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Adoption 1943
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1943 Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Breslau Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):Internet Im Standesamt Breslau 3 unter dem Eintrag 880/1943 ist die Heirat von Herrn Seel mit Frau Becher dokumentiert. Herr Seel brachte in diese Ehe 2 Kinder mit. Wurde damals dokumentiert ob die Kinder von der 2. Ehefrau adoptiert wurden? Wo könnte ich da fündig werden? |
#2
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Auch Dir einen guten Abend,
warum hätte Frau Becher diese beiden Kinder aus der 1.Ehe ihres Mannes adoptieren sollen? Bei der Heirat lebte Herr Seel selbstverständlich noch, wobei man eventuell überprüfen sollte, wann er gestorben ist. Erst nach seinem Tod wäre doch eine Adoption durch "Frau Becher" in Frage gekommen, vorausgesetzt, Herr Seel war bei seiner 2.Heirat bereits verwitwet. |
#3
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Die Frage nach der Adoption ist jetzt erst akut, da das Nachlassgericht nach so einem Dokument fragt. Herr Seel war verwitwet und hat dann Frau Becher geheiratet. Beide sind schon verstorben. Die Schwester von der 2. Ehefrau ist nun auch verstorben; ohne Nachweis der Adoption oder dem Nachweis dass alle Unterlagen in den Kriegstagen vernichtet wurden sieht das Gericht die beiden Kinder - zur Zeit der Hochzeit 3 bzw. 6 Jahre alt - als nicht erbberechtigt an. Als die 2. Ehefrau zum Pflegefall wurde sind aber beide als zahlungspflichtige Kinder zum Pflegeplatz angeschrieben worden...
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#4
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Okay, eine Erbschaftsangelegenheit schiebt das Ganze natürlich in eine andere Richtung.
Vielleicht beantwortet sich die Frage nach der Adoption aus der Tatsache, dass beide Kinder als "zahlungspflichtig" angesehen wurden. Die Frage ist dabei natürlich, ob diese Kinder aus der 1.Ehe nur angeschrieben wurden und zahlen sollten, oder ob man ihnen nachweisen konnte, dass sie zahlen müssen. - Haben sie gezahlt??? Haben sie eventuell auch nur "freiwillig" gezahlt, weil sie selbst sich verpflichtet fühlten? Um sie wirklich zur Zahlung der Pflegekosten heranziehen zu können, muss es doch entsprechende Unterlagen gegeben haben, die die Kinder gesichert verpflichtet haben. Wenn das so war, müsste eigentlich die Frage nach einer Adoption (und damit zur Zahlungspflicht) schon damals geklärt gewesen sein. - Wer rechtlich zu Zahlungen herangezogen werden konnte, sollte heute auch erbberechtigt sein. Wo hat das Ehepaar Seel-Becher nach der Heirat gelebt? Auch in Breslau? Wo hat die Familie letztlich nach dem Krieg gelebt? Wann ist Herr Seel gestorben? Wenn es wirklich eine Adoption gegeben hat, muss die ja beim Amtsgericht beurkundet worden sein; wahrscheinlich am Wohnort, wobei man natürlich nicht weiß, wann das geschehen sein kann, und somit weiß man auch "auf Anhieb" nicht, an welchem Ort man suchen muss. In Frage kommt meiner Ansicht nach Breslau, dann der Wohnort nach dem Krieg, und wenn Familie Seel dort nicht "durchgehend" gelebt hat, jeder andere Wohnort bis zum Tod des Herrn Seel. |
#5
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Hallo,
zum Thema Amtsgericht Breslau: hier der Bestand. https://szukajwarchiwach.pl/82/260/0/#tabSerie Natürlich nichts online. LG, Weltenwanderer |
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Stichworte |
2. ehe , adoption |
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