Aufbewahrungsfrist von Gerichtakten bei Ehescheidung

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  • George57
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2017
    • 140

    Aufbewahrungsfrist von Gerichtakten bei Ehescheidung

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):

    Liebe Mitforscher,

    kenn jemand von Euch die Aufbewahrungsfrist von Gerichtsakten bei Ehescheidung? Konkret geht es um eine Ehescheidung aus dem Jahr 1930 in Deutschland.
    Auf Nachfrage teilte mir das heute zuständige Amtsgericht mit, die Akten würden nach 50 Jahren vernichtet. Diese Frist kommt mir etwas kurz vor, denn die Beteiligten könnten ja durchaus noch leben.
    Oder hatte man an dieser Stelle einfach keine Lust, im tiefsten Keller zu suchen?

    Mit besten Grüssen vom Niederrhein
    Ulrich
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Hallo, Ich suchte auch eine Scheidung aus 1975, die Antwort war, das solche Sachen nicht lange aufgehoben werden. Gibt es da einheitliche Regeln oder jedes Bundesland oder sogar das Gericht legt es fest?

    Liebe Forumsmitglieder! Weiss jemand von euch, ob alte Scheidungsurteile (1940er) Jahre archiviert wurden/werden und ggf. einzusehen sind? Für mich wäre es unglaublich hilfreich, um Licht in eine Geschichte zu bringen, von der ich vermute, dass sie mehr mit mir zu tun hat, als die vergangene Zeit eigentlich nahelegt... Bin


    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von OliverS; 22.05.2022, 17:44.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

    Kommentar

    • Prinzessin LiSi
      Erfahrener Benutzer
      • 16.06.2020
      • 407

      #3
      Das ist jetzt nicht die Antwort auf deine Frage, aber vielleicht hilft es weiter.
      In manchen Sammelakten zu den Heiraten werden auch Abschriften der Scheidungsverfahren nachträglich abheftet und aufbewahrt. Zum Beisspiel in Duisburg um 1885 und 1925. (Sehr interessant und schrecklich viel schmutzige Wäsche...)
      Vielleicht findet ihr auch etwas in den Sammelakten, wenn sie in den entsprechenden Stadtarchiven überhaupt aufgehoben wurden.

      Kommentar

      • Fabian$
        Erfahrener Benutzer
        • 11.05.2019
        • 134

        #4
        Hi,

        Ich hatte letztes Jahr in Hamburg ein Scheidungsurteil von 1925 angefragt, leider hatte mir das Gericht mitgeteilt, dass die Scheidungsurteile bis 1930 bereits vernichtet worden sind, das wären dann etwa 90 Jahre. Aber ob das allgemeingültig ist weiß ich nicht.

        Beste Grüße

        Fabian
        Westpreussen: Grübnau vor 1800
        Insel Rügen: Pasedag und von Scheel
        Beuthen O/S: Wolf(f) etwa 1781
        Wesel: Böske und Ridder
        Derenburg Krs. Halberstadt: Bröckel ca.1728
        Staßfurt: Laute und Wandelmuth

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        • George57
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2017
          • 140

          #5
          Vielen Dank für Eure Tipps. Ich werde mal die Sammelakten anfragen, vielleicht habe ich ja Glück!!

          Beste Grüsse
          Ulrich

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          • kulibali
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2020
            • 175

            #6
            Nach Justizaktenaufbewahrungsverordnung RN 1114.32 "müssen" die Akten bei reinen Scheidungen sogar nur 5 Jahre aufbewahrt werden.
            Zuletzt geändert von kulibali; 31.05.2022, 20:11.
            Hi

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            • Rheinländer
              Erfahrener Benutzer
              • 14.02.2012
              • 1468

              #7
              Hallo zusammen,

              das Scheidungsurteil meiner Urgroßeltern aus dem Jahr 1933 konnte ich auch nach 80 Jahren noch im Landesarchiv NRW finden.

              Hatte damals, soweit ich mich erinnern kann, dazu bei meiner Anfrage das Aktenzeichen des Falles genannt und vom Archiv wurden mir Bestände genannt, in denen dieser zu finden sein könnte.

              Vielleicht lohnt sich auch dort eine Anfrage?!

              Viele Grüße

              Kommentar

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