§62

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  • Scholastika
    Benutzer
    • 13.02.2019
    • 5

    §62

    gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes sind Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Da Sie kein Abkömmling Ihrer Großtante sind, kann ich eine Personenstandsurkunde leider nicht ausstellen. Ich bitte hierfür um Verständnis.


    Dieses Schreiben bekam ich von Olpe! Mir fehlen von zwei Großtanten die Sterbeeinträge, Geburtsurkunden liegen mir vor.
    Hat jemand einen Tipp, wie ich hier weiter komme?
    Danke
    VG Scholastika
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28369

    #2
    Hallo Scholastika,


    wann sind die Großtanten denn verstorben?
    Haben diese selbst Kinder bzw. Nachkommen?
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Scholastika
      Benutzer
      • 13.02.2019
      • 5

      #3
      Hallo Xtine,


      eine Großtante ist am 12.6.1990 in Olpe verstorben (Barbara Maria Elisabeth). Ob sie verheiratet war und Kinder hatte, weiß ich leider noch nicht, deshalb wollte ich die Sterbeurkunde, weil dort, wenn sie verheiratet war, auch der Ehepartner vermerkt ist. Über Ancestry habe ich noch nichts finden können. Bin aber auch dort noch ziemlich neu und muss mich erst zurecht finden.
      VG Scholastika

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      • Tunnelratte
        Erfahrener Benutzer
        • 10.03.2014
        • 726

        #4
        Naja, 1990 ist bald Archivgut...
        wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

        Kommentar

        • Niederrheiner94
          Erfahrener Benutzer
          • 30.11.2016
          • 786

          #5
          Hallo Scholastika,


          ganz ehrlich: ich würde an Deiner Stelle das eine Jahr noch abwarten.


          Gruß
          Fabian

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          • AKocur
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2017
            • 1371

            #6
            Hallo,

            falls du in der Nähe wohnst, kannst du ja schauen, ob irgendwo (z.B. im Stadtarchiv) die örtlichen Zeitungen einsehbar sind. Meist wird ja eine Sterbeanzeige aufgegeben und aus denen kann man oft die Namen der direkten Angehörigen entnehmen.

            LG,
            Antje

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            • DoroJapan
              Erfahrener Benutzer
              • 10.11.2015
              • 2510

              #7
              Hallo

              Hier gehts zum Archiv: https://www.olpe.de/Leben-Wohnen/Sta...archiv-digital

              Eine andere Möglichkeite wäre noch der Besuch vom örtlichen Friedhof, vielleicht kannst du dort deine Kontaktdaten hinterlassen, damit die möglichen Nachfahren sich bei dir melden können. Irgendjemand wird doch bestimmt das Grab pflegen oder?

              Friedhofsverwaltung von Olpe: https://www.olpe.de/Leben-Wohnen/B%C...h-wo-/Friedhof

              Oder du schreibst eine Email an die Friedhofsverwaltung und fragst nach dem Grab, du kannst ja sagen (so mach ich das jedenfalls immer), dass du das Grab deiner Großtante besuchen möchtest. Dann können sie dir mitteilen, wo das Grab ist. Auch kannst du hier im Forum nachfragen, ob jemand der in der Nähe von Olpe wohnt dir vielleicht ein Foto von der Grabanlage machen könnte. Auch darüber können sich neue Infos ergeben.

              liebe Grüße
              Doro
              Zuletzt geändert von DoroJapan; 15.03.2019, 19:10.
              Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
              Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
              Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
              Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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              • Scholastika
                Benutzer
                • 13.02.2019
                • 5

                #8
                Vielen Dank für die vielen Infos
                VG
                VG Scholastika

                Kommentar

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