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#21
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Zitat:
"Die ersten Buchstaben des Alphabets" ist richtig, wenn man damit "Die ersten 4 (5, 10 usw.) Buchstaben" meint. Hingegen wäre "Die vier ersten Buchstaben" logischer Unsinn. Egal, wie oft das irgendwo gesagt wird, historisch oder aktuell. Wer das bestreitet, möge erklären, wie es in einer Reihe aufeinander folgender, also einzeln nacheinander stehender, Objekte "zwei erste" Objekte geben kann. |
#22
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Oh Wahnsinn! Vielen Dank euch allen!
Ich werde mir die Beiträge morgen in Ruhe durchlesen und auch den Französischen Text. Und natürlich der Kuratorin schreiben, bin gespannt was sie dazu meint! |
#23
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So, ich habe mir jetzt alle neuen Beiträge genau durchgelesen.
Ich habe kurz nach alten schweizer Vornamen gegoogelt und da würde Seifried und Seifritz passen. Ich würde sagen, dass Seffert/Sieffert eine Dialektform von Seifried sein könnte, aber auch schweizer Dialekte sind sehr unterschiedlich. Petrus / Peter wäre sicher möglich als Vorname in der Schweiz. Die Kuratorin meinte, es müsste beim Familiennamen nicht Vorberger, sondern Vorburger heissen. Es gibt drei Heimatorte in St. Gallen, wo der Name Vorburger bereits vor 1800 beheimatet war: Buchs, Sevelen, St. Margrethen. Kann aber gut sein, dass die Familie bereits damals nicht mehr im Heimatort wohnte, oder noch nicht. Herzlichen Dank auch für den Link zum französischen Buch. Wenn ich das richtig verstehe, steht da also sogar der Name des Herrn, der um 1521 in Genf Ablassbriefe verkaufte, unter anderem im Namen des St. Sebastianenklosters in Rom (so verstehe ich das zumindest). Und da steht der Name von jemandem, der 1880 einen Ablassbrief kopiert (vermutlich abgeschrieben) hat. Ich denke, dem kann man noch weiter nachgehen und würde noch sehr viel mehr zum vorliegenden Ablassbrief herausfinden! Dass "cum familiabus" "die gesamte Verwandtschaft" bedeutet, ist hier allerdings eine Übersetzung/Interpretation aus dem Jahre 1968. Aber auch Pons übersetzt "familiabus" nicht nur mit "enge Familie", sondern auch mit "alle die zum Haushalt gehören". Da müsste man jetzt halt wissen, wie das 1521 gemeint war, so wie Wallone das schon erwähnt hat. Aber ich denke inzwischen, diese Frage kann man so offen stehen lassen, Hauptsache das lateinische Wort ist klar. Hier nochmal der Text zusammen gefasst: Not(um) venerabilis vir Petrus Vorburger (et) maria ei(us) uxor cu(m) familiabus secu[n]da Junij [oder] Julij Stimmt das so nun oder ist etwas noch unsicher? Das mit fidem und qualiter nob[il]is kann ich leider nicht nachvollziehen, an welcher Stelle steht das? Die Kuratorin ist übrigens ebenfalls sehr begeistert von eurer Hilfe und euren Kenntnissen! Herzlichen Dank auch von ihr! |
#24
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Hallo Garfield,
Zu deinem Zitat « Das mit fidem und qualiter nob[il]is kann ich leider nicht nachvollziehen, an welcher Stelle steht das? » Die Erklärung von Heike steht in diesem Satz auf der zweiten Seite : Armand, Du beziehst facimus auf notum; aber könnte es sich nicht auch auf fidem beziehen? Über dem e von fide ist ein Nasalstrich für ein n. Vielleicht steht nach qualiter nob[il]is? Und sie hat Recht. Nur, sie hat aus lauter Zerstreutheit « für ein n » statt für ein m » geschrieben. Dazu habe ich Folgendes geantwortet : « Hallo Heike, Ja, Du hast auch Recht! "Facimus" bezieht sich eher auf "fide(m). Ich glaubte "fide"war ein Kausalablativ (bona fide) aber wegen dem Nasalstrich muss man "fidem" lesen, ähnlich wie bei " remissione(m) et absolutione(m) impedere possit" (ca.10 Zeile höher). Und ich schliesse mich auch Deiner Meinung an beim "Nobilis". Man hätte vielleicht ein Bindewort, etwa wie "quod" erwartet denn "nobilis" ist ein Nominativ. » Es lautet also « Nos procuratores et comisarii fidem facimus qualiter Nobilis … » wobei « fidem facimus » « wir beglaubigen » heissen würde. « Nobilis » ist nicht sicher aber wahrscheinlich. "Notarius" wäre auch möglich denke ich. Der Name « Vorburger » ist auch sehr wahscheinlich. Damals gab es eine bekannte Auswanderung aus der Schweiz in den Schwarzwald (deutsche Genealogie von meiner Frau) und in Elsass. Ein bekannter elsässischer Rieslingproduzent heisst Vorburger. « Venerabilis vir » war nur eine Spekulation. Ja, es wäre sehr hilfreich diese Kopie von Herminjard zu finden. Zu « familiabus » Unten, Seite 195, « les bienfaiteurs étaient associés avec tous leurs parents, vifs et défunts, aux grâces accordées » das heisst das « die Wohltäter und ihre gesamte Familien, ob lebend ob verstorben, vom Anlass Nutzen ziehen konnten ». Ich zweifele immer noch daran daß die Diener eingeschlossen werden konnten. Das steht sowieso nicht im französischen Satz. Das nächste handgeschriebene Wort (gleiche Zeile) heisst "intraverunt" oder "intrauerunt" (das ist gleichgültig) und das heisst daß sie in die Mitbrüderlichkeit eingetreten sind. Ich muss mich noch dafür entschuldigen daß ich mehrmals meine Meinung geändert habe aber man kann nichts daran tun wenn es so schwierig ist. Geändert von Wallone (01.09.2017 um 09:54 Uhr) |
#25
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Hallo Wallone
Das macht nichts, dass es etwas länger gedauert hat und einige Wörter widerrufen wurden. Es war eine (für mich) total unleserliche Schrift in einer Sprache, die bekanntlich komplex ist und die ich nie gelernt habe. Entsprechend habe ich auch nicht erwartet, dass das nach einem Tag erledigt ist . Danke nochmal für deinen letzten Beitrag, nun verstehe ich, wo welcher Teil vom Text steht. Ich habe die Textpassage der Kuratorin geschickt und hoffe nun, dass sie noch die Zeit und Möglichkeit hat, der Abschrift von A.-L. Herminjard nachzugehen. Ich konnte immerhin bereits herausfinden, wo sein Nachlass archiviert ist. Vielleicht haben wir ja Glück . Ich werde euch gerne auf dem Laufenden halten, wenn sich da noch etwas ergibt. euch allen! |
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