Erbrecht

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  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6044

    Erbrecht

    Hallo,

    ich hatte mir diesen TV-Beitrag zur Arbeit eines Erbenermittlers auch angesehen.
    --> https://www.zdf.de/dokumentation/zdf...ttler-100.html

    Was mir nicht so klar ist, bis welcher Verwandschaft x-ten Grades sind
    denn lebende entfernte Verwandte erbberechtigt?

    So ein irres Erbrecht sollte reformiert werden.

    P.S. Wenn mir, durch einen mir unbekannten steinreichen sehr entfernten Verwandten, ein Millionenerbe zufallen würde,
    würde ich den Zaster ans Tierheim spenden.

    Gruß Juergen
    Zuletzt geändert von Juergen; 23.09.2018, 19:55.
  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6044

    #2
    Gefunden.

    Wohl bis 5. Ordnung
    5. Ordnung Ururgroßeltern Urgroßonkel, Urgroßtante deren Abkömmlinge
    --> https://www.arag.de/auf-ins-leben/er...hne-testament/

    Na toll, und 6. Ordnung ist Schluß?

    Juergen
    Zuletzt geändert von Juergen; 23.09.2018, 20:10.

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Erben

      Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
      Gefunden.

      Wohl bis 5. Ordnung
      5. Ordnung Ururgroßeltern Urgroßonkel, Urgroßtante deren Abkömmlinge
      --> https://www.arag.de/auf-ins-leben/er...hne-testament/

      Na toll, und 6. Ordnung ist Schluß?
      Juergen
      Hallo, Juergen!

      Ob man das nach der 5.Ordnung so pauschal sagen kann, weiß ich nicht; irgendwann sind ja auch die Erben ausgestorben bzw. es "passt" nicht mehr so recht mit den ganzen Geb.- und Sterbe-Daten.

      Ich bin aktuell in einem solchen Erbschafts-Fall die 4.Ordnung, und schon da wird es schwierig. Die Erblasserin ist 2009 verstorben, seither haben sich diverse Institutionen bemüht, und jetzt ist seit einer ganzen Weile (fast 2 Jahre) ein Erben-Ermittler am Werk, der offenbar alle Zeit der Welt hat.

      Ich habe zwar die Reportage von vor einigen Tagen nicht gesehen, dafür aber einige zum selben Thema im vergangenen Jahr. irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Vorgehensweise im Fernsehen sich von der tatsächlichen erheblich unterscheidet.
      In den Reportagen, die ich im letzten Jahr gesehen habe, haben sich die Ermittler jede erdenkliche Mühe gegeben und haben das "Erbe" in jeglicher Form gesichert, um es am Tage x den gefundenen Erben übergeben zu können.

      In meinem Fall hat man die Erblasserin zunächst mal auf einem anonymen Urnen-Feld bestattet. Es hätte sicherlich auch die Möglichkeit gegeben, ein Urnengrab auf einer Rasenfläche zu wählen, und das Grab mit dem in solchen Fällen üblichen Namensschild zu versehen. Das hat man gespart, obwohl die finanziellen Mittel für wesentlich mehr als das gereicht hätten; letztlich gibt es auch noch eine Menge Bargeld zu vererben.

      Nachdem mir der Name der Nachlasspflegerin (eine Anwältin) bekannt ist, habe ich mich mal erfrecht, nach "näheren Informationen" zu fragen. Das ist inzwischen ein paar Monate her, die Dame reagiert erst gar nicht.

