Das Recht der Frau um 1958 - Der gesetzliche Stand von Frauen um 1958

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Das Recht der Frau um 1958 - Der gesetzliche Stand von Frauen um 1958

    Ihr Lieben,

    gestern war ich zu einem verwandtschaftlichen Kaffee-Klatsch, und wir sind auf Grund von Akten auf eine Frage gekommen:

    es geht um Erbschaftsangelegenheiten, die Frau des Herrn x gehört zu einer Erben-Gemeinschaft (bestehend aus vier weiteren Frauen, die Schwestern sind).
    Diese Schwestern haben wohl ihre elterliche Erbschaft geklärt, alles gerichtlich durch notarielle Verträge abgesichert. Bei den Akten haben wir eine Rechnung gefunden, da geht es einerseits um die Belange der Frau x (bzw. um die Dinge, die sie mit ihren Schwestern ausgemacht hat), und in einer zweiten Rechnung geht es explizit um die "Zustimmungserklärung" des Herrn x.

    Herr x ist angeheiratet und hat mit der ganzen Erbschaft gar nichts am Hut.
    Warum musste er dem zustimmen, was seine Frau als eine der Erbinnen mit ihren Schwestern ausgemacht hat?
    Uns sind spontan nur zwei Möglichkeiten eingefallen: Herr x war eine Art Vormund für Frau x, weil sie selbst nicht "so ganz auf der Höhe war" bzw. nicht geschäftsfähig, oder es war generell üblich, dass ein Mann 1958 dem "Tun" seiner Ehefrau zustimmen musste (für heutige Begriffe eine gar fürchterliche Vorstellung). - Ich weiß, dass ein Ehemann früher zustimmen musste, wenn seine Frau arbeiten wollte, aber ...

    In dieser Erbschaftsangelegenheit sind uns die jeweiligen Urkunden-Nummern bekannt, da müsste man die dazugehörigen Verträge eigentlich unschwer finden können, aber so weit sind wir noch nicht.

    Hat "erstmal" jemand eine Idee dazu, warum der Herr x zustimmen musste?

    Besten DANK schon mal vorab!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4398

    #2
    Hallo Scheuck,


    Es gab in einigen Regionen den Passus, das immer der älteste Sohn erbt egal ob er eine ältere Schwester hatte oder nicht. Da hier in deinem Fall aber nur Töchter waren kann ich mir vorstellen, das der Herr x tatsächlich so eine Arrt Verwaltertätigkeit inne hatte und an dem nicht vorbei kam. Gleichgültig der Tatsache das es 1958 bereits die gesetzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau bei euch gab.


    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Sei bedankt, Silke-Freundin!

      Also mit der "Gleichberechtigung" scheint es 1958 doch noch nicht so weit her gewesen zu sein, denn

      "Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können.
      Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen." - Quelle = Google

      Wenn man den Google-Weisheiten glaubt, würde das wahrscheinlich erklären, warum der Herr x seine Zustimmung geben musste. - Hätte ich das eher komplett gelesen, hätte ich selbst drauf kommen müssen ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Griefenow
        Erfahrener Benutzer
        • 03.06.2016
        • 110

        #4
        Hallo Scheuck,


        das galt doch aber sicher nur im Westteil von Deutschland. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der DDR ein Mann seiner Frau, egal ob in Erbschafts- oder Arbeitsangelegenheiten, etwas vorschreiben durfte.
        Lieber Gruß
        Anke

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Hallo, Anke!

          DANK auch Dir! - Ja, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das in der "DDR" auch so gewesen ist. Hier geht's aber um einen "westdeutschen" Fall, und da war das wohl so .
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar


          • #6
            Hallo, Eure Vorstellung ist vollkommen richtig, daß es in der DDR anders war ! So etwas kannten wir nicht, daß der Mann irgendwo zustimmen mußte oder gar zum Arbeitgeber der Frau gehen und deren Arbeitsverhältnis kündigen konnte, wenn er der Meinung war, sie solle sich lieber zuhause an den Herd stellen. Ja, wir hatten grundsätzlich ein anderes Selbstbewußtsein als die Frauen in Westdeutschland, fühlten uns als Mensch anerkannt und nicht als Besitztum des Mannes.
            Grüße, Ingrid

            Kommentar

            • Bergkellner
              Erfahrener Benutzer
              • 15.09.2017
              • 2351

              #7
              Nur mal so als Ergänzung zur Allgemeinbildung:

              In der Verfassung der DDR 1949 heißt es in Artikel 7 "(1) Mann und Frau sind gleichberechtig. (2) Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben."
              Dies wird in Artikel 30 noch einmal bekräftigt.

