Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

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  • Marlies
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    Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

    Hallo,

    auf der mir vorliegenden Geburtsurkunde aus dem Jahr 1831 für den Ort Eschweiler steht schon als Vordruck:

    welcher mir ein Kind ................. Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den ........................ geboren ist.

    Für Bitburg lautet der Vordruck: Das Geschlecht des mir vorgezeigten Kindes ist für ............. anerkannt worden.

    War es in anderen Gegenden auch Pflicht, das Kind vorzuzeigen?

    Viele Grüsse und einen schönen Ostersonntag
    Marlies
  • Hugo
    Benutzer
    • 05.03.2006
    • 86

    #2
    RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

    Guten Tag
    Dieses konnte ich bei mir nicht feststellen.
    Im Gebiet um Stade (Niedersachsen) ging der Nachbar zum Standesbeamten oder vorher zu Kirche und zeigte einfach nur die Geburt des Kindes von xy an.
    Im Bayrischen Raum (westlich München) war es ebenso.
    Gruß Hugo

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    • #3
      RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

      Hallo Hugo,

      aus anderen Gegenden wie Eichsfeld, Donaueschingen oder Niederbayern kenne ich das auch nicht, scheint wohl eine Eigenart zu sein, die Napoleon in "seinen" Gebieten eingeführt hat, dort gabs ja schon um einiges früher "Standesämter"

      Viele Grüße und einen schönen Ostermontag
      Marlies

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      • Norbert Staub
        Erfahrener Benutzer
        • 12.10.2006
        • 169

        #4
        RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

        Hallo Marlies, ich habe einen Geburtsakt aus dem Jahre 1844 aus Alsweiler, Kreis St. Wendel. Das Kind wurde dem Bürgermeister, der zugleich Zivilstandsbeamter war ein Kind vorgezeigt. Er bestätigte, dass das Kind weiblichen Geschlecht sei. Nach der Vorzeigung des Körpers, wurde der Geburtsakt ausgefertigt und von den anzeigenden mit unterschrieben.
        Mit besten Grüßen
        Norbert

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        • Petra
          Erfahrener Benutzer
          • 19.02.2006
          • 347

          #5
          RE: Geburtsurkunde: Kind vorzeigen

          Hallo,

          ich habe einige Geburtsanzeigen aus den Jahren 1844 - 1935 aus Sompolno, Polen. In denen steht auch die Formulierung "und zeigte uns ein Kind männlichen/weiblichen Geschlechts". Meistens wurden diese Anzeigen jedoch ein paar MOnate bis zu einem Jahr nach der Geburt gemacht, wahrscheinlich wurde dann das Kind wirklich mitgebracht und vorgezeigt.

          Viele Grüße
          Petra
          www.serwaty.de

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          • roi
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2006
            • 377

            #6
            Im Rheinland, wo es seit 1794 linksrheinisch und 1810 rechtsrheinisch Standesämter gab, gehörte das Vorzeigen des Kindes zur Anmeldung. Mein Mann hat etliche solcher Urkunden. Gewöhnlich wurde das Baby vom Vater und einem Zeugen (Nachbar oder Verwandter) gebracht, oft erst einen Tag nach der Geburt, und mussten beim Bürgermeister ausgepackt werden, um zu beweisen, dass es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelte.
            Der Hintergrund war, dass keine Jungen als mögliche spätere Soldaten unterschlagen werden sollten.
            Ich habe mir oft versucht vorzustellen, wie das dann beim Bürgermeister zugegangen ist. Auf dem Weg dorthin mag so ein Baby ja geschlafen haben, aber spätestens beim Auspacken wurde es ja wohl wach und hatte dann vermutlich auch Hunger! Keine Ahnung, wie die Männer diese Situation gemeistert haben, wenn die Mütter noch zu Hause im Wochenbett lagen... die Mairie war ja auch oft ein gutes Stück entfernt, keine Pampers, kein Fläschchen, kein Auto...

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            • GiselaR
              Erfahrener Benutzer
              • 13.09.2006
              • 2176

              #7
              Hallo,
              ich habe auch einige Zivilstands-Urkunden (Raum Hunsrück) aus diesem Zeitraum, wo extra vermerkt ist, daß das Kind vorgezeigt wurde. Und ich habe mir auch überlegt, wie das so zugegangen ist. Es kommt ja noch hinzu, daß es in Gegenden wie dem Hunsrück viele Orte gab, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, und dann vielleicht noch Winter ..... Dort herrscht ja eher ein rauhes Klima. Ich habe mir dann vorgestellt, wie das arme Wurm, kaum einen Tag alt, durch Wind und Wetter und Schnee zum nächsten Standesamt geschleppt wurde.
              Man weiß nicht so recht, wer sich da unwohler gefühlt hat, das Baby oder die Männer.....
              Allerdings denke ich, sie hatten sicher eine Frau dabei, Tante, Oma, zukünftige Patin, oder so.
              Die erscheinen bloß nicht in der Urkunde. Zuerst dachte ich, weil Frauen nicht berechtigt waren, als Zeugen aufzutreten. Dann fiel mir aber ein, daß ich Heiratsurkunden aus der gleichen Zeit und Gegend habe, in denen ausdrücklich die Zustimmung beider Eltern, also auch der Mutter, festgestellt wurde. Ich denke aber trotzdem, daß es etwas mit der rechtlichen Stellung der Frau zu tun hat.
              Grüße
              Gisela
              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