      Im Fernsehen wurden z.B. Foto-Alben, Schmuck usw. korrekt verwahrt, in Praxi sieht das offenbar ganz anders aus! Mein Erben-Ermittler hat "zugegeben", dass das alles schon weg war, als man ihn auf den Plan gerufen hat; angeblich alles verkauft bzw. auf dem Müll gelandet Die Frage, danach, wer das veranlasst hat bzw. wer das "erlaubt" hat, kann mir niemand beantworten! Ich kann mir auf jeden Fall nicht vorstellen, dass es im Haushalt einer über 80-jährigen Frau, die in guten Verhältnissen gelebt haben muss, keinerlei persönliche Dinge gegeben hat. Für mich besteht ein "Erbe" nicht nur aus einem Bank-Konto, offenbar ist das aber eine vollkommen falsche Ansicht ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • zeilenweise
        Erfahrener Benutzer
        • 10.07.2018
        • 322

        #4
        Wenn jemand ins Alters- oder Pflegeheim wechselt, wird oft der Haushalt aufgelöst... selbst wohlmeinende Helfer haben nicht immer einen Sinn dafür, was eventuellen Erben noch wichtig sein könnte.
        Gruß, zeilenweise

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Erben

          Zitat von zeilenweise Beitrag anzeigen
          Wenn jemand ins Alters- oder Pflegeheim wechselt, wird oft der Haushalt aufgelöst... selbst wohlmeinende Helfer haben nicht immer einen Sinn dafür, was eventuellen Erben noch wichtig sein könnte.
          Ja, zeilenweise, das ist allgemein gesehen richtig, aber ...

          In einem solchen Erb-Fall hat die ganze Sache meiner Ansicht nach einen "offiziellen" touch, man sucht nach Erben, denen man ihr Erbe zukommen lassen möchte bzw. letztlich auch muss, weil das gesetzlich so geregelt ist.
          Die Frage, die sich mir stellt, ist die, was ich unter dem "Erbe" zu verstehen habe. Ein Erbe ist für mich persönlich grundsätzlich alles, was jemand hinterlassen hat, wobei ich nicht erwarte, dass z.B. total verwohnte Möbelstücke bis zum Tage x aufgehoben werden bzw. irgendwo kostenpflichtig eingelagert werden.

          Mich irritiert die Aussage des Erben-Ermittlers, "alles sei weg bis auf das Geld". Mich "wundert" auch die Aussage, dass lediglich klar sei, dass ein Testament beim Amtsgericht nicht hinterlegt gewesen sei. Zitat des Erben-Ermittlers, "man kann nicht ausschließen, dass in irgendeinem Buch ein Testament gelegen hat, das hat ja niemand kontrolliert". - Es gibt noch nicht mal eine "Liste" bezüglich der Dinge, die inzwischen verkauft oder weggeworfen sind, wobei laut Erben-Ermittler feststeht, dass Verkäufe stattgefunden haben. Wer hatte dazu ein "Recht"?

          Ich möchte bitte nicht als gierig oder gar "raff-süchtig" verstanden werden, ich sehe nur den gravierenden Unterschied zwischen "Fernsehen" und Realität. Und ich möchte wissen wie die Dinge 2009 abgelaufen sind und meine, darauf als offiziell ermittelte Erbin auch einen "Anspruch" zu haben.

          Ganz abgesehen vom "Erbe" stört mich ganz erheblich, dass man einen Menschen, der eine größere, sechsstellige Summe auf seinem Konto hat, namenlos auf einem Friedhof "verscharrt". Auch dafür muss es einen Verantwortlichen geben ...
          Nach Abschluss dieser Erbschaftsangelegenheit kann ich noch nicht mal mit einem Blumenstrauß zum Grab gehen, und das finde ich sowohl traurig als auch "unmöglich".

          Okay, man kann der Ansicht sein, das alles wäre so nicht passiert, wenn ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt worden sei. - Unter den Erben ist niemand, der die Erblasserin persönlich kennt; würde ich nicht "forschen", hätte ich mit der Dame auch nichts "anfangen" können.
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • Juergen
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2007
            • 6044

            #6
            Hallo scheuck,

            so ist also Deine Erfahrung mit einem Erbenermittler und Nachlaßverwalter.

            Wem sagst Du das, die einzige Cousine meines Vaters verstarb kinderlos.
            In ihrem Fall, hätten mich auch alte Fotos und sonstige Familiensachen interessiert.
            Vermutlich , hat sie aber ein Testament geschrieben, in der sie eine alte Freundschaft
            bedachte oder der Nachlaß war sehr unbedeutend.
            Reich an Vermögen war sie sicher nicht.

