Fotografieren im NLA

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  • hgkoopm
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    • 21.05.2015
    • 61

    Fotografieren im NLA

    Moin, Moin,

    seit einiger Zeit ist das Fotografieren im NLA bzw in Archiven im allgemeinen ja erlaubt. Ich selber habe in einem NLA in Niedersachsen bereits komplette Sterberegister ohne Probleme ablichten können. Eine Forscherkollegin hat nun aber Probleme. Die Aussagen und Begründungen der NLA Mitarbeiter ob eine Archivalie nun abgelichtet werden darf oder nicht widersprachen sich dabei oft. Zusammengefasst gibt es wohl im wesentlichen 2 Knackpunkte:

    - zum einem war Thema, ob ein ganzes Buch generell abgelichtet werden darf oder nicht
    - zum anderen handelt es sich um das Ablichten von Heiratsregistern, in denen ja eventuell voreheliche Kinder vermerkt sein könnten

    Meine Meinung dazu:

    - Das Fotografieren einer kompletten Archivalie ist selbstverständlich erlaubt, mir ist nichts bekannt, was dagegen sprechen dürfte
    - Falls in einem Heiratsregister die Geburt eines vorehelichen Kindes vermerkt und die Sperrfrist von 110 Jahren seit Geburt noch nicht abgelaufen ist, dann kann diese Archivalie überhaupt gar nicht freigegeben werden. Man könnte sie also weder einsehen und natürlich auch nicht ablichten. Alle Archivalien, die freigegeben sind, dürfen natürlich fotografiert werden.

    Hat jemand ähnliche Erfahungen gemacht? Wie ist eure Meinung?

    Liebe Grüße
    HG
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