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  #1  
Alt 09.11.2018, 09:41
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Standard Deutschland, 1950er Jahre, Fragen zu Scheidungen

Hallo zusammen,

da ich bisher auf diesem Gebiet völlig unbedarft bin, und mir jetzt direkt mehrere Scheidungen in den 1950er Jahren über die Füße laufen...


Wie lange dauerte es in den 1950er Jahren vom Einreichen der Scheidung bis zu ihrer Rechtskräftigkeit? Also die mindestens (wenn alle sich einig waren und alles rund lief) und maximal (wenn jemand nicht wollte)?

Ist es immer so, dass in den Scheidungsurteilen kein Schuldiger benannt wird (ich dachte ehrlich gesagt immer, das das "früher" so war)?

Wurden Zahlungen für eheliche Kinder direkt im Urteil abgehandelt, oder gab es da gesonderte Verfahren?



Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe,Liebe Grüße,
Denise
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  #2  
Alt 09.11.2018, 09:49
Benutzerbild von Opa98
Opa98 Opa98 ist offline männlich
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Wichtig wäre es noch, ob dein Fall in Ost oder West spielt.

Im Osten wurde der Unterhalt beim Jugendamt festgesetzt.

Im Westen gab es bis in die 50er die Schuldfrage. Also wer schuld an der Scheidung hatte, weiß aber nicht wie lange.

LG

Alex
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~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
Guiseppe Mazzini
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  #3  
Alt 09.11.2018, 09:57
Kasstor Kasstor ist offline männlich
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Hallo,

zum Übergang Schuldprinzip ---> Zerrüttungsprinzip ein Spiegel-Artikel aus dem Jahre 1977.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40830805.html


Frdl Grüße

Thomas
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FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

Geändert von Kasstor (09.11.2018 um 09:58 Uhr)
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  #4  
Alt 09.11.2018, 10:04
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Sorry, das hab ich ganz vergessen:
1949 Köln
1950 Hamburg
1955 Hamburg (Hier liegt mir das "nackige" Urteil vor)
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  #5  
Alt 09.11.2018, 10:12
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Danke für den Artikel Thomas.
Das ist wirklich interessant.

Also sollte im Urteil 1955 die Schuldfrage eigentlich geklärt sein.... Dann hab ich noch nicht richtig zwischen den Zeilen gelesen, da war nur erkennbar wer die Scheidung eingereicht hat... Aber ob der andere dann automatisch der Schuldige ist???
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  #6  
Alt 09.11.2018, 10:29
Benutzerbild von Opa98
Opa98 Opa98 ist offline männlich
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Vielleicht einstellen, wenn es dir nicht zu privat ist, damit wer anders rüber gucken kann.

LG

Alex
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Guiseppe Mazzini
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  #7  
Alt 09.11.2018, 10:30
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Ich fotografiere es später und Schwärze die Namen...
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  #8  
Alt 09.11.2018, 10:40
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Ich fotografiere es später und Schwärze die Namen...
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  #9  
Alt 09.11.2018, 10:53
DeniSee DeniSee ist offline weiblich
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Lieber direkt, sonst hab ich es heute eh wieder vergessen...
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  #10  
Alt 09.11.2018, 11:10
Kasstor Kasstor ist offline männlich
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Beiträge: 13.440
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Aufgrund des Aktenzeichens ist zu vermuten, dass die Klage seit 1953 ( eher erste Hälfte ) anhängig war. Inwieweit der Wohnort des Beklagten in Kanada zu Verzögerungen führte, kann ich nicht beurteilen.


Frdl Grüße


Thomas
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Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam
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