Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Heraldik und Wappenkunde
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 25.06.2018, 12:44
Benutzerbild von BOR
BOR BOR ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2016
Ort: Unkel am Rhein
Beiträge: 2.023
Standard Familienwappen

Hallo Kenner der Wappenzene,

ich bin da jetzt noch ganz unbefangen. Deshalb hier mal meine Fragen:

1. Wo kann ich im Raum Köln / Bonn die Wappenrolle einsehen?

2. Zum Führen eines gefundenen Wappens ist eine genealogische Zuordnung zu dem Wappenstifter notwendig, richtig?

3. Ist die Genealogie des Wappenstifters aus der Wappenrolle ersichtlich?

4. Reicht mein persönlicher Nachweis aus oder muss ich die Nutzung anmelden?

Konkret geht es um die Familie Bornheim (aus dem Rheinland).
Vielen Dank schon mal an alle!
Viele Grüße
Torsten
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.06.2018, 14:56
kalex1946 kalex1946 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2017
Beiträge: 464
Standard

Hallo Torsten und Wilkommen im Forum

Die Beantwortung deiner Fragen muß ich den in Deutschland wohnenden Foristen überlassen. Aber als Einstieg zu der adeligen Familie Bornheim hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht)

hier

http://bornheim.info

und hier

http://bornheim.info/wappen

lesen.

Hier das Stammwappen



Gruß aus South Carolina

Kurt

Geändert von Xtine (25.06.2018 um 15:54 Uhr) Grund: Wappen verlinkt, da zu groß
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.06.2018, 15:31
Benutzerbild von Billet
Billet Billet ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Ulrichstr. 59, 70794 Filderstadt
Beiträge: 1.985
Standard

Herr v. Roy teilt hierzu mit :


Hallo Torsten,

Träger des Namens B o r n h e i m , die ihre Familiennamen einst von der gleichnamigen Stadt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Rheinland) - herleiteten, sind im Rheinland weit verbreitet.

Alte Adelswappen längst erloschener Bornheim-Geschlechter findet man hier: https://heraldik-wiki.de/wiki/Datei:F-025-bo-bot.jpg ,
moderne Bornheim-Familienwappen vermag ich nicht zu entdecken. Wenn Sie ein eigenes Wappen besitzen wollen, dann müßten Sie dieses heute
selbst stiften, am besten in Absprache mit Ihren Familienangehörigen und mit dem Beistand ausgewiesener Heraldiker (vgl. z.B. hier:
http://www.gemeinschaft-wappenfuehrender-familien.com/forum/index.php ). Viel Erfolg.

Freundliche Grüße vom Rhein
__________________
Wappen-Billet.de
M.d.WL.
M.d.MWH.

Geändert von Xtine (25.06.2018 um 15:56 Uhr) Grund: Link korrigiert
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.06.2018, 01:34
Benutzerbild von Duppauer
Duppauer Duppauer ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2014
Beiträge: 686
Standard

Hallo Torsten,
willkommen hier im Forum!

Erstmal ist zu klären um welches Wappen und welche Familie Bornheim es sich hier handelt !!!
Ist es die genannte Familie v. Bornheim?

Zu Deinen Fragen.
Zitat:
1. Wo kann ich im Raum Köln / Bonn die Wappenrolle einsehen?
Es gibt nicht "die" Wappenrolle sondern viele Verschiedene.
Hier bietet sich die nächstgelegene Staats-Landes-oder Universitätsbibliothek an. Oder die entspr. Stadt- oder Landesarchive.
Nicht jedes Wappen wurde in einer Wappenrolle registriert und veröffentlicht
Hier musst Du halt forschen. Viele Wappenrollen oder genealogische Handbücher (z.B. der "Gotha") sind zum Teil auch online gestellt.
Auch Kurt hat ja schon auf eine Familienforschungsseite im Internet verwiesen.

Zitat:
2. Zum Führen eines gefundenen Wappens ist eine genealogische Zuordnung zu dem Wappenstifter notwendig, richtig?
Ja genau! Und zwar muß man in direkter männlicher Stammfolge, also über Deinen Vater, dessen Vater, also Deinen Großvater, dessen Vater, also Deinen Urgroßvater usw., mit dem Wappenstifter, oder den ersten bezeugten Wappenträger verwandt sein!
Und man muß auch noch den gleichen Namen tragen! Verschiedene Schreibweisen des Namens kommen im Laufe der Jahre schon mal vor!