            Zu Lebzeiten, wollte sie von meinem Vater nichts mehr wissen, nur
            zu meiner Oma hielt sie Kontakt, und schickte auch Pakete in die "Zone".

            Väterlicherseits, könnte sie mir nicht bekannte entfernte Verwandte gehabt haben,
            mütterlicherseits nur noch meinen Vater, zumindest war er der naheste Bluts-Verwandte.
            Ihre Oma hatte noch Geschwister, und diese Nachkommen, kann sein,
            dass sie mit denen noch Kontakt pflegte, wohl im Spreewald.
            Ihre Mutter verstarb nämlich in jungen Jahren.

            Was die Familendaten dieser Linie an geht, habe ich das alles inzwischen auch so rechechieren können.

            Zum Beitrag im ZDF, mir war es unverständlich, wozu dort ein 4 Meter
            ausgedruckter Stammbaum gebraucht wurde,
            wenn 5. Ordnung Schluß mit Erbe ist.

            Viele Grüße
            Juergen
            Zuletzt geändert von Juergen; 24.09.2018, 16:38.

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Hallo, Juergen!

              Ja, manchmal liegen zwischen "Fernsehen" und Wirklichkeit offenbar Welten

              Der 4m lange Stammbaum gehört sicherlich auch eher in's Fernsehen als in die Realität, nach meiner Erfahrung wird an jeder zu bestellenden Urkunde gespart, und mühsame Dinge (wie Breslau) erledigt man auch nicht gerne.

              "5.Ordnung", soooo genau kann man das auch nicht nehmen; in meinem Fall ist einer der Erben (4.Ordnung wie ich) nach der Erblasserin (+2009) gestorben (+ 2014), somit wäre eigentlich sein Sohn (5.Ordnung) "Nach-Erbe" gewesen. Da sich die ganze Sache aber nun schon seit so langer Zeit hinzieht, ist dieser Sohn im letzten Jahr auch verstorben. - "Theoretisch" und meiner Ansicht nach müssten jetzt dessen Nachkommen (falls vorhanden) an der Reihe sein, denn niemand kann etwas dafür, dass an einer Erben-Suche seit nunmehr 9 Jahren rumgebastelt wird und immer noch kein Ende in Sicht ist.
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6044

                #8
                Hallo scheuck,

                wer weiß, warum sich die Sache bei Dir so lange hinzieht.

                Private Erbenermittler sind ja an den Einnahmen aus der Erbmasse interessiert.
                Wobei ich gar nicht genau weiß, ob die auf die Prozente ein gesetzliches Anrecht haben.

                Die meisten zahlen das vereinbarte Honorar aber, da sie ja unverhofft zum Erbe kamen,
                und den Nachlasser oft gar nicht kannten, auch keine Ahnenforschung betreiben.

                Die Katze aus den Sack, werden diese Privaten Erbenermittler, wohl erst vollständig
                aus dem Sack lassen, wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, denk ich mir so.

                Dann gibt es wohl noch staatlich, gerichtlich bestellte Nachlassverwalter.

                Juergen
                Zuletzt geändert von Juergen; 24.09.2018, 17:36.

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                • zeilenweise
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.07.2018
                  • 322

                  #9
                  Aus rechtlicher Sicht ist das Erbe wohl eher das Geld als die Fotoalben. Es geht darum, was mit dem Vermögen passiert. Und wenn dieses Vermögen dem Staat zufällt, wenn keine Erben gefunden werden - zumindest hat das ein Forumsmitglied hier in einem anderen Fall so beschrieben - dann hat der Staat eigentlich gar kein wirkliches Interesse daran, Erben ausfindig zu machen.
                  Dass das Fernsehen nicht die Realität wiedergibt, sollten eigentlich alle wissen. Jede Situation verändert sich in dem Moment, wo ein Kamerateam im Raum ist. Eine Dokumentation über einen Erbenermittler wird von einer Redaktion recherchiert, dann entsteht ein Skript, in dem man natürlich möglichst spannend eine Geschichte erzählen möchte. Dazu gehört auch, alle Ermittlungsmethoden auszuschöpfen und interessante Bilder zu finden (der Stammbaum). Ob der Erbenermittler in der Realität wirklich die Mittel hat, um allen Spuren nachzugehen, steht auf einem anderen Blatt.
                  Polizeikommissare ermitteln auch nicht so gründlich, wie es der Tatort zeigt, und in Krankenhäusern geht es anders zu als in Krankenhausserien. Nur weil etwas unter "Dokumentation" läuft, heißt das nicht, dass es die Realität exakt wiedergibt.
                  Gruß, zeilenweise

