Deutung von "Rel." im Heiratseintrag

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  • XodoX
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 199

    Deutung von "Rel." im Heiratseintrag

    Hallo,


    es geht um folgenden Heiratseintrag von 1655:

    M. Hanß Honeman, mit
    Margareten Brandes
    M. Heinrich Ihlenburgs nachgelaßenen Wittiben Copuliret worden
    Am Ende vom Kirchenbuch ist nochmal ein sauberes Inhaltsverzeichnis, was später angelegt worden sein muss. Das originale Inhaltsverzeichnis hat das nicht. Da steht:

    Hans Hohnemann c Brandes Rel. Ihlenburg
    Das "Rel." steht manchmal da. Ich kann das aber jetzt nicht einordnen, was das bedeuten soll. Ich dachte erst, dass es bedeuten könnte, dass, in diesem Fall die Frau (weil ich die nirgendwo finde) einer anderen Religion angehört. Aber die Namen nach "Rel." sind immer unterschiedlich und die anderen Einträge haben keinen 3. Namen mit dabei.

    Was genau "nachgelaßenen Wittiben" bedeutet, kann ich nicht genau rausfinden (falls das schon ein Hinweis auf etwas sein sollte).
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4331

    #2
    Hallo,

    wenn man googelt findet man das:
    rel. = relicqurere: zurücklassen, die hinterlassene Ww.

    Beim Tod des Ehemannes wir die Witwe zurückgelassen/nachgelassen. Also Brandes nachgelassene Ihlenburg.
    Zuletzt geändert von benangel; 06.02.2024, 20:23.
    Gruß
    Bernd

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28395

      #3
      Hallo,

      M. Heinrich Ihlenburgs Copuliret worden
      heute heißt es:

      M. Heinrich Ihlenburgs hinterbliebene Witwe ...

      Und auf Latein wäre die nachgelaßenen Wittiben eine relicta vidua, abgekürzt im Index dann wohl mit Rel.

      Die Margareten geb. Brandes war also die Witwe des M. Heinrich Ihlenburgs.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • XodoX
        Erfahrener Benutzer
        • 03.07.2022
        • 199

        #4
        Hallo. Danke für die Antworten. Dass soll bedeuten, dass M. Brandes zum Zeitpunkt der Heirat eine Witwe war und ihr (vermutlich) erster Mann hieß Heinrich Ihlenburg? Normalerweise wurde doch der aktuelle Name der Frau verwendet. Dann hätte meiner Meinung nach Margareten Ihlenburg (vielleicht noch mit "geb. Brandes") stehen müssen. War ich wohl auf dem Holzweg.

        Hätte sowas beim Mann als Witwer auch gestanden?

        Kommentar

        • benangel
          Erfahrener Benutzer
          • 09.08.2018
          • 4331

          #5
          Hallo,

          beim Mann steht meistens nur, dass er Witwer ist. Wenn man Glück hat, steht auch der Name der verstorbenen Ehefrau dabei.
          Gruß
          Bernd

          Kommentar

          • Jürgen Wermich
            Erfahrener Benutzer
            • 05.09.2014
            • 5692

            #6
            Zitat von XodoX Beitrag anzeigen
            Hätte sowas beim Mann als Witwer auch gestanden?
            Nein.

            Um etwas zu hinterlassen, muss man es vorher "besitzen", ihm rechtlich übergeordnet sein:
            Die Frau ist ihrem Manne untertan, Kinder ihren Eltern,
            von daher findet man nachgelassene Söhne, Töchter und Witwen,
            in der Regel nicht aber nachgelassene Witwer.

            Bei Witwern ist die Angabe des Namens der verstorbenen Frau in älteren Zeiten eher die Ausnahme, häufiger findet man es etwa ab dem 19. Jahrhundert.
            Der Hinweis Witwer kann gänzlich fehlen, mitunter kann man es dann im Vergleich mit anderen Eheeinträgen vermuten,
            da meist nur bei der ersten Heirat, nicht aber bei späterer Wiederverheiratung der Vater genannt wird.

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            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28395

              #7
              Hallo,

              Zitat von XodoX Beitrag anzeigen
              Dass soll bedeuten, dass M. Brandes zum Zeitpunkt der Heirat eine Witwe war und ihr (vermutlich) erster Mann hieß Heinrich Ihlenburg?
              genau das hatte ich doch geschrieben.
              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
              Die Margareten geb. Brandes war also die Witwe des M. Heinrich Ihlenburgs.
              Zitat von XodoX Beitrag anzeigen
              Dann hätte meiner Meinung nach Margareten Ihlenburg (vielleicht noch mit "geb. Brandes") stehen müssen. War ich wohl auf dem Holzweg.
              So wäre das vllt. heute, aber der Eintrag ist ja von 1655, da waren die Gepflogenheiten halt anders
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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