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#11
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#12
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Bei einem Zweig von mir ist auch ein uneheliches Kind dabei. In der Geburtsurkunde ist der Vater nicht aufgeführt und auch nicht in der Heiratsurkunde. Die Mutter ging extra zur Geburt von Ruppichteroth nach Bonn. Es war ja mehr als eine Schande um 1860 ein uneheliches Kind zur Welt zu bringen.
Gruß Manfred |
#13
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solche Akten sind im zuständigen Amtsgericht zu finden. Wenn sie schon abgegeben und nicht kassiert wurden, im zuständigen Archiv - meist ein Landesarchiv. Ansonsten auch einfach mal nach Vormundschaftsakten hier im Forum suchen, da gibt es ein paar Beispiele und weitere Infos. Viele Grüße Kai |
#14
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Hallo Sarah,
auf der Heiratsurkunde der Mutter könnte als Randvermerk stehen, wenn der Ehemann das Kind als das seine anerkannt hat, wenn er der Vater war oder ihm nur seinen Nachnamen erteilte, wenn er nicht der Vater war. Viele Grüße Zetteltante |
#15
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Hallo Sarah,
wir haben bei einem unehelichen Kind (geb. 1942) nach dem Vater gesucht. In der Geburtsurkunde steht beim Vater unbekannt. Bei einem Anruf im Archiv verwies mich die freundliche Dame an das Standesamt des Geburtsortes. Dort bekamen wir die Auskunft, dass im Geburtsregister ein Vater eingetragen wurde. Da von 1900 die Unterlagen schon im Archiv liegen werden, mal dort nach einem Auszug aus dem Geburtsregister fragen. Viel Glück und viele Grüße Nina |
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