Was ist unter "der Vestherr" zu verstehen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Tenny
    Benutzer
    • 08.02.2020
    • 53

    #16
    Hier noch der digitale Auszug

    Um das handschriftliche Original kümmer ich mich.
    Angehängte Dateien
    Dauersuche


    Westpreußen:
    FN-Granitzki, Franz Paul, Motitten (verstorben um 1924)
    FN-Jabs, Gerswalde und Weinsdorf/Krs. Mohrungen
    FN-Daniel, Walter Fritz, Wodigehnen
    FN-Daniel, Gustav Christian, Saalfeld+Markushof
    FN-Kowitz, Gr. Brodsende+Baalau
    FN-Schössau/Schossau vor (Eleonore *1882)
    Niedersachsen:
    VN Hornbostel(s) Ursula, Geburt in/um (Uelzen, Prezier - etwa um 1700, Ehe 1720 ist bekannt)

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #17
      Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
      ... nach dem "Familienkundlichen Wörterbuch" ... ist ein "Vesteman(n), (ndt): Erbpächter, Lehnsmann"....
      Dazu noch zwei Quellen:

      Quelle 1)
      "Es wird auch zwar in specie in dem Veste Brief dem Veste Mann untersaget, von seinem Lande nichts zu veräussern und zu verheuern, ..."
      aus: Schleswig-Holsteinische Provinzialberichte: 1789, Seite 253 - https://books.google.de/books?id=-M5...page&q&f=false

      Quelle 2) Siehe Anhänge
      aus: Joh. Adrian Bolten: Beschreibung und Nachrichten von der im Herzogthume Schleswig belegenen Landschaft Stapelholm, 1777, Seite 79
      Angehängte Dateien
      Viele Grüße

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5535

        #18
        Ich bitte aber folgenden Umstand zu bedenken: ein "Mann" ist kein "Herr"! Der "Herr" steht in der Hierarchie immer über dem "Mann" (welcher in diesem nicht das Geschlecht anzeigenden Kontext, was heute aber kaum jemandem mehr bewußt ist, im Prinzip nichts anderes ist als die Singularform des Pluraletantums "Leute", also untergeordnete/abhängige Personen. Bsp.: Feuerwehrmann-Feuerwehrleute oder Seemann-Seeleute)

        Viele Grüße
        consanguineus
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6450

          #19
          Ja, das sehe ich auch so. Vestherr ist kein Synonym für Vestmann. Vielleicht war gemeint: Vestherren-Kötner, also ein Kötner als Lehnsmann des im Umfeld bekannten Vestherrn. Aber warten wir doch den Scan der Abschrift ab.
          Viele Grüße
          Xylander

          Kommentar

          • consanguineus
            Erfahrener Benutzer
            • 15.05.2018
            • 5535

            #20
            Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
            Vielleicht war gemeint: Vestherren-Kötner, also ein Kötner als Lehnsmann des im Umfeld bekannten Vestherrn
            Hallo Xylander,

            genau diese Deutung habe ich ganz zu Anfang ja auch in Diskussion geworfen! Es wird sich hier um einen Kötner handeln, dessen Lehnsherr der ortsansässige Gutsherr ist. Über die Identität dieses Gutsherrn gab es zum Zeitpunkt des Kirchenbucheintrags keinerlei Zweifel, sonst hätte man seinen Namen erwähnt Es kann sich also wirklich nur um den "Platzhirsch" handeln. Und das war damals ein Grote.

            Viele Grüße
            consanguineus
            Suche:

            Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
            Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
            Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
            Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
            Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
            Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

            Kommentar

            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6450

              #21
              Hallo consanguineus,
              da hab ich wohl unbewusst auf Deinen Post zurückgegriffen, sorry!

              Viele Grüße
              Xylander

              Kommentar

              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5535

                #22
                Nein, Du bist von alleine darauf gekommen! Die Deutung drängt sich ja geradezu auf.
                Suche:

                Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                Kommentar

                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #23
                  Machen wir Quellenforschung dann finden wir:

                  Herr = "der Verfügungsgewalt über Sachen oder Rechte hat; allgemein Eigentümer, Besitzer
                  ...
                  ob schon ein geber einen geschlossenen wechsel-brief an einen gewissen mann zu bezahlen stellen lassen, ... so mag ohngeachtet der geschehenen acceptation der geber, als herr des wechsel-briefes, dennoch solche zahlung wiederruffen, 1684
                  ...
                  wer vollkommener herr von der sache ist, ... der kann sie auch mit ausschluße aller anderen ... gebrauchen, 1756"



