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                        • usegen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.11.2012
                          • 370

                          #13
                          Zitat von Geufke Beitrag anzeigen
                          Moin,
                          doch tut er. Gab es bei einigen meiner Vorfahren, garniert mit Bemerkungen wie voreheliche Hurerei und so.
                          Hallo Anja,
                          dem kann ich nur beipflichten, diese Worte stehen zuhauf im Kirchenbuch. Es geht so weit, dass im Konfirmandenverzeichnis hinter den Namen entsprechende Einträge sind. Oftmals werden sie lateinisch kaschiert: "meretrix".
                          Viele Grüße
                          Uwe

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