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                  • Juergen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2007
                    • 6044

                    #10
                    zu den Aufgaben eines Nachlasspflegers kann man ua. hier etwas lesen.
                    --> https://www.anwalt.de/rechtstipps/na...rs_013072.html

                    Dessen Tätigkeit, entlohnt scheinbar der Staat?
                    Zitat von dort:
                    "... Die Vergütung wird üblicherweise nach Stundenaufwand zu festen Stundensätzen abgerechnet. Die Qualifikation entscheidet über die konkrete Stundensatzhöhe. Bei werthaltigen Nachlässen ist aber auch die Abrechnung mittels einer Gesamtpauschale oder mittels eines Prozentanteils am Gesamtnachlassvermögen denkbar. ..."

                    Etwas anderes noch.
                    Wird einem Scheidungskind vom Gericht in jedem Fall zeitnah mitgeteilt,
                    dass deren Vater versorben ist, also ohne eigene Anfrage?

                    Meine Tante meint ja, da Kindern aus erster Ehe einen Pflichtanteil am Erbe zusteht,
                    jedenfalls so was zu vererben ist.

                    Juergen
                    Zuletzt geändert von Juergen; 24.09.2018, 18:23.

                    Kommentar

                    • Zetteltante
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.11.2009
                      • 615

                      #11
                      Zitat von zeilenweise Beitrag anzeigen
                      Und wenn dieses Vermögen dem Staat zufällt, wenn keine Erben gefunden werden - zumindest hat das ein Forumsmitglied hier in einem anderen Fall so beschrieben - dann hat der Staat eigentlich gar kein wirkliches Interesse daran, Erben ausfindig zu machen.

                      So ist es.


                      Akten werden einfach ausgelagert, bis die Zeit reif ist. Dann nimmt das Land ( das Bundesland, nicht der Staat ) das Geld ein. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.



                      Man kann übrigens auch Akteneinsicht beantragen, wenn man selbst involviert ist. Dann müssen sie die Akte immer wieder herauskramen bzw. aus dem Depot holen lassen.

                      Kommentar

                      • scheuck
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2011
                        • 4383

                        #12
                        Erben

                        Zitat von Zetteltante Beitrag anzeigen
                        So ist es.

                        Akten werden einfach ausgelagert, bis die Zeit reif ist. Dann nimmt das Land ( das Bundesland, nicht der Staat ) das Geld ein. Das kenne ich aus eigener Erfahrung.

                        Man kann übrigens auch Akteneinsicht beantragen, wenn man selbst involviert ist. Dann müssen sie die Akte immer wieder herauskramen bzw. aus dem Depot holen lassen.
                        Hallo,

                        das mit der Akteneinsicht klingt gut , meiner Ansicht nach muss da das Nachlassgericht Potsdam zuständig gewesen sein, denn da ist die Erblasserin verstorben. - Danke für den Tipp!

                        Klar, der Staat bzw. das Land hat eigentlich kein Interesse daran, dass nach Erben gesucht wird. Da kann man schon froh sein, dass das in meinem Fall anders gelaufen ist; vielleicht ist das "Interesse" auch regional unterschiedlich?

