Darf ich Infos zu verstorbenen aus Landesarchiv hier preis geben?

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  • Michael999
    Erfahrener Benutzer
    • 11.06.2011
    • 1925

    Darf ich Infos zu verstorbenen aus Landesarchiv hier preis geben?

    Hallo

    Mal eine blöde oder auch nicht blöde Frage.

    Wenn ich eine Person im Landesarchiv gefunden habe die mit mir nichts zu tun hat darf ich ihre Daten hier öffentlich machen?

    Seit der Geburt sind 110 Jahre vergangen
    die 30 Jahre nach Ableben auch ebenso die 80 Jahre nach der Heirat.

    Spricht doch also nichts dagegen!

    Oder?

    Meine Nichte meinte man darf es trotzdem nicht.
    (Sie konnte es mir aber nicht erklären)

    MfG Michael
    Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
    KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
    Heitzmann aus Berlin,
    Freienwalde an der Oder - Rietz, Engel, Wähler & Bartel
    Aus THORN Dröse & Peglau
  • Falke
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 479

    #2
    Hallo Michael,

    theoretisch würde ich sagen, es spricht nichts dagegen.
    Ansonsten könnte man Namen und Geburtsjahr nennen. Wer interesse hat könnte sich dann per PN melden.
    Viele Grüße
    Karen

    Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer


    Komme aus Bonn und helfe gerne.

    Kommentar

    • Michael999
      Erfahrener Benutzer
      • 11.06.2011
      • 1925

      #3
      Hallo Falke

      So hab ich es im Forum für Ost-Westpreussen gemacht.

      Aber meine Nichte hat mich halt verunsichert!

      Deswegen wollte ich Euch lieber noch einmal fragen.

      Hab vielen Dank

      MfG Michael
      Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
      KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
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      Aus THORN Dröse & Peglau

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      • Luino VA
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2013
        • 221

        #4
        Hallo Michael,

        auch ich weiß nicht, was dagegen spricht. Da für die betreffende Person für alle Lebensdaten der Datenschutz abgelaufen ist, kann sie ja auch am Standesamt / im Archiv jeder einsehen. Was sollte dann dagegen sprechen?

        Grüße

        Luino VA

        Kommentar

        • Michael999
          Erfahrener Benutzer
          • 11.06.2011
          • 1925

          #5
          Gut dann werd ich die restlichen Daten heute Abend nachtragen.

          Habt vielen Dank!

          MfG Michael
          Dauersuche nach: Broy & Kranz aus Militsch,
          KÜHN Oberau-Obora, Peglau Marggrabowa-Treuburg,
          Heitzmann aus Berlin,
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          • Inge G
            Erfahrener Benutzer
            • 05.12.2012
            • 336

            #6
            Darf ich Infos zu verstorbenen aus Landesarchiv hier preis geben?

            Ich hatte vor einigen Tagen vom Standesamt I in Berlin ein Schreiben bekommen, in dem auch noch mal die Fristen für die Ämter angesprochen werden: Geburtsurkunden 110 Jahre ab Geburtsdatum im Standesamt. Auf der Sterbeurkunde wird ja wahrscheinlich auch das Geburtsdatum enthalten sein, wenn nicht, müssten ja bereits 30 Jahre Frist ausreichen. Danach sind die Unterlagen in den Archiven und auch öffentlich. Es sind seit neuem sogar Meldekarten bzgl. Danzig etc. online, die sich jeder Interessierte ansehen kann mit Namen, Geburtsjahr usw. Allerdings buchstabenmäßig noch nicht vollständig, aber bis ca. 1900. Es scheint mir, dass für die Karten die Frist von heute an zurückgerechnet ca. 110 Jahre gilt. Wenn das öffentlich ist, muss man hier sicherlich auch keine Bedenken haben. Und jeder Suchende freut sich, wenn er per Zufall im Forum ihn interessierende Angaben entdeckt.

            Gruß
            Inge G
            Zuletzt geändert von Inge G; 05.02.2014, 16:51. Grund: Satz korrigiert.

            Kommentar

            • Juergen
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2007
              • 6044

              #7
              Hallo Inge-Gisela,

              Es sind seit neuem sogar Meldekarten bzgl. Danzig etc. online, die sich jeder Interessierte ansehen kann ...
              Die Meldekarteien aus Danzig, wurden doch durch das polnische Staatsarchiv Gdansk online
              gestellt. Was hat dies mit dem Datenschutzfristen in Deutschland zu tun?

              Die polnischen Archive, sehen den Datenschutz scheinbar gelassener, wenn diese zum Beispiel Geburtsregister aus dem Jahr 1936 online stellen.

              z.B. Beuthen an der Oder, sogar Geburtsregister aus dem Jahr 1944.
              --> http://szukajwarchiwach.pl/89/213/0/...5#tabJednostki

              Nach deutschen Fristen wären diese meines Wissens nach nicht frei einsehbar.

