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Archivanfragen - ohne verwandt zu sein
Liebe Mitforscher,
jetzt bin ich schon so lange dabei und hab doch noch eine Frage, zu der ich auch in der Suche nichts gefunden habe. Bekommt man im Archiv Auskünfte zu Personenstands-/Meldedaten, die außerhalb der geltenden Sperrfristen liegen, wenn man nicht verwandt ist? Beispiel: ich würde gerne Eltern und Geschwister zu einem Mann erfragen, der 1900 in Nürnberg geboren wurde (Datum bekannt). Ich hab ja das Problem, dass ich nach meinem biologischen Großvater suche, und da muss ich die Schnittmenge von Stammbäumen relevanter DNA-Matche mit Daten in Nürnberg erforschen. Innerhalb der Sperrfristen wirds sowieso nahezu unmöglich ... Freundliche Grüße Cornelia |
#2
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Hallo Cornelia,
alles, was außerhalb der Sperrfristen liegt, darf jeder erfahren. Also was in einem Archiv online gestellt wird, bekommst du in anderen Archiven auf schriftliche oder telefonische Nachfrage. Es gibt nur gewisse Differenzen zwischen kirchlichen und standesamtlichen Sperrfristen. Und wenn sperrfristrelevante Randbemerkungen existieren, werden diese ggf unterschlagen. |
#3
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Danke Andre!
Jetzt hängts dann bloß noch von meinem Geldbeutel ab, wieviele Anfragen ich starten kann ... Freundliche Grüße Cornelia |
#4
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"Berechtigtes Interesse" musst du aber wohl doch noch haben und ggf. darlegen.
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#5
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Berechtigtes Interesse muss man haben. Dass man es hat, wird außerhalb der Sperrfristen üblicherweise unterstellt. Theoretisch wäre es denkbar, dass jemand da nachhakt. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Im Zweifel kann man vage formulieren à la "im Rahmen meiner Familienforschung".
Viele Grüße paulberg |
#6
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Ja, berechtigtes Interesse kann so ziemlich alles sein. "Ich möchte etwas über die Gesellschaft lernen" "Ich möchte Familiennamen x untersuchen" - alles berechtigtes Interesse. Sofern keine anderen Rechte geschädigt werden (ergo Schutzfristen), gilt da das Recht auf Informationsfreiheit, und nach heutigem Selbstbild von Archiven ist das auch genau eine ihrer Rollen zur Förderung einer demokratischen Gesellschaft. Berechtigtes Interesse ist darum zB auch in Hessen keine Bedingung mehr.
Geändert von Mysterysolver (17.03.2023 um 14:54 Uhr) |
#7
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Zitat:
Das sagst du. Da gibt es aber genug Schreibtischtäter, die das anders sehen. Ich wollte vor Kurzem eine Geburtsurkunde von direkten Vorfahren anfordern. Geboren 1876 und 1877. Ich wurde nach Nachweisen zur Verwandtschaft gefragt, oder Gerichtsunterlagen etc. Völliger Schwachsinn eigentlich. Als ich dann darauf hingewiesen habe, dass das so nicht stimmen kann und man sowas von mir nicht verlangen kann, wollte man mir dann nicht mehr antworten. Geändert von XodoX (24.03.2023 um 14:42 Uhr) |
#8
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In solchen Fällen: die übergeordnete Stelle anschreiben.
Manche Verwaltungsleute sind eben einfach ahnungslos und machen ihren Job so, wie sie ihn sich zurechtlegen. |
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