              Kommentar


              • #8
                Hallo roi und Gisela,

                auch bei mir waren es stets der Vater und 2 männliche Zeugen, die das Kind dem Bürgermeister "vorstellten". Das Alter der Zeugen reicht bis 72(!) Jahre, in diesem Fall hatte man sich wohl auch noch um einen sagen wir mal älteren Herrn zu "kümmern".

                Für weitere Wege wird man wohl schon ein "Fahrzeug" (Heuwagen, Schlitten usw.) benutzt haben, und ich denke auch, dass ein weibliches Wesen dabei war: Nachdem früher die Kinder mit allem drum und dran "Frauensache" waren, kann ich mir schlecht vorstellen, dass Papa das Kind nach dem Vorzeigen wieder ordentlich gewickelt hat, um einen u.U. längeren Rückweg anzutreten.

                Und so manches Mal wird sich wohl auch ein bestimmtes "Düftchen" im Zimmer des Bürgermeisters breit gemacht haben

                Gruß Marlies

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                • #9
                  Hallo,

                  Gesetzesausgaben des Code Civil, hier: Von den Geburts-Acten, Artikel 55 - 57:

                  Jede Geburt soll in den ersten drey Tagen nach der Niederkunft dem Beamten des Civil-Standes des Ortes angezeigt werden, das Kind muß ihm vorgezeigt werden. Die Geburt des Kindes muß vom dem Vater, oder in Ermangelung des Vaters von den Doctoren der Atzney oder Wundarzney-Kunde, den Hebammen, Gesundheits-Beamten oder von anderen Personen, die bey der Geburt zugegen gewesen sind, und wenn die Mutter außer ihrem Wohnorte niedergekommen ist, von der Person, bey welcher sie geboren hat, angezeigt werden. Der Geburts-Act soll sogleich in Gegenwart zweyer Zeugen abgefaßt werden. Dert Geburts-Act muß den Tag, die Stunde und den Ort der Geburt angeben, das Geschlecht des Kindes, und die Vornahmen, die man ihm gegeben hat, die Vornahmen, Geschlechts-Nahmen, das Gewerbe und den Wohnort der Eltern so wie der Zeugen enthalten

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                  • meyerhans
                    Erfahrener Benutzer
                    • 21.04.2006
                    • 474

                    #10
                    Kind vorzeigen

                    Hallo Freunde!

                    Ich kann das nur bestätigen, Ende des 18ten, Anfang des 19ten wurden die Kinder auf der mairie présentiert. Doch nicht nur das, auch bei einem Sterbefall begab sich der Beamte des civilstandes in die Wohnung des Verstorbenen, und überzeugte sich vom Tode des betreffenden. Mindestens 2 Zeugen waren immer dabei.

                    Amicalement!

                    Hans

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                    • #11
                      RE: Kind vorzeigen

                      Original von meyerhans
                      auch bei einem Sterbefall begab sich der Beamte des civilstandes in die Wohnung des Verstorbenen, und überzeugte sich vom Tode des betreffenden. Mindestens 2 Zeugen waren immer dabei.
                      Hallo Hans,

                      das geht aber (zumindest bei mir) aus keiner Urkunde hervor. Und der Artikel 78 "Von den Sterbe-Acten" schreibt das auch nicht vor:

                      Der Sterbe-Act wird von den Beamten des Civil-Standes auf die Erklärung zweyer Zeugen verfertigt; diese Zeugen sollen, wo möglich, die zwey nächsten Verwandten oder Nachbarn seyn, oder wenn jemand außer seinem Wohnort gestorben ist, die Person, bey welcher er gestorben, und ein Verwandter oder ein anderer.

                      Artikel 79: Der Sterbe-Act muß die Vornahmen, den Geschlechts-Nahmen, das Alter, Gewerbe und den Wohnort des Verstorbenen enthalten; ferner die Vornahmen und die Geschlechts-Nahmen des anderen Ehegatten, wenn die verstorbene Person verheirathet oder im Wittwenstande war, endlich die Vornahmen, Geschlechts-Nahmen, das Alter, das Gewerbe und die Wohnorte derjenigen, welche diese Erklärung als Zeugen abgegeben haben und sind sie Verwandte des Verstorbenen, zugleich den Grad ihrer Verwandtschaft.

                      Eben dieser Act muß ferner, in so weit man davon Nachricht haben kann, die Vornahmen, den Geschlechts-Nahmen, das Gewerbe und den Wohnort der Eltern des Verstorbenen, nebst seinem Geburts-Orte enthalten.

