Hallo Alter Mannsfelder,
Natürlich nehme ich den Eintrag von 1373 sehr ernst, denn er existiert ja zweifellos. Ich glaube nur nicht, dass dieser eine Eintrag zwangsläufig oder verbindlich bedeuten MUSS, dass Herbold und Mechtild definitiv nur die in diesem Eintrag genannten 5 Kinder hatten. Und dass zwingend ALLE Erben beteiligt sein mussten, ist m.E. eher eine Vermutung.
Inzwischen habe ich alle Deine zahlreichen und sehr wertvollen Links durchgarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass Herbold und (nur) sein Sohn Burchard sehr oft beteiligt waren.
Aus diesen Einträgen kann man ja auch nicht schlüssig folgern, dass Burchard der einzige Sohn und schon gar nicht das einzige Kind war, weil immer alle Erben zu beteiligen waren. Offensichtlich waren also stets nur "Mitbetroffene" an den Beurkundungen beteiligt und nicht immer zwangsläufig alle Familienmitglieder und mögliche Erben. Ich halte diese "Logik" zumindest nicht für vollkommen falsch.
Nach Tafel 260 der Warburger Stammtafeln hat Johann III Schultete, 1368-88 Knappe, gest. vor 1409, eine Catharina von Papenheim geheiratet, die 1388 urk. erwähnt ist und 1409 als Witwe bezeichnet wurde. Weiterhin wird auf einen Erbvertrag von Papenheim verwiesen. In Tafel 203 der Warburger Stammtafeln ist Catharina als Tochter von Herbold und Mechtild genannt, wurde 1373 urk. und 1409 als Witwe erwähnt. Heirat den Johann wie in Tafel 203. Dort steht auch, dass ihre Erben von Papenheim waren.
Gleich muss ich leider ins Sauerland zu einer Beerdigung. Aber heute Abend nach Rückkehr werde ich weiter nach den Einträgen suchen. Natürlich ist die entscheidende Frage nicht schlüssig bestätigt: Ist Catharina wirklich Tochter von Herbold und Mechtild?
Vielleicht findet man ja Antworten, wenn man die nachfolgenden Einträge findet:
- Catharina wurde 1373 und 1388 urk. erwähnt und 1409 als Witwe (vermutlich im Erbvertrag) ebenfalls
- Johann III wurde wohl 1368 bis/und 1388 als Knappe erwähnt
- Erbeintrag Catharina an von Papenheim wohl 1409
- Schultete von Warburg ...
Liebe Grüße
Lothar
Natürlich nehme ich den Eintrag von 1373 sehr ernst, denn er existiert ja zweifellos. Ich glaube nur nicht, dass dieser eine Eintrag zwangsläufig oder verbindlich bedeuten MUSS, dass Herbold und Mechtild definitiv nur die in diesem Eintrag genannten 5 Kinder hatten. Und dass zwingend ALLE Erben beteiligt sein mussten, ist m.E. eher eine Vermutung.
Inzwischen habe ich alle Deine zahlreichen und sehr wertvollen Links durchgarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass Herbold und (nur) sein Sohn Burchard sehr oft beteiligt waren.
Aus diesen Einträgen kann man ja auch nicht schlüssig folgern, dass Burchard der einzige Sohn und schon gar nicht das einzige Kind war, weil immer alle Erben zu beteiligen waren. Offensichtlich waren also stets nur "Mitbetroffene" an den Beurkundungen beteiligt und nicht immer zwangsläufig alle Familienmitglieder und mögliche Erben. Ich halte diese "Logik" zumindest nicht für vollkommen falsch.
Nach Tafel 260 der Warburger Stammtafeln hat Johann III Schultete, 1368-88 Knappe, gest. vor 1409, eine Catharina von Papenheim geheiratet, die 1388 urk. erwähnt ist und 1409 als Witwe bezeichnet wurde. Weiterhin wird auf einen Erbvertrag von Papenheim verwiesen. In Tafel 203 der Warburger Stammtafeln ist Catharina als Tochter von Herbold und Mechtild genannt, wurde 1373 urk. und 1409 als Witwe erwähnt. Heirat den Johann wie in Tafel 203. Dort steht auch, dass ihre Erben von Papenheim waren.
Gleich muss ich leider ins Sauerland zu einer Beerdigung. Aber heute Abend nach Rückkehr werde ich weiter nach den Einträgen suchen. Natürlich ist die entscheidende Frage nicht schlüssig bestätigt: Ist Catharina wirklich Tochter von Herbold und Mechtild?
Vielleicht findet man ja Antworten, wenn man die nachfolgenden Einträge findet:
- Catharina wurde 1373 und 1388 urk. erwähnt und 1409 als Witwe (vermutlich im Erbvertrag) ebenfalls
- Johann III wurde wohl 1368 bis/und 1388 als Knappe erwähnt
- Erbeintrag Catharina an von Papenheim wohl 1409
- Schultete von Warburg ...
Liebe Grüße
Lothar
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