              Seit der Reformierung des Personenstandgesetzes 2009 gelten folgende Datenschutzfristen für die Register in den Standesämtern:
              Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
              Geburtenregister 110 Jahre
              Sterberegister 30 Jahre

              demnach ab Januar 2014:
              Eheregister bis 1934
              Geburtenregister bis 1904
              Sterberegister bis 1984

              Na ja, ich habe nix dagegen, wenn die Polen auch Kopien außerhalb dieser Schutzfristen bereit stellen.

              Die Danziger Meldekartei, scheint tatsächlich älter zu sein, meines Wissens nach, sind dort keine Karteien die bis c.a. 1945
              enthalten. Die jüngeren Karteien wurden sicher nicht aus Gründen des Datenschutzes online aussortiert.

              Selbst Melderegister aus polnischen Ortschaften, die um 1950 angelegt wurden, habe ich schon online gesehen.
              In Deutschland ist dies undenkbar.

              Wir brauchen hier im Forum dringend einen Datenschutzbeauftragten (kleiner Scherz)

              Viele Grüße
              Juergen
              Zuletzt geändert von Juergen; 04.02.2014, 00:55.

              Kommentar

              • Buchhalterin
                Gesperrt
                • 19.08.2013
                • 181

                #8
                Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
                ... Wir brauchen hier im Forum dringend einen Datenschutzbeauftragten (kleiner Scherz)
                Viele Grüße
                Juergen
                Ja klar, lieber Juergen ! Und brauchen einen Minderheitenschutzbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragen, Ausländerbeauftragten, Psychologen, Seelsorger und einen Verfassungsschützer, der die hier nicht vorhandene Verfassung schützt.

                Na denn Gute Nacht ! - "eMWe"

                Kommentar

                • Juergen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2007
                  • 6044

                  #9
                  Juten Abend Frau Buchhalter von,

                  Und brauchen einen Minderheitenschutzbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragen, Ausländerbeauftragten, Psychologen, Seelsorger und einen Verfassungsschützer, der die hier nicht vorhandene Verfassung schützt.
                  Volle Einverständnis!

                  Und ein "Whistleblower" kann dann auch nicht schaden.
                  Der bleibt aber vorerst geheim, is klar oder?

                  Gruß Juergen

                  Kommentar

                  • Inge G
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.12.2012
                    • 336

                    #10
                    Darf ich Infos zu verstorbenen aus Landesarchiv hier preis geben?

                    Hallo Jürgen,

                    ja, das ist richtig. Aber hier geht es ja um das Einstellen von Daten ins Forum, wenn sie bereits außerhalb der gesetzlichen Fristen sind und die 110 Jahre sind ja bereits vergangen. Die polnischen Fristen sind ähnlich denen der deutschen, deswegen habe ich es damit verglichen, weil ich das aus eigener Erfahrung weiß. Geburtsurkunden bisher 100 Jahre. Ich denke mal, irgendwann einigt man sich auf gemeinsame Zeiten. Also, dass alle polnischen Standesämter freizügig mit den Daten umgehen, glaube ich eher nicht. Und wenn man Glück hat, und einige Male darum bittet und gute Argumente hat, bekommt man vom Standesamt in Danzig auch Kopien von Urkunden, wenn die Frist noch nicht ganz abgelaufen ist (betraf 1920). Aber nicht mal soeben. Schwierig ist es innerhalb der Fristen, wenn man nicht zur geraden Linie gehört. Jedenfalls musste ich Kopien meines Personalausweises und meiner Geburtsurkunde senden, die Geburtsurkunde wollten sie sogar notariell beglaubigt haben, das konnte ich aber abbiegen, weil ich das Original gar nicht habe und ich erst einmal das Stammbuch meiner verstorbenen Eltern in Händen haben muss. Man kann eine von den Ämtern beglaubigte Kopie (zwecks Heirat udgl. ) nicht wieder von einem Amt beglaubigen lassen, wurde mir von der Behörde gesagt. Das Original muss vom Notar beglaubigt sein. Da wiehert doch wieder der deutsche Amtsschimmel. Ist es eigentlich auch heute noch üblich, dass die Geburtsurkunden der Kinder nur im Stammbuch der Eltern enthalten sind? Übrigens, vom Standesamt in Danzig bekam ich nach einigen wenigen Monaten die Kopien, vom Standesamt I in Berlin nach mehr als 1 1/2 Jahren. Und die Archive stellen keine Fragen, da bekommt man die Kopien, sind also öffentlich.
                    Kann man eigentlich vom Landesarchiv Berlin Kopien anfordern, wenn man die exakten Daten hätte, oder muss man extra nach Berlin?
                    Gruß
                    Inge G

                    Kommentar

                    • Juergen
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2007
                      • 6044

                      #11
                      Hallo Inge-Gisela,

                      Danke für die Infos.

