Standesamtliche Ermächtigung

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  • Birkenfelde
    Erfahrener Benutzer
    • 18.05.2016
    • 119

    Standesamtliche Ermächtigung

    Hallo zusammen!


    In einer Heiratsurkunde von 1913 aus Hamburg steht beim Bräutigam: "...durch Aufgebotsbescheinigung und standesamtliche Ermächtigung anerkannt..." Bei der Braut steht nur: "...durch standesamtlche Ermächtigung anerkannt..."


    Dieser Begriff ist mir bisher noch nicht untergekommen! Was bedeutet er?


    Vielleicht ist wichtig, daß der Bräutigam aus Mecklenburg stammte und in Bredstedt im damaligen Kreis Husum wohnhaft war? Die Braut stammte aus Wester Bordelum und wohnte ebenfalls in Bredstedt.


    Ich freue mich auf Eure Erklärungen.


    Viele Grüße
    Emanuel
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo Emanuel,

    eine standesamtliche Ermächtigung ist eine Vollmacht.
    Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden.

    Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er dem anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen
    mit einer sogenannten standesamtliche Ermächtigung/ Vollmacht.

    Hier haben sich beide Brautleute eine solche Vollmacht ausgestellt, um später weitere Unterlagen auch für den Partner abzugeben.

    Grüße

    Arno
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • Kasstor
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2009
      • 13440

      #3
      Hallo,


      Vordruck sh https://books.google.de/books?id=RfI...tigung&f=false
      also eine Bescheinigung des Standesbeamten.
      Auf S. 412 auch eine Vorgabe für Fremdanmeldungen von Geburten, das waren also keine Eigenmächtigkeiten einzelner Standesbeamter. wie ich bisher dachte.

      Thomas
      Zuletzt geändert von Kasstor; 18.10.2018, 18:05.
      FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

      Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

      Kommentar

      • Birkenfelde
        Erfahrener Benutzer
        • 18.05.2016
        • 119

        #4
        Danke euch beiden für die guten Erklärungen! Wieder etwas hinzugelernt.


        Viele Grüße
        Emanuel

        Kommentar

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