Vielleicht eine sehr einfache Frage: Wenn eine Witwe wieder heiratet und mit Vor- und Zuname im Eheeintrag des KB angegeben wird. Ist der Zunahme dann ihr Geburts/Mädchenname oder der Name ihres verstorbenen Ehemannes?
In dem Fall, der mich interessiert (Bayern, 1637) ist der Vater nur mit Vornamen angegeben. Also gehe ich davon aus, dass es ihr Geburtsname sein muss, denn ansonsten würde der Name des Vaters keinen Sinn ergeben.
VG, Peer
In dem Fall, der mich interessiert (Bayern, 1637) ist der Vater nur mit Vornamen angegeben. Also gehe ich davon aus, dass es ihr Geburtsname sein muss, denn ansonsten würde der Name des Vaters keinen Sinn ergeben.
VG, Peer
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