                        Ja, in meinem/unseren Fall haben wir einen Vertrag mit dem Erben-Ermittler, da wird letztlich prozentual (vom jeweiligen Erbe pro Person) abgerechnet. Dafür kümmert sich der Erben-Ermittler um alles, bis hin zur letztlichen Erteilung eines Erbscheines. - Das "Risiko" liegt dennoch beim Erben-Ermittler, denn es kann durchaus sein (so die Aussage), dass dem Nachlass-Gericht die "fertige" Recherche nicht gefällt, weil z.B. einige Lücken vorhanden sind bzw. einige Urkunden nicht gefunden werden konnten. Dann ist es durchaus möglich, dass das Nachlass-Gericht einen anderen/weiteren Erben-Ermittler einsetzt, der dann wohl wieder von vorne anfängt .

                        Für mich ist die "Rechnung" eigentlich ganz klar; je schneller man als Erben-Ermittler arbeitet, desto höher ist letztlich der "Stundenlohn". Insofern verstehe ich nicht wirklich, dass man sich soooo viel Zeit lässt ... - Zumal ich aus meinem "Fundus" für unsere Seite einen fast lückenlosen STB "geliefert" habe, inklusiv der jeweiligen Urkunden-Nummern; da muss man eigentlich "nur" noch die beglaubigten Kopien bestellen.
                        Zuletzt geändert von scheuck; 25.09.2018, 11:03.
                        Herzliche Grüße
                        Scheuck

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                        • Juergen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2007
                          • 6044

                          #13
                          Hallo Scheuck,

                          ... das mit der Akteneinsicht klingt gut , meiner Ansicht nach muss da das Nachlassgericht Potsdam zuständig gewesen sein, denn da ist die Erblasserin verstorben. -
                          Diese Erbsache müsste doch auch veröffentlicht worden sein, so im
                          Bundesanzeiger.

                          Wenn Amtsgericht Potsdam stimmt, einfach danach suchen. (2005-2018)
                          Gerichtlicher Teil (2569)
                          Aufgebote von Personen in Grundstücks-, Nachlasssachen



                          Im Film wurde anfangs in einer Erbsache ermittelt, meiner Erinnerung nach,
                          hatten die Filmleute den FN "weggepiepst".
                          War mal neugierig, wer der reiche Herr war, der Mitglied
                          in einem Berliner Tennisclub war.

                          Juergen
                          Zuletzt geändert von Juergen; 25.09.2018, 16:47.

                          Kommentar

                          • scheuck
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2011
                            • 4383

                            #14
                            Erbrecht

                            Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
                            Hallo Scheuck,

                            Diese Erbsache müsste doch auch veröffentlicht worden sein, so im
                            Bundesanzeiger.

                            Wenn Amtsgericht Potsdam stimmt, einfach danach suchen. (2005-2018)
                            Gerichtlicher Teil (2569)
                            Aufgebote von Personen in Grundstücks-, Nachlasssachen



                            Juergen
                            Hallo, Juergen!


                            Ja, ich meine auch, dass es da einen Anruf gegeben haben müsste. DAS wäre doch bei dieser Sachlage schon mal der erste Schritt von Amts wegen, denn keiner der Erben hat die Dame gekannt.

                            Leider finde ich keinen . - Vielleicht liegt das auch mal wieder daran, dass ich zum Suchen da nicht schlau genug bin?

                            Ich habe den FN eingegeben, dazu Gerichtsakten bzw. Erbenaufruf und als Zeit-Fenster den 01.08.2009 (+22.07.2009) bis 01.08.2012.
                            Potsdam muss eigentlich richtig sein, denn da hat sie gelebt, und da ist sie auch gestorben.
                            Herzliche Grüße
                            Scheuck

                            Kommentar

                            • Juergen
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2007
                              • 6044

                              #15
                              Vielleicht werden auch nur bestimmte Erbsachen dort veröffentlicht,
                              so wenn keine Erben bisher ermittelt werden konnten.

                              Richtig "fette" Nachläße sehe ich in Berlin und Potsdam gar nicht,
                              in den letzten Jahren.

                              Die höchste Erbmasse, die ich fand war 500.000 Euro.

                              Für sehr kleine Nachlaßsachen interessieren sich private Erbenermittler sicher nicht.

                              Juergen
                              Zuletzt geändert von Juergen; 25.09.2018, 17:41.

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