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  #1  
Alt 15.02.2023, 21:01
Benutzerbild von Cardamom
Cardamom Cardamom ist offline weiblich
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Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Oberfranken
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Standard Archivanfragen - ohne verwandt zu sein

Liebe Mitforscher,
jetzt bin ich schon so lange dabei und hab doch noch eine Frage, zu der ich auch in der Suche nichts gefunden habe.
Bekommt man im Archiv Auskünfte zu Personenstands-/Meldedaten, die außerhalb der geltenden Sperrfristen liegen, wenn man nicht verwandt ist?
Beispiel: ich würde gerne Eltern und Geschwister zu einem Mann erfragen, der 1900 in Nürnberg geboren wurde (Datum bekannt).


Ich hab ja das Problem, dass ich nach meinem biologischen Großvater suche, und da muss ich die Schnittmenge von Stammbäumen relevanter DNA-Matche mit Daten in Nürnberg erforschen.

Innerhalb der Sperrfristen wirds sowieso nahezu unmöglich ...


Freundliche Grüße
Cornelia
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  #2  
Alt 15.02.2023, 21:09
Benutzerbild von Andre_J
Andre_J Andre_J ist offline
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Registriert seit: 20.06.2019
Beiträge: 1.890
Standard

Hallo Cornelia,

alles, was außerhalb der Sperrfristen liegt, darf jeder erfahren. Also was in einem Archiv online gestellt wird, bekommst du in anderen Archiven auf schriftliche oder telefonische Nachfrage.

Es gibt nur gewisse Differenzen zwischen kirchlichen und standesamtlichen Sperrfristen. Und wenn sperrfristrelevante Randbemerkungen existieren, werden diese ggf unterschlagen.
__________________
Gruß,
Andre
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  #3  
Alt 15.02.2023, 21:26
Benutzerbild von Cardamom
Cardamom Cardamom ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 15.07.2009
Ort: Oberfranken
Beiträge: 2.023
Standard

Danke Andre!


Jetzt hängts dann bloß noch von meinem Geldbeutel ab, wieviele Anfragen ich starten kann ...


Freundliche Grüße


Cornelia
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  #4  
Alt 16.02.2023, 20:50
XodoX XodoX ist offline
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Registriert seit: 03.07.2022
Beiträge: 199
Standard

"Berechtigtes Interesse" musst du aber wohl doch noch haben und ggf. darlegen.
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  #5  
Alt 16.02.2023, 23:06
paulberg paulberg ist offline männlich
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Beiträge: 149
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Berechtigtes Interesse muss man haben. Dass man es hat, wird außerhalb der Sperrfristen üblicherweise unterstellt. Theoretisch wäre es denkbar, dass jemand da nachhakt. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Im Zweifel kann man vage formulieren à la "im Rahmen meiner Familienforschung".


Viele Grüße
paulberg
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  #6  
Alt 17.03.2023, 14:52
Mysterysolver Mysterysolver ist offline
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Registriert seit: 18.09.2014
Beiträge: 391
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Ja, berechtigtes Interesse kann so ziemlich alles sein. "Ich möchte etwas über die Gesellschaft lernen" "Ich möchte Familiennamen x untersuchen" - alles berechtigtes Interesse. Sofern keine anderen Rechte geschädigt werden (ergo Schutzfristen), gilt da das Recht auf Informationsfreiheit, und nach heutigem Selbstbild von Archiven ist das auch genau eine ihrer Rollen zur Förderung einer demokratischen Gesellschaft. Berechtigtes Interesse ist darum zB auch in Hessen keine Bedingung mehr.
__________________
Lg,
Susanne

PS: Suche jegliche "Verflechtungen" zwischen FN Wichert & Zielke (Pommern, evtl. auch andere Gebiete). Außerdem: Nachfahren der Gertrud CYGANEK, geb. KILIAN (aus Leobschütz, Schlesien).
--
FN-Liste: Hamersky, Quitoschinger (Böhmen und Sachsen) / Kilian (Schlesien) / Kloss, Ruschkowski, Falkenau, Smok, Kobus (Masuren) / Wichert, Zielke (Pommern) / Huismann, Memering (Emsland und Landkreis Leer)

Geändert von Mysterysolver (17.03.2023 um 14:54 Uhr)
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  #7  
Alt 24.03.2023, 14:40
XodoX XodoX ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2022
Beiträge: 199
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Zitat:
Zitat von Mysterysolver Beitrag anzeigen
Ja, berechtigtes Interesse kann so ziemlich alles sein. "Ich möchte etwas über die Gesellschaft lernen" "Ich möchte Familiennamen x untersuchen" - alles berechtigtes Interesse. Sofern keine anderen Rechte geschädigt werden (ergo Schutzfristen), gilt da das Recht auf Informationsfreiheit, und nach heutigem Selbstbild von Archiven ist das auch genau eine ihrer Rollen zur Förderung einer demokratischen Gesellschaft. Berechtigtes Interesse ist darum zB auch in Hessen keine Bedingung mehr.

Das sagst du. Da gibt es aber genug Schreibtischtäter, die das anders sehen. Ich wollte vor Kurzem eine Geburtsurkunde von direkten Vorfahren anfordern. Geboren 1876 und 1877. Ich wurde nach Nachweisen zur Verwandtschaft gefragt, oder Gerichtsunterlagen etc. Völliger Schwachsinn eigentlich. Als ich dann darauf hingewiesen habe, dass das so nicht stimmen kann und man sowas von mir nicht verlangen kann, wollte man mir dann nicht mehr antworten.

Geändert von XodoX (24.03.2023 um 14:42 Uhr)
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  #8  
Alt 24.03.2023, 14:50
Benutzerbild von fps
fps fps ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 2.142
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In solchen Fällen: die übergeordnete Stelle anschreiben.
Manche Verwaltungsleute sind eben einfach ahnungslos und machen ihren Job so, wie sie ihn sich zurechtlegen.
__________________
Gruß, fps
Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Kawlitzki, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen
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