Nutzungsbedingungen eines Archives

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  • Maria17
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2018
    • 109

    Nutzungsbedingungen eines Archives

    Hallo,

    bei meinen Nachforschungen bin ich auf folgendes Archiv gestoßen, bei dem man sehr direkt darauf hingewiesen wird, das man nichts veröffentlichen darf.
    DigiArchiv Státního oblastního archivu v Třeboni a jihočeských archivů

    Was haltet ihr davon? Kann man für Privatforschung etwas aus diesem Archiv veröffentlichen?

    lg

    Maria
  • Ashanti
    Erfahrener Benutzer
    • 14.04.2013
    • 375

    #2
    Hallo Maria,

    das ist wie bei "ancestry" oder auch anderen Archiven. Das Einstellen von Kopien aus dieser Datenbank ist hier im Forum verboten. Inhalte können jedoch zitiert werden.
    Was Du privat machst ist Deine Sache und auch Deine Verantwortung.
    Viele Grüße
    Theo

    Kommentar

    • Mats
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2009
      • 3391

      #3
      Hallo,

      in der Regel darf man aus keinem Archiv etwas veröffentlichen.
      Mir ist jedenfalls kein Archiv bekannt, welches nicht einen derartigen Passus in seinen Nutzungsbedingungen hat.

      Das hochladen eines Bildes hier im Forum zum Zweck der Lesehilfe ist allerdings keine "Veröffentlichung" würd ich meinen.

      Grüße aus SHG
      Anja
      Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
      der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
      also ist heute der richtige Tag
      um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
      Dalai Lama

      Kommentar

      • Niederrheiner94
        Erfahrener Benutzer
        • 30.11.2016
        • 786

        #4
        Guten Abend!

        Veröffentlichen meint hier ja auch eher ein Buch herauszugeben o.ä. Ob es die interessiert, wenn man die Daten aus dem Kirchenbuch jetzt auf seine Internetsetie packt, wage ich doch mal zu bezweifeln.

        Gruß
        Fabian

        Kommentar

        • Ashanti
          Erfahrener Benutzer
          • 14.04.2013
          • 375

          #5
          Zitat von Niederrheiner94 Beitrag anzeigen
          Guten Abend!

          Veröffentlichen meint hier ja auch eher ein Buch herauszugeben o.ä. Ob es die interessiert, wenn man die Daten aus dem Kirchenbuch jetzt auf seine Internetsetie packt, wage ich doch mal zu bezweifeln.

          Gruß
          Fabian
          Hallo Fabian,
          die Daten darfst Du veröffentlichen, eine Kopie des Downloads nicht.
          Viele Grüße
          Theo

          Kommentar

          • Niederrheiner94
            Erfahrener Benutzer
            • 30.11.2016
            • 786

            #6
            Guten Abend Theo!

            Die Rede war ja (zumindest der Titel dieses Freds hier) von Archiven und in einem Archiv lädt man eigtl. keine Sachen runter. Bei Internetseiten (ancestry, archion) sieht das natürlich anders aus. Das ist klar. Ich sprach wirklich nur von Archiven (Kommunal-, Landes-, etc.)

            Grad nochmal geschaut, hatte das jetzt nicht mehr in Erinnerung (ist schon spät), wenn das so auf der Seite steht, wird man keinen Download/Screenshot veröffentlichen dürfen.

            Gruß
            Fabian

            Kommentar

            • Ashanti
              Erfahrener Benutzer
              • 14.04.2013
              • 375

              #7
              Zitat von Niederrheiner94 Beitrag anzeigen
              ...
              Die Rede war ja (zumindest der Titel dieses Freds hier) von Archiven und in einem Archiv lädt man eigtl. keine Sachen runter.
              ....
              Gruß
              Fabian
              Hallo Fabian,
              trotz der späten (frühen) Stunde nur soviel: in den meisten Archiven (Landes-, Bundes-, Kirchenarchive und weitere) kann ich mittlerweile selbst Kopien erstellen beziehungsweise bekomme sie zugestellt. In der Regel muss ich ich mich schriftlich verpflichten keine Seiten zu veröffentlichen.

              Trotzdem geben auf schriftlichen Antrag viele Archive die Erlaubnis zu einer Veröffentlichung z.B. in einer privaten Familienchronik (mit Quellenangabe). Ich habe bisher keine Probleme damit eine persönlche Familienchronik, die nicht kommerziellen Zwecken dient, als Buch in einer Miniauflage zu erstellen
              Wie es mit einer Internetseite (Homepage) aussieht kann ich zur Zeit nicht beantworten.