                      Ich kann mir nicht vorstellen, das der Civil-Beamte wegen eines Verstorbenen "ausrückte" und die neugeborenen, allenfalls 3 Tage alten Kinder gebracht werden mußten.

                      Lieben Gruß
                      Marlies

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                      • GiselaR
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.09.2006
                        • 2176

                        #12
                        RE: Kind vorzeigen

                        Hallo Hans und Marlies,

                        ich habe auch eine Sterbeurkunde - linksrheinisch vor 1875 - in der stand, daß der Verstorbene "vorgezeigt" wurde.
                        Allerdings habe ich mehrere Urkunden aus der Zeit und Gegend, aber eine "Vorgezeigte Leiche" ist bisher nur einmal dabei.

                        @ Marlies: es wäre interessant zu erfahren, von wann der Gesetzesartikel ist, den du zitierst, bzw. von wann die Fassung (Gesetze wurden ja schon immer mal verändert).
                        Also wenn da nicht eine Gesetzesänderung stattgefunden hat, und ein Vorzeigen der Leiche schon immer nicht im Gesetz stand, könnte ich mir auch vorstllen, daß es manche Beante eben besonders genau genommen haben, warum auch immer.

                        Jedenfalls kann ich aus meinen eigenen Urkunden bestätigen, daß so etwas vorkam.

                        schöne Sonntagsgrüße
                        Gisela
                        Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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                        • #13
                          RE: Kind vorzeigen

                          Original von GiselaR
                          ich habe auch eine Sterbeurkunde - linksrheinisch vor 1875 - in der stand, daß der Verstorbene "vorgezeigt" wurde.
                          Hallo Gisela,

                          heißt "vorgezeigt" in diesem Fall, man hat den Verstorbenen zum Standesamt gebracht? Oder war der Beamte in der Wohnung des Verstorbenen?

                          es wäre interessant zu erfahren, von wann der Gesetzesartikel ist, den du zitierst, bzw. von wann die Fassung (Gesetze wurden ja schon immer mal verändert).
                          die von mir zitierten Artikel sind aus den Gesetzesausgaben 1808 bzw. 1810, während das Original meines Wissens 1804 in Kraft trat.

                          Jedenfalls kann ich aus meinen eigenen Unterlagen bestätigen, daß so etwas vorkam.
                          Man lernt mit Ahnenforschung ständig dazu!

                          Lieben Gruß
                          Marlies

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                          • GiselaR
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.09.2006
                            • 2176

                            #14
                            RE: Kind vorzeigen

                            Hallo Marlies,
                            zur ersten Frage: das weiß ich nicht, ich hab nur die Urkunde, wo es so drinsteht. Ich hab mir auch schon sehr interessante Vorstellungen gemacht, wie das wohl abgelaufen ist.
                            Ich könnte mir vorstellen, daß es hilft, einen zeitgenössischen Bericht zu finden. Nur: so etwas findet man meistens nebenbei, in irgendwelchen älteren Zeitschriften, wenn man eigentlich irgendetwas anderes sucht. Geht mir jedenfalls so.

                            zu 2: Kannst du sehen, ob es einfach eine Neuauflage des Druckwerks war (1808/1810) oder ob da seit 1804 eine Gesetzesänderung dazwischen lag?

                            zu 3.: joo, das geht mir täglich und wöchentlich so, sonst wärs ja auch langweilig.

                            liebe Sonntagsgrüße
                            Gisela
                            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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                            • meyerhans
                              Erfahrener Benutzer
                              • 21.04.2006
                              • 474

                              #15
                              Kind vorzeigen

                              Hallo und guten Tag!

                              Eine lebhafte Discussion, das freut mich. Wie ich sehe sind Eure Urkunden btr. Kind vorzeigen, von nach 1800. Die Urkunden die ich zitiere sind von1793 - 1800. In Frankreich wurde der état civil 1793 eingeführt. Bis 1792 waren die Pfarrämter zuständig. Im Elsass, catholische Urkunden auf lateinisch, protestantische, auch 100 Jahre nach der Annektion, noch auf deutsch. Vieleicht wurde das Gesetz von Napoleon geändert. Auch glaube ich nicht, dass da weite Wege, mit dem Kind, zu machen waren, noch bei Eis und Schnee. Es ist nicht 12 Monate Winter, und die Dörfer waren klein und der Weg zur mairie betrug vieleicht einige 100 Meter, und ob der Beamte sich wirklich vom Geschlecht, bzw. vom Tod überzeugt hat oder das nur reingeschrieben hat, kann heute keiner mehr sagen. Vieleicht vertraute er den Zeugen. Ich habe auch Sterbeurkunden von Executierten
                              gefunden. Die Ausagen hat nur der Scharfrichter gemacht, ohne besondere Zeugen. Wahrscheinlich das schriftliche Urteil und die Aussage des Scharfrichter haben genügt
                              Amicalement!

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