Zitat:
3. Ist die Genealogie des Wappenstifters aus der Wappenrolle ersichtlich?
Nein nicht immer!

Zitat:
4. Reicht mein persönlicher Nachweis aus oder muss ich die Nutzung anmelden?
Bitte informiere Dich zur Wappenführung/Wappengebrauch und zur Registrierung eines Wappens bitte auf der ausgezeichneten Seite des heraldischen Vereins " Zum Kleeblatt".
Diese Seiten beantworten auch nochmal Deine zweite Frage.
http://www.zum-kleeblatt.de/wappenrecht.html
http://www.zum-kleeblatt.de/namensstamm.html
http://www.wappenkunde-niedersachsen.de/ hier links auf der Seite unter den Unterpunkten "Wappenrecht" und "Wappenkunde"

Soweit zu Deinen Fragen.

Nun noch etwas zu der adeligen Familie v.Bornheim.
Hier was aus dem Kneschke
Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon › (Aa - Boyve) Seite 578/579
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de...geview/7714158
Kneschke verweist wiederum auf Fahne
Geschichte der kölnischen, jülichschen und bergischen Geschlechter in Stammtafel [...] › Stammfolge und Wappenbuch. A-Z. Seite45/46
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de...geview/3112069
Wobei die genealogischen Daten von Anton Fahne mit Vorsicht zu betrachten sind!

Da die v. Bornheim lt. Fahne im Mannesstamm erloschen sind, findet sich auch keine spezielle Genealogie über diese Familie in den gängigen genealogischen Handbüchern.. Nach den Nebenzweigen wie sie bei Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bornheim_(Adelsgeschlecht) genannt werden, habe ich jetzt nicht in den gängigen genealogischen Werken geschaut.

Fazit:
Wenn das Geschlecht derer v. Bornheim im Mannestamm, lt. Fahne, nach 1359 erloschen ist, darf deren Stammwappen auch nicht mehr geführt werden. Es sei den es findet sich als gebessertes Wappen in einem der Wappenschilde der Nebenlinien wieder.
Vorausgesetzt natürlich das die Angaben von Anton Fahne stimmen das das Geschlecht v Bornheim im Mannesstamm erloschen ist.

Falls dem so ist, bietet sich eine Neustiftung an, wie sie Herr v. Roy schon vorgeschlagen hat.

MfG
Dieter

Geändert von Duppauer (26.06.2018 um 01:41 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.06.2018, 08:07
Benutzerbild von consanguineus
consanguineus consanguineus ist gerade online männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2018
Ort: Harz
Beiträge: 5.510
Standard

Zitat:
Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
Ja genau! Und zwar muß man in direkter männlicher Stammfolge, also über Deinen Vater, dessen Vater, also Deinen Großvater, dessen Vater, also Deinen Urgroßvater usw., mit dem Wappenstifter, oder den ersten bezeugten Wappenträger verwandt sein!
Und man muß auch noch den gleichen Namen tragen!
Ist das tatsächlich so? Ich kenne jemanden, der definitiv nicht der leibliche Sohn seines Vaters ist, jedoch dessen Namen trägt und auch das Wappen der Familie führt. Er ist nicht adoptiert, sondern das Ergebnis einer Liebschaft seiner Mutter. Jeder weiß es, aber der Mann seiner Mutter hat ihn als eigenes Kind anerkannt. Exakt dieselbe Situation wie beim Prinzen von Wales. Mein Bekannter stammt also definitiv nicht in direkter männlicher Folge vom ersten bezeugten Wappenträger ab.
__________________
Suche:

Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.06.2018, 11:30
Benutzerbild von Billet
Billet Billet ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Ulrichstr. 59, 70794 Filderstadt
Beiträge: 1.985
Standard

hm ...
"Jeder weiß es, aber der Mann seiner Mutter hat ihn als eigenes Kind anerkannt."
Ergo ... diesen "Sohn" an Kindesstatt anerkannt und diesem damit wohl auch die "Rechte" zugesprochen.
__________________
Wappen-Billet.de
M.d.WL.
M.d.MWH.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.06.2018, 18:32
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Zitat:
Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
... Mein Bekannter stammt also definitiv nicht in direkter männlicher Folge vom ersten bezeugten Wappenträger ab.
Hallo,
ZITAT:
"Die traditionelle Auffassung besagt, daß ein Familienmitglied nur dann zur Führung des Familienwappens berechtigt ist, wenn es ehelich geboren wurde. Adoptivkindern steht damit das Familienwappen nicht zu." http://www.welt-der-wappen.de/Herald...weitergabe.htm


