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#21
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Hallo Sittichkatze,
mit Verlaub, Deine "Bissigkeit" und Deine Art, die Dinge einseitig anzuschauen, sind schon ein starkes Stück! Ich habe bei einer Behörde eine Dienstleistung angefragt auf deren Beantwortung ich a) ein gesetzlich geregeltes Anrecht habe und für die ich b) dann auch entsprechend (gemäß Gebührenordnung) bezahlen werde. Die Behörde hat mir 2012 mitgeteilt, dass Sie die Anfrage bearbeiten wird, aber mit mindestens 14 Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. Ich habe nach 25 Monaten immer noch keine Antwort und muss mir jetzt von Dir auch noch dumme Sprüche anhören, wie wenig Verständnis ich doch für die "armen Beamten" und die Situation vor Ort habe. Und Du sprichst mir auch noch das Recht ab, wenigstens informiert werden zu wollen, wie die Behörde mit der unbeantworteten Anfrage umzugehen gedenkt. Ich kann leider nur sagen: alle Vorurteile, die ich gegenüber Behördenbürokratismus und Beamtenmentalität habe, werden dadurch (leider) bestätigt. Dafür, dass auch eine Behörde eine "Dienstleistung" zu erbringen hat und dass wir Anfragenden Eure "Kunden" sind, ist offenbar leider keinerlei Verständnis vorhanden. Ich gebe zu Bedenken, dass ich (und viele andere) ohne Murren brav 2 Jahre gewartet habe, bevor ich nun so langsam ungeduldig und (jetzt dann) stinksauer werde. Ich gebe weiterhin zu bedenken, dass ich NICHT nachgefragt habe, um die Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge nicht noch mehr zu vergrößern. Und nun hier so zufällig nebenher zu erfahren, dass mit einer Bearbeitung nicht mehr zu rechnen ist, das ist absolut inakzeptabel. Da kannst Du mir so viele Beispiele aus der täglichen Arbeit bringen, wie Du willst... Klingt alles nachvollziehbar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass man so gegenüber "Kunden" nicht auftreten kann. Auch nicht bei aller Behördenarroganz. Ich nehme sehr wohl positiv und mit großem Respekt zur Kenntnis, dass Du persönlich bereit bist, Dich hier in diesem Forum zu "stellen". Und dass Du persönlich auch gewillt scheinst, die Bedürfnisse der Anfragenden zu befriedigen. Vieles, was Du schreibst, klingt positiv und sympathisch. Aber wie Du über Leute wie mich, die hier zwei Jahre lang vom StA I verarscht wurden, jetzt auch noch "Bissigkeiten" ausschüttest, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Ich möchte Dich inständig bitten, wenigstens zu versuchen nachzuempfinden, wie diese Vorgänge aus der Sicht des Anfragenden erlebt werden. Würdest Du Dir so etwas von einem Dienstleister bieten lassen? Unbeantwortet hast Du leider auch gelassen, ob ich (und alle anderen "Dummen"), die seit zwei Jahren und länger warten, denn nun neue Anfragen zu Ihren Vorgängen stellen sollen? Oder doch noch abwarten? Wie lange? Wochen, Monate, Jahre? Da wäre ich sehr gespannt, wie hier die Wünsche und Vorstellungen der zuständigen Bearbeiter sind... Beste Grüße, Mark . |
#22
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Hallo Mark,
ich hatte doch geschrieben, dass die Anfragen, die wir erhalten haben, offenbar alle eine Abgabenachricht vom StA I an den Benutzer enthielten, d.h., dass die, die solche Abgabenachrichten nicht erhalten haben, sich offensichtlich weiter gedulden müssen, bis die Standesbeamten vom StA I ihre Anfragen bearbeitet haben. Die Bearbeitungszeit beim StA I liegt zur Zeit, soweit ich weiß, sogar bei 36 Monaten. Ich finde es auch nicht gerade befriedigend, wenn sich die Nutzer teilweise auch telefonisch beschweren, dass die Anfragen bei uns schnell erledigt werden, während beim StA I alles brach liegt. Ich bin auch nicht gewillt, dieses zu verteidigen oder zu rechtfertigen, damit hat das Landesarchiv Berlin nun einmal nichts zu tun. Das Problem ist, wenn Du jetzt einen neuen Antrag bei uns stellst, kann es Dir passieren, dass Du für eine Anfrage 2 Rechnungen erhälst, eine vom StA I (die es nun endlich geschafft haben, deine Alt-Anfrage zu bearbeiten) und eine von uns, weil wir die neue Anfrage bearbeitet haben. Du kannst es nur probieren, beim StA I die Anfrage zurückzuziehen und eine neue im LAB zu stellen. Die Arbeitsweise im StA I können wir nun einmal nicht ändern. Sorry |
