Rechtliche Frage / schwieriger Fall

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  • Nanner1969
    Neuer Benutzer
    • 31.12.2007
    • 18

    Rechtliche Frage / schwieriger Fall

    Meine Frage stellt sich dahingehend, wie "meine Rechte auf Auskunftserteilung" stehen.

    Habe ich ein Anrecht darauf zu wissen "wo meine Blutlinie herstammt" auch wenn die einzige Frau die noch lebt (meine Oma) sich seit nunmehr 30 Jahren "weigert" Informationen zu geben?

    Ich wuchs in Amerika auf und kannte meine deutsche Herkunft nur durch Erzählungen meines Vaters und Mutters - beide gebürtige deutsche.

    Mein Vater ist inzwischen verstorben, meine Mutter hat zwei Gehirnoperationen erlitten und folglich ein Alzheimer Patient. Ich erstelle seit längerem ein Familienstammbaum zurecht für meine Geschwister und deren Kinder und Enkel in den USA und stieß auf beunruhigendes. Meine Oma hat einen Mann in 1941 geheiratet und stellte einen Antrag auf Namenserteilung dieses Mannes, für meine Mutter die 5 zu diesem Zeitpunkt war, die Namensänderung wurde jedoch vom hießigen Amtsgericht abgelehnt.

    Ich würde gerne wissen wer mein leiblicher Opa nebst Verwandschaft ist. Die Oma will nichts davon wissen und weigert darüber zu sprechen.

    Soeben fand ich ein altes Dokument aus dem Jahre 1950, welches besagt das meine Oma mütterlicherseits eine "Waisenrente" für meine Mutter erhielt. Was "genau" bedeutet dies?

    Meine Oma war nicht verheiratet, als meine Mutter geboren wurde. In der Geburtsurkunde meiner Mutter steht kein Vater Name. Muss man nicht in Deutschland nachweisen wer der Vater ist, (auch wenn er verstorben sei) bevor man eine Rente für ein Kind bekommen würde, mit dem Titel Waise?

    Wenn ich das Versorgungsamt anschreibe und um Informationen erbitte, habe ich ein Anrecht darauf zu wissen, von wem diese "Waisenrente" ausbezahlt wurde und weshalb?

    Ich wäre sehr sehr dankbar für Aufklärung, Tipps und Ideen wie ich jetzt am besten vorgehen sollte um das erwünschte Resultat zu erzielen. Denn ich bin momentan "wirklich Platt".
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

    Hallo,
    Sie haben das Recht, auch ohne "Zwischengenerationen" sich Gewißheit über Ihre biologische Abstammung zu verschaffen. Dazu habe ich unter Angaben zu Unterhaltszahlungen Stellung genommen. Wenn Sie noch mehr wissen wollen, rühren Sie sich wieder.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Nanner1969
      Neuer Benutzer
      • 31.12.2007
      • 18

      #3
      RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

      Ich rühre mich sofort wieder So schnell geht das :-)

      Ich denke mein Werdegang jetzt wäre an das Standesamt Berlin zu schreiben. Diese dürften Dokumente aus Vorkriegszeiten noch haben oder?

      Ich habe ja so gut wie garnichts in Händen, außer dieses eine Fetzen Papier welches jemand zu frühen Zeiten offensichtlich verbrennen wollte, ihm/ihr aber nicht ganz gelungen ist.

      Es ist eine Mitteilung von einer Landesversicherungsanstalt aus dem Jahre 1950, worin erwähnt wird das "die Versorgungsakte der Waise ... geb am ... aus Gründen der Zuständigkeit nach ... geschickt wurden".

      Nun da alles soweit ich weiß doch in Berlin archiviert wird -
      muss ich mich nicht an sie wenden?

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      • #4
        RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

        Hallo Nanner,

        steht da Waise oder Halbwaise?

        Viel Erfolg für Dein Vorhaben!
        Marlies

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        • Nanner1969
          Neuer Benutzer
          • 31.12.2007
          • 18

          #5
          RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

          Da steht ""Die Versorgungsakte der Waise...., geb. am ..... ist aus Gründen der Zuständigkeit an das Versordungsamt .... abgegeben worden".

          Was gebau bedeutete dies für "damalige" Auslegung?

          Liebe Grüße,
          Nanner

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          • #6
            RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

            Hallo Nanner,

            meine Mutter hat für mich "Halbwaisenrente" bezogen, mein Vater ist im Krieg geblieben, er galt bis 1968 als vermißt.

            Die einschlägigen Lexika weisen jedoch aus: (ich hätte früher nachschlagen sollen)

            Waise: verwaist, elternlos, vaterlos (letzteres trifft bei Dir zu)

            Waise, Waisenkind: Ein Kind, das keine Eltern mehr hat (trifft bei Dir nicht zu, da es ja eine Mutter hat(te) )


            Schöne Grüsse
            Marlies

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            • Friedhard Pfeiffer
              Erfahrener Benutzer
              • 03.02.2006
              • 5079

              #7
              RE: Rechtliche Frage / schwieriger Fall

              Das Standesamt I in Berlin hat nur dann Sinn anzuschreiben, wenn dieses Unterlagen hat.
              So wie ich das mitbekommen habe, geht es um eine Abstammungsurkunde des Standesamtes Lyck von 1936. Vom Standesamt Lyck haber leider weder das Standesamt I in Berlin noch polnische Standesämter oder Staatsarchive Unterlagen.
              Was die Zuständigkeit der Versorgungsämter betrifft, so wird zunächst das VA Königsberg/Ostpr., nach dem Zusammenbruch das Wohnitz-VA und nach einem evtl. Umzug ein anderes VA zuständig gewesen sein.
              Mit freundlichen Grüßen
              Friedhard Pfeiffer

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