              Link

              Lg, Claudia
              Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


              Kommentar

              • teakross
                Erfahrener Benutzer
                • 14.06.2016
                • 1119

                #8
                Hallo,
                das eine Verfassung nicht immer der juristischen und Lebens-Wirklichkeit entspricht dafür ist die DDR wohl ein klassisches Beispiel.
                Auch in der Verfassung der Bundesrepublik von 1949 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3 festgeschrieben. Die juristische Wirklichkeit bestimmte jedoch weitgehend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das bis auf 1896 zurückreicht.
                So wurde erst 1958 die Gleichberechtigung in das BGB aufgenommen.
                Am 1. Juli 1958 trat das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" in Kraft. Eine wichtige Wegmarke – doch bis heute werden Frauen benachteiligt.


                LG Rolf

                Kommentar

                • Silke Schieske
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.11.2009
                  • 4398

                  #9
                  Hallo Scheuck,


                  Angesichts das die Eltern deiner 4 Schwestern beim Aufsetzen ihres Testamentes nun ja nicht wussten, das es mal so kommen wird das die Frau mal ebenfalls "Rechte" haben wird, werden diese vielleicht einen Bekannten als Verwalter eingesetzt haben.


                  Sicher dauerte es in den Bundesländern noch eine ganze Zeit bis tatsächlich sowas wie Gleichberechtigung einsetzte. Zudem war das zu der Zeit wohl auch noch davon abhängigin in welcher Besatzungszone man lebte.


                  @Ingrid, glaub mir mal solche Männer gibt es heute noch. Mich erschreckt aber auch erstaunt es immer noch, mit welchen skurillen Ideen so manch ein Mann kommt


                  LG Silke
                  Wir haben alle was gemeinsam.
                  Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

                  Kommentar

                  • Garfield
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.12.2006
                    • 2140

                    #10
                    Hallo

                    Ich halte das für sehr gut möglich, meine Mutter durfte ums Jahr 1981 rum in der Schweiz nicht selbst einen Mietvertrag unterschreiben, sondern es bedurfte die Unterschrift von ihrem Verlobten (meinem Vater, ein "Ausländer") .
                    Viele Grüsse von Garfield

                    Suche nach:
                    Caruso in Larino/Molise/Italien
                    D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
                    Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
                    Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
                    Wyss von Arni BE/Schweiz
                    Keller von Schlosswil BE/Schweiz

                    Kommentar

                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4383

                      #11
                      Hallo,

                      ja, Garfield, wir sind inzwischen auch davon überzeugt, dass es so gewesen ist. Davon, dass Frau x irgendwie einer "Betreuung" bedurft hätte, weiß auch niemand etwas.

                      Natürlich hört sich das heute mehr als "schräg" an, offensichtlich war es aber so bzw. wurde in amtlichen Dingen so gehandhabt. - In anderen Ländern mag das anders gewesen sein, dafür wird es dort andere "Widrigkeiten" gegeben haben ...
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

                      Kommentar

                      • Matthias Möser
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.08.2011
                        • 2264

                        #12
                        Jaja, die sonst so fortschrittliche Schweiz hing , was die Frauenrechte anging, lange hinterher...


                        Gruß
                        Matthias
                        Suche nach:
                        Gernoth in Adelnau, Krotoschin, Sulmierschütz (Posen)
                        und Neumittelwalde/Kruppa (Schlesien)
                        Spaer/Speer in Maliers, Peisterwitz, Festenberg, Gräditz u. Schweidnitz (Schlesien)
                        Benke in Reichenbach, Dreissighuben, Breslau (Schlesien)
                        Aust in Ernsdorf, Peterswaldau, Bebiolka in Langenbielau (Schlesien)
                        Burkhardt in Nieder-Peterswaldau (Schlesien)
                        Schmidt in Nesselwitz u. Wirschkowitz im Kreis Militsch (Schlesien)

                        Kommentar

                        • Garfield
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.12.2006
                          • 2140

                          #13
                          Hallo Matthias
                          Ach, die Schweiz ist überhaupt nicht fortschrittlich. Wir sind ziemlich langsam, immerhin überlegen wir uns dafür manche politische Entscheide ein wenig besser als es vielleicht andere Länger tun.

                          Das Frauenstimmrecht wurde übrigens erst 1971 schweizweit eingeführt, gegen den Willen des letzten Kantons...
                          Viele Grüsse von Garfield

                          Suche nach:
                          Caruso in Larino/Molise/Italien
                          D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
                          Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
                          Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
                          Wyss von Arni BE/Schweiz
                          Keller von Schlosswil BE/Schweiz

                          Kommentar

                          • fps
                            Erfahrener Benutzer
                            • 07.01.2010
                            • 2157

                            #14
                            … und in Appenzell Innerrhoden dauerte die Umsetzung immerhin bis 1990....
                            Gruß, fps
                            Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X