#23
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Hallo Sittichkatze,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Für mich hat diese sehr dazu beigetragen, jetzt besser zu verstehen, wie vertrackt die unklaren Zuständigkeiten und die unterschiedlichen Arbeitsweisen von StA I und Landesarchiv derzeit ist. Ich möchte Dir und dem Landesarchiv Berlin unter diesen Umständen wirklich keine Vorwürfe machen. Und andernteils werde ich also weiterhin geduldig abwarten, ob und wann sich das StA I melden wird. In der Hoffnung auf ein "gutes Ende". Beste Grüße! Mark . |
#24
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Liebe Sittichkatze,
ich hab noch eine Frage zu den Zuständigkeiten: Das LAB hat doch nur die "archivreifen" Standesamtsregister bekommen, oder? Für Geburtseinträge noch lebender Menschen, die in den ehemals deutschen Ostgebieten geboren wurden, ist immer noch Standesamt I zuständig? Oder auch das Landesarchiv? |
#25
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Hallo Asphaltblume,
siehe hierzu bitte Beitrag #10. @Sittichkatze: Vielen Dank für Deine vielen Insiderinformation aus erster Hand. Kann man nicht davon ausgehen, dass sich in absehbarer Zeit die Bearbeitungszeiten auch beim StA I deutlich verkürzen müssten, wo jetzt das LAB zu einer großen Entlastung des StA I beiträgt? Eure großartige Arbeit müsste doch dazu führen, dass das StA I den Rückstau jetzt "ungestört" abarbeiten kann... Zitat:
Wenn 5% der Bestände fehlerhaft erfasst waren, kann man dieses Buch ja jetzt getrost in die Tonne treten... Viele Grüße, Andreas |
#26
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Landesarchiv Berlin
Hallo Liebe Ahnenforscher(innen),
ich habe die Ausführungen von Sittichkatze mit großem Interesse verfolgt. Da man an solche "Insiderinformationen" nur in persönlichen Gesprächen vor Ort über die Situation erfährt. Ich finde es schon Klasse, dass Sittichkatze sich hier im Dialog mit uns befindet und ich denke Sie sollte daher auch nicht mit dem Frust/Unmut des Standesamt I überflutet werden. Des Weiteren ist noch eines deutlich zu unterscheiden: Das Standesamt I ist mit Standesbeamten besetzt, welche die hoheitliche Aufgabe der Personenstandsrechts wahrnehmen. Das Landsarchiv Berlin ist hingegen ein Archiv. Das heißt die dortigen Archivare versuchen eigentlich die Geschichte des Landes/ Stadt Berlin für nachkommende Generationen zu verwahren (und das sind nicht NUR die Personenstandsurkunden). Das Sie (das Landesarchiv Berlin)die undankbare Aufgaben übernommen haben, auch das Archivmaterial der ehemaligen deutschen Bundesgebiete aufzunehmen ist schon für den Ahnenforscher eine tolle Sache. Da man nun endlich die Möglichkeit erhält (in Ferner Zukunft) die Akten einzusehen. Das sollte man dabei auch nicht vergessen. Letztendlich hatte sich die Wartezeit beim Standesamt I auf über 3 Jahre erhöht, da diese den Anfragen nicht mehr Herr werden konnten. Immerhin reden wir von über 80.000 Beständen, wo keine Namensregister mehr überliefert wurden und diese erst einmal mühsam erfasst und katalogisiert werden müssen. Das macht jede Menge Arbeit. Wer schon einmal alle Urkunden eines Sterbefalls ohne Namensregister durchsehen musste wird sicherlich den zeitlichen Aufwand dahinter verstehen. Ich greife mal das genannte Beispiel Königsberg auf. Gehen wir mal pro