              Zitate, bzw. Auskünfte einzelner Daten aus der Kopie sind jedoch jederzeit möglich.
              Zuletzt geändert von Ashanti; 06.03.2018, 01:34. Grund: Ergänzung
              Viele Grüße
              Theo

              Kommentar

              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 2938

                #8
                Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                Das hochladen eines Bildes hier im Forum zum Zweck der Lesehilfe ist allerdings keine "Veröffentlichung" würd ich meinen.
                Grüße aus SHG
                Anja
                Hatte genau das mal mit dem EZAB geredet, und nein, auch das wäre nicht erlaubt. Bei Leseproblemen könnte man im Archiv rückfragen hieß es darauf.

                Ob es auch verfolgt wird ist natürlich eine andere Sache.
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                Kommentar

                • Maria17
                  Erfahrener Benutzer
                  • 01.03.2018
                  • 109

                  #9
                  Das heißt einen Screenshoot von einem für mich nicht lesbaren Teil darf ich nicht oder doch in Forum stellen?

                  lg
                  Maria

                  Kommentar

                  • OliverS
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.07.2014
                    • 2938

                    #10
                    Nachfragen beim jeweiligen Archiv wenn du sicher gehen willst. Das kann dir nur das Archiv sagen. Aber schau mal wie viele hier Screenshots hochladen...
                    Dauersuchen:

                    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                    Kommentar

                    • Ashanti
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.04.2013
                      • 375

                      #11
                      Hallo,

                      ich glaube auch nicht, dass hier veröffentliche Screenshots zwecks Auskünften oder Hilfen, per Abmahnung bzw. rechtlich verfolgt werden.
                      Wie schon OliverS schrieb: schaut euch die Menge der Anfragen, allein hier im Forum, an.
                      Viele Grüße
                      Theo

                      Kommentar

                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3391

                        #12
                        Hallo,

                        ich hatte zwar geschrieben, ein Hochladen zum Zweck der Lesehilfe ist nach meinem Empfinden kein "Veröffentlichen",
                        möchte aber trotzdem pflichtgemäß darauf hinweisen, daß die Nutzungsbedingungen der Archive zu beachten sind.

                        Das heißt:

                        Screenshots von Archion werden von uns kommentarlos gelöscht.
                        ein PDF - also ein legal erworbener Download darf hingegen hochgeladen werden.

                        Für alle anderen Plattformen und Archive gilt: vorher die Erlaubnis einholen.

                        Grüße aus SHG
                        Anja
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28328

                          #13
                          Hallo,

                          bei frei online zugänglichen Archiven ist daher auch immer ein Link die beste Lösung!
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • ReiSt
                            Benutzer
                            • 30.05.2012
                            • 35

                            #14
                            Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                            ein Hochladen zum Zweck der Lesehilfe ist nach meinem Empfinden kein "Veröffentlichen"
                            Bin zwar kein Jurist, aber ich denke sehr wohl, dass es sich hierbei auch schon um eine Veröffentlichung handelt.
                            Wird aber, bei der Klagsmotivation und der eventuellen Forderungen, auch davon abhängen, ob der Beitrag ohne Login auch schon sichtbar ist, damit Geld verdient wird, das Archiv ein öffentliches oder ein privates ist,...

                            Ein öffentliches Archiv wird wohl eher selten zu einer Klage schreiten, erst Recht wenn damit kein Geld verdient wird, sondern man sich nur über den Inhalt informieren will. Ob das Archiv dann auf Verdienstentgang klagt ist eine andere Geschichte. So fällt z.B. ja die Dienstleistung des Lesens durch das Archiv weg, womit sich die Archive auch wieder finanzieren.

                            Zitat von Ashanti Beitrag anzeigen
                            ich glaube auch nicht, dass hier veröffentliche Screenshots zwecks Auskünften oder Hilfen, per Abmahnung bzw. rechtlich verfolgt werden.
                            Wie schon OliverS schrieb: schaut euch die Menge der Anfragen, allein hier im Forum, an.
                            Wohl auch weil man sich die Kunden nicht vergraulen will bzw. der Aufwand, verglichen mit dem Erlös, wohl relativ groß sein wird.
                            Hier gilt halt einfach: Wo kein Kläger, da kein Richter.

                            Die sichere Variante ist jedenfalls die von Xtine vorgeschlagene:

                            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                            bei frei online zugänglichen Archiven ist daher auch immer ein Link die beste Lösung!
                            Denn hier wurde der Inhalt schon vom jeweiligen Archiv veröffentlicht, und man selbst weißt nur darauf hin, wo es gefunden wird.

                            Liebe Grüße

                            Stephan

                            Kommentar

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