nicht-kirchliche Beerdigungen

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  • wimper
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2010
    • 135

    nicht-kirchliche Beerdigungen

    Hallo!

    Wo hat man Personen beerdigt, die nicht kirchlich beerdigt wurden? Der Hintergrund meiner Frage: Eine Ahnin "hat sich im unzurechnungsfähigen Zustand erhängt" laut KB 1877. Sie wurde gleich am darauffolgenden Tag beerdigt und hat keine laufende Nummer im KB erhalten. Auch beim Alter steht nur "angeblich 50 und einige Jahre alt". Bei allen anderen steht eine genaue Zahl und, wenn der Pfarrer das Geburtsdatum wusste, sowohl das Geburtsdatum als auch die exakt ausgerechnete Lebenszeit. Ebenso wurden die Toten sonst immer erst nach frühestens zwei, idR. aber drei Tagen beerdigt. Und sie haben sonst alle eine laufende Nummer, wenn sie im Ort beerdigt wurden. Das deutet deshalb für mich darauf hin, dass meine Ahnin nicht kirchlich beerdigt wurde. Kam sie aber trotzdem auf den Friedhof oder wurden solche Personen irgendwo verscharrt?

    Viele Grüße

    -- wimper
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  • Patra
    Erfahrener Benutzer
    • 31.01.2009
    • 188

    #2
    Hallo Wimper,

    von verscharren kann man da wohl eher nicht sprechen. Aber
    Selbstmörder wurden immer außerhalb des Friedhofes beigesetzt.
    Es war und ist immer noch eine Sünde und deshalb wurde früher so gehandelt. Der Friedhof wurde sehr oft als Gottesacker bezeichnet.

    LG Patra
    LG Patra

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    • rigrü
      Erfahrener Benutzer
      • 02.01.2010
      • 2559

      #3
      Nach meiner Erfahrung war die Zeit, in der man Selbstmörder außerhalb des Friedhofs verscharrte, lange vorbei. Hier bei uns (Sachsen) war es so, dass man zunächst in der Mitte des 19. Jahrhunderts einen "locus separatus" auf dem Friedhof hatte und im Verlauf der zweiten Hälfte des 19. Jh. dazu überging auch Selbstmörder ordentlich in Reihengräbern zu bestatten. Im Übrigen billigte man außerdem Selbstmördern, die sich infolge von Melancholie oder einer Geisteskrankheit umgebracht hatten, ein christliches Begräbnis zu.

      rigrü
      rigrü

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      • viola63
        Erfahrener Benutzer
        • 28.07.2010
        • 869

        #4
        Hallo wimper,
        auch ich habe eine Ahnin, die sich am 15.03.1745 auf dem Boden in ihrem Hause erhängt hat.
        Sie wurde am 22.03.1745 auf Ober-Consistorial-Verordnung "aufn Kirchhofe alhier in der Stille an die Mauer alleine begraben worden".
        Es ist also auch in diesem Falle 1 Woche vergangen, bis sie begraben wurde. der "Normalfall" waren 2-3 Tage.
        Viele Grüße
        viola63
        Viele Grüße
        viola63

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        • Karla
          • 23.06.2010
          • 1017

          #5
          Hallo zusammen !

          Auch ich kenne es so, dass man die Selbstmörder an der Mauer des Friedfofes beigesetzt hatte. In der Nähe der Kirche wurden damals nur die wohlhadenden personen beigesetzt . So habe ich das auch schon gelesen.

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