Standesamt von 600 Sterbefällen pro Jahr aus macht dies in der Summe ca. 9000 Urkunden durchblättern und bei den älteren Urkunden wurde nicht auf Schreibmaschine geschrieben, sondern mit der Handschrift des jeweiligen Standesbeamten mit seinem individuellen Schreibstil. Ich selbst schätze den pauschalen Suchaufwand so ca. 3-4h für einen gesuchten Namen. In Berlin kenne ich Standesämter mit zwischen 4.000 bis 5.000 Sterbeurkunden pro Jahr (Kriegsjahre verdreifacht das ganze), um auch noch einmal die jeweilige Größe des möglichen Standesamtes in Spiel zu bringen. Den Mitarbeitern im Landesarchiv Berlin wären meines Erachtens deutlich mehr geholfen, wenn sich freiwillige finden würden, welche die Urkunden in eine Datenbank übertragen. Unsere polnischen Nachbarn gehen hier mit deutlich besserem Beispiel voran. Zum einen hat deren Regierung verfügt die Bestände zu digitalisieren und zum anderen stellt man dafür auch die nötigen Gelder bereit. Die dortige die Zusammenarbeit mit den Genealogischen Vereinen ist auch Beispielhaft (z.B. PTG oder das Posen-Projekt). Die Erfassung der Kirchbücher und Standesämter ist dort wirklich ein leuchtendes Beispiel Daher möchte ich den Denkanstoß geben, ob es nicht sinnvoller wäre seine Energien bzw. Unmut an den jeweiligen Kommunalpolitiker weiterzugeben, damit dort vielleicht auch mal die Wichtigkeit in den Vordergrund rückt. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn vielleicht die Genealogischen Vereine (Schlesien, Posen, Neumark, Westpeußen/Ostpreußen etc.) den Kontakt zum LAB suchen würden, um bei dem Aufbau einer Datenbank zu unterstützen, um diesen unendlich großen Rechercheaufwand einzudämmen. Ich hoffe, dass Sittichkatze uns weiter über die Neuigkeiten im LAB informiert und einige Bemerkungen nicht persönlich nimmt. Liebe Grüße von DM |
#27
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Hallo Asphaltblume,
wir haben die Geburteneinträge bis 1899 vom StA I übernommen. Alles danach ist noch beim StA I. Hallo Andy 1912 nein, mit diesem Buch und mit polnischen Gegenstück arbeitet meine Kollegin. Die Fehler beziehen sich auf die Abgabelisten, hier fehlen mal Bücher, mal sind welche zuviel dabei usw. Ich habe jetzt eine Liste fertig gemacht, in der ich alle tatsächlich im LAB vorhandenen Bestände West-/Ostpreußens aufgenommen habe mit den grundlegenden Jahrgängen zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Diese Datei werde ich nächste Woche einem meiner Vorgesetzten geben, damit wird dann, spätestens im Sommer, wenn alle bezirklichen StÄ'er ihre nächsten Jahrgängen (1903, 1933, 1983) abgegeben haben, die Liste im Internet ergänzt. Evtl. wird diese auch als Einzelliste eingepflegt, dass weiß ich nicht. Ob sich jetzt die Bearbeitungszeiten beim StA I verkürzen? Keine Ahnung, man sollte eigentlich meinen, dass das funktioniert, da ja die Archivanfragen, die jetzt neu eingehen, an uns weitergeleitet werden. So, nun noch ein bißchen Ruhe und dann ab zum Tag der Archive. |
#28
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Ich bitte, mir zu verzeihen, wenn die Frage zu dumm ist... aber wie muss ich das verstehen: 30 Euro pro Antrag.
Ich habe aktuell Anfragen zu 4 Ereignissen. Ich kenne die genauen Daten. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor Ort suchen. Bedeutet das nun, dass ich 4 x 30 Euro zuzüglich der Kopiergebühren zahlen muss? Oder werden nur einmal 30 Euro fällig? LG Gertrud |
#29
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Hallo Gertrud,
1 Mal 30 Euro für 1 Jahr. Bei neuen Anfragen innerhalb des Jahres immer eine Kopie der Quittung oder Überweisung mitschicken. |
#30
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Oh- das ging ja schnell mit der Antwort. Ganz lieben Dank.
LG Gertrud |
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