                      Kann man eigentlich vom Landesarchiv Berlin Kopien anfordern, wenn man die exakten Daten hätte, oder muss man extra nach Berlin?
                      laut den Informationen auf der Webseite des Landesarchiv Berlin, bekommst auch auf
                      eine schriftliche Anfrage, die gewünschten Kopien aus den Standesamts-Registern der Stadt Berlin.

                      Ich weiß aber nicht, ob Du dann auch die Jahresgebühr für die Archivnutzung in Höhe von 30 EURO bezahlen musst. Hoffentlich nicht.

                      Falls Du eine Kopie aus einem StA-Register aus Berlin suchst, sollte Dir das jeweilige Standesamt bekannt sein. Ich weiß nicht, ob die Mitarbeiter im Zweifel alle StA.-Register durchsuchen würden.

                      --> http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/03_10.htm

                      Also, dass alle polnischen Standesämter freizügig mit den Daten umgehen, glaube ich eher nicht.
                      Vermutlich nicht.
                      Die genannten Standesamtsregister stammen vom Archiv in Grünberg. Ich vermute, die Bücher hat das Archiv auf Mikrofilm und digitalisiert online gestellt. Wie lauten denn die Datenschutzfristen in Polen genau?

                      Bei uns geht man von einer maximalen Lebenserwartung von 110 Jahren aus. Wie schön, Johannes Heesters hat es fast geschafft.

                      Viele Grüße
                      Juergen
                      Zuletzt geändert von Juergen; 05.02.2014, 01:01.

                      Kommentar

                      • Inge G
                        Erfahrener Benutzer
                        • 05.12.2012
                        • 336

                        #12
                        Wie lauten denn die Datenschutzfristen in Polen genau?

                        Hallo Jürgen,

                        da habe ich den Mund bzgl. der Datenschutzfristen in Polen wohl etwas voll genommen. Ich konnte auch nicht wirklich was im Internet finden. In Danzig ist es jedenfalls so, dass die 100-Jahres-Frist für Geburten, Heiraten, Sterbefälle einheitlich gilt. Also die Unterlagen 100 Jahre im Standesamt verbleiben und dann ins Archiv wandern. Da gibt es keine zusätzlichen wie die 30- und 80-Jahres-Klauseln in Deutschland. In Danzig wurde allerdings auch schon die Erfahrung gemacht, dass man innerhalb der Frist Glück haben und bereits die Urkunde/Kopie erhalten kann, obwohl es vorher abgelehnt wurde. Vielleicht, weil die Zeit fast abgelaufen ist? Was das für Kriterien sind, keine Ahnung. Den größten Erfolg hat man, wenn man selbst hingeht.
                        Und ich habe mir nun sagen lassen und zitiere: „dass in Polen Personenstandsunterlagen der Standesämter an die zuständigen Staatsarchive 100 Jahre nach Ablauf des Jahres abgegeben werden, in dem der letzte Eintrag erfolgte. Das bedeutet, dass bei kleineren Standesämtern, in denen die als Buch geführten Register über mehrere Jahre in Verwendung waren, diese erst 100 Jahre nach dem letzten Eintrag in den Staatsarchiven einsehbar sind.“

                        Dann ist es für mich schon erstaunlich, dass manche Daten schon viel früher online sind. Aber Bürokratie ist nicht immer gleich, und das ist vielleicht gut so.

                        Gruß
                        Inge G
                        Zuletzt geändert von Inge G; 05.02.2014, 16:48.

                        Kommentar

                        • Mark Obrembalski
                          Erfahrener Benutzer
                          • 05.12.2011
                          • 140

                          #13
                          Zitat von Inge G Beitrag anzeigen
                          Man kann eine von den Ämtern beglaubigte Kopie (zwecks Heirat udgl. ) nicht wieder von einem Amt beglaubigen lassen, wurde mir von der Behörde gesagt. Das Original muss vom Notar beglaubigt sein. Da wiehert doch wieder der deutsche Amtsschimmel.
                          Diese Regel kann ich gut verstehen. Damit vermeidet man es, dass sich ein einmal vorgekommener Fehler (z.B. Unvollständigkeit der beglaubigten Kopie, auch an absichtliche Verfälschung ist ja zu denken) auf weitere Kopien ausweitet. So wie wir uns ja auch nach Möglichkeit lieber aufs ursprüngliche Kirchenbuch verlassen als auf ein Duplikat.

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