Urkunden lebender Nachfahren

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  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    Urkunden lebender Nachfahren

    Hallo

    Mich beschäftigt eine Frage

    Urkunden lebender (verstorbener) Vorfahren die der Sperrfrist unterliegen bekommt man nur als direkter Nachfahre dieser Person.

    Wie verhält es sich mit eigenen Nachfahren?

    Bekommt man Urkunden zu seinen Enkelkinder oder Urenkelkindern?

    anika
    Ahnenforschung bildet
  • AlAvo
    • 14.03.2008
    • 6186

    #2
    Hallo anika,

    hierzu empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Standesamt.


    Viele Grüße
    AlAvo
    War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

    Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

    Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


    Kommentar

    • London Rain
      Benutzer
      • 05.03.2018
      • 28

      #3
      §62 PStG ist da doch eigentlich recht eindeutig formuliert.

      (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

      Kommentar

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