Es ist auch fehlender Respekt gegenüber dem eigenen leiblichen Vater, und gegenüber sich selbst, wenn man nicht den Namen der eigenen Blutlinie fortführt.
Viele Grüsse
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26.06.2018, 21:30
Benutzerbild von consanguineus
consanguineus consanguineus ist gerade online männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2018
Ort: Harz
Beiträge: 5.510
Standard

Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Es ist auch fehlender Respekt gegenüber dem eigenen leiblichen Vater, und gegenüber sich selbst, wenn man nicht den Namen der eigenen Blutlinie fortführt.
Bravo! Du hast es auf den Punkt gebracht! Danke!

Ich muß innerlich immer sehr lachen, wenn der Letzte eines stolzen Geschlechts irgendeinen netten jungen Mann adoptiert damit der uralte Name nicht ausstirbt. Ja, der Name stirbt dann tatsächlich nicht aus. Aber die Blutlinie ist dennoch hinüber. So ähnlich, als würde der letzte Tyrannosurus Rex einst zu einem Eichhörnchen gegangen sein und gesagt haben: "Hey, ab heute heißt Du T-Rex damit der Name nicht ausstirbt!" Es bleibt trotzdem ein Eichhorn...

Übrigens wurde mein Bekannter ehelich geboren. Nur nicht ehelich gezeugt. Also schon während der Ehe, aber nicht mit dem Ehemann. Er wurde nicht adoptiert. Der Mann seiner Mutter hat den faux pas seiner Gemahlin einfach ignoriert und den Jungen von Anfang an als seinen Sohn betrachtet, was ja auch sehr nett ist. Wie ich weiter oben sagte, genau wie bei Harry Wales.
__________________
Suche:

Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 23.07.2018, 20:45
ChrisBach93 ChrisBach93 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2015
Beiträge: 56
Standard

Und wie sieht es aus, wenn man den Namen von der Mutter bekommen hat? Dürfte man dann ein Wappen führen? ;-)
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 24.07.2018, 12:14
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Zitat:
Zitat von ChrisBach93 Beitrag anzeigen
Und wie sieht es aus, wenn man den Namen von der Mutter bekommen hat? ...
Hallo, die Antwort als ZITATE:

"Konservative Heraldiker stützen sich auch heute noch auf diese jahrhundertelange Praxis der agnatischen Weitergabe und weisen darauf hin, daß hier die Gleichsetzung mit heutigem Namensrecht unzutreffend ist, vielmehr gewohnheitsrechtliche Überlegungen wichtiger sind. Daher befürworten sie eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen ehelichen Nachkommen im Mannesstamme zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. ...

Liberalere Heraldiker befürworten eine Weitergabe nach dem Prinzip, daß die Führungsberechtigung an einem Wappen grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen Nachkommen zusteht, solange sie noch den Familiennamen führen. Dies bedeutet eine Abkehr von der rein agnatischen Stammesfolge und eine Verknüpfung von Familienwappen mit dem Familiennamen, allerdings unter der bindenden Voraussetzung, daß eine Abstammungsgemeinschaft mit einem führungsberechtigten Ahnen besteht. Wappen, Name und Abstammung bilden eine zwingende Einheit. Das Geschlecht entscheidet nicht mehr über die Weitergabemöglichkeit. ...
Aktuelle Praxis der heraldischen Vereine:
Weil die Weitergabe im Namensstamm der heutigen Sichtweise mehr entspricht als der jahrzehntelang propagierte Mannesstamm, und weil die Weitergabe im Namensstamm bei genauerem Hinsehen durchaus auch der historisch geübten Praxis nicht widerspricht, setzt er sich als Festlegung zunehmend bei den heraldischen Vereinen in ihrer Eintragungspraxis durch. Der heraldische Verien "Zum Kleeblatt" wendet mittlerweile den Namensstamm als ausschließliche Formulierung an; die heraldischen Vereine "Herold" und "Wappen-Löwe" wenden ihn primär an und empfehlen die Stiftung im Namensstamm."

Frage beantwortet?
Viele Grüsse

Geändert von Anna Sara Weingart (24.07.2018 um 12:17 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:54 Uhr.