                  Anwendung in unserem Fall:
                  Veste Herr = Inhaber des Veste-Lehens, Besitzer des Veste-Briefes
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 5535

                    #24
                    Da widerspreche ich! In Bezug auf Grundstücke und Grundstücksgeschäfte, insbesondere wenn es um Höfe geht, die entweder nach Lehnsrecht (oder nach Meierrecht) vergeben sind, wird der Lehnsnehmer oder der Meier niemals als der "Herr" bezeichnet. Letzterer sitzt am anderen Ende des Tisches: der Lehnsherr (oder der Grundherr bzw. Gutsherr, je nach Agrarverfassung) als Vertragspartner des Lehnsmannes bzw. Lehnsnehmers (oder des Meiers).

                    Die einzigen Personen, die den Bauern als "Herrn" bezeichnet haben, waren die "Leute", also das "Gesinde". Für die, denen diese Begriffe fremd sind: gemeint sind Knechte und Mägde. Aber das war ein anderer Kontext. Es ging hier nicht um den Hof als Rechtsobjekt.

                    "Herr" und "Mann" sind keine absoluten Begriffe. Auch ein Ritter war gegenüber seinem Lehnsherrn ein "Mann". Gegenüber seinen Hörigen war er der "Herr". Es kommt auf den Zusammenhang an.
                    Suche:

                    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                    Kommentar

                    • Malte55
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.08.2017
                      • 1625

                      #25
                      Moin,
                      ein paar Fakten zum weiterspinnen!
                      Bei der Heirat der Tochter wird er genannt >Heinrich Konrad Vestheer<.
                      Schnega war ein adeliges Gericht der Grote richtig, dagegen gehörte Varbitz 1844 zur Vogtei Spithal im Amt Bodenteich!
                      LG Malte

                      Kommentar

                      • Xylander
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.10.2009
                        • 6450

                        #26
                        Hallo Malte,
                        das ist eine neue Wendung für die Interpretation. Demnach wäre Vesthe(e)r(r) sein Name, nicht sein Beruf oder Amt. Vielleicht war Vestherr der Spitzname des Heinrich Konrad Hörmann, daher der Namenwechsel und daher auch die Anführungszeichen in der Abschrift.
                        Viele Grüße
                        Xylander

                        Kommentar

                        • Malte55
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.08.2017
                          • 1625

                          #27
                          Moin Xylander,
                          nicht ganz, es könnte auch ein dritter Vorname sein. Ich habe noch ein paar Heiraten vor und zurück geklickt. Der Nachname wird bei anderen Vätern auch nicht angegeben. Allerdings ist der Stand auch freigelassen.
                          LG Malte

                          Kommentar

                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15113

                            #28
                            Vielleicht war Hörmann (Hermann) der Vorname des Vaters?
                            z.B.: "Heinrich Konrad Hörmann Vestheers Sohn"


                            Oder Hörmann und Vestherr sind Varianten ein und desselben Familiennamens
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • Kasstor
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.11.2009
                              • 13440

                              #29
                              Zum Namen hier: https://books.google.de/books?id=i8Z...orname&f=false unten Anm. 4

                              Gruß


                              Thomas
                              FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                              Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

                              Kommentar

                              • Xylander
                                Erfahrener Benutzer
                                • 30.10.2009
                                • 6450

                                #30
                                Hallo Malte, an einen dritten Vornamen glaube ich nicht. Dagegen spricht die Formulierung "der Vestherr", auch finde ich keinen Vornamen Vestherr o.ä.

                                Hallo Anna Sara Weingart, "Heinrich Konrad Hörmann Vestheers Sohn" ist vielleicht nicht ganz unmöglich, aber auch hier spricht der Artikel "der" dagegen. Dass Vestherr eine Variante von Hörmann, Hermann sein könnte, dafür finde ich kein Beispiel.

                                Hallo Thomas, interessant, aber aus dem Vornamen (Sil)Vester (@Malte: gibts also doch) kann mE nicht "der Vesterherr" werden

                                Solange wir noch raten dürfen, rate ich also, dass es ein Beiname, vielleicht im Sinne eines Spitznamens ist.

                                Viele Grüße
                                Xylander
                                Zuletzt geändert von Xylander; 31.03.2020, 13:12.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X