Amtbuch um 1650, Niederbayern

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4830

    [gelöst] Amtbuch um 1650, Niederbayern

    Quelle bzw. Art des Textes: Amtsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca. 1655
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Niederbayern / Neuburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Stäpfl, Röckhinger



    Hallo,

    ich hab hier einen Text mit ein paar kleinen Unsicherheiten und würde mich über Hilfe freuen.

    Geschäft
    Peter Stäpfln im Sta: würd auferladn, das Er Hansen
    Rökhing[er] Pind[er] von Fürstenzell, als porg geg[en] Hansen
    Rennen von Krembs die Craff den 25 Martii [1]633 ergangen
    Abschaidung zu erkhente 30 fl Rossgelt (die Er ........
    .... bezalt habn) auf negste Stephani bei Spendung?
    der Execution, und genugsamber beschscheinung? bezallen solle.
    Angehängte Dateien
    Gruß
    gki
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Geschäfft
    Peter Stäpfler im Sta: wurde auferladen, das Er Hansen
    Rökhing[er] Pind[er] von Fürstenzell, als porg(en) geg[en] Hansen
    Rennen von Krembs die Crafft den 25 Martii [1]633 ergangenen
    Abschaidung zu erkhante 30 fl Rossgelt (die Er Schwuren(tlich)??
    solte bezalt haben) auf negste Stephani bei Stendung
    und Execution, und genugsamber bescheinung bezallen solle.


    Bitte drüber schauen, sicher sind da ein paar Fehler. Schwurentlich ist mir nicht ganz geheuer.
    Zuletzt geändert von Verano; 27.07.2016, 13:11.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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    • growa
      Erfahrener Benutzer
      • 23.07.2011
      • 195

      #3
      Hallo,
      eine kleine Ergänzung:
      (die Er Schwur ärl(ich)

      LG Walter
      Zuletzt geändert von growa; 27.07.2016, 13:17.

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        In Eile: Ich vermute bei "Abschaidung", "Schwuren(tlich)" und wahrscheinlich bei "Stendung" denselben Anfangsbuchstaben - aber welchen, und was ist bei den einzelnen komischen Worten dann zu lesen?

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Hallo Walter,

          (die Er Schwur ärl(ich)
          das könnte hinkommen.

          @ Jürgen:
          Stendung, Stundung?


          Abschaidung, irgendwas vermögensrechtliches.
          Dann könnte auch bei Schwur und Stendung ein A vorangesetzt worden sein.
          Apschwur? und Apstendung?
          Zuletzt geändert von Verano; 27.07.2016, 13:33.
          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 4830

            #6
            Hallo,

            vielen Dank für das Interesse!

            Ich denke "Stendung" stimmt nicht. "Pfendung" ist mutmaßlich richtig mit einem etwas kunstvollen P. Vielleicht auch "Spfendung".

            Mit dem "Rossgelt" bin ich auch nicht mehr einverstanden, "Restgelt", scheint mit passender.

            "Schwur" halte ich auch nicht für möglich, das "w" würde man deutlich erkennen.
            Gruß
            gki

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            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Hallo gki,

              Du hast recht.

              Meine verzweifelten Versuche mit Schwur sind Blödsinn

              Statt Pfendung „Apsendung“ oder "Apfendung"?
              Denn an das A, welches Jürgen ins Gespräch gebracht hat, kann ich auch glauben.

              Dann müsste noch das letzte A geklärt werden:
              .... die Er Ahiero än(dlich)? ...
              Zuletzt geändert von Verano; 27.07.2016, 15:45.
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 4830

                #8
                Hallo August!

                Das "A" halte ich nicht für richtig, das ist mMn ein "S", vgl. "Stephani"

                Anbei ein Bild mit zwei A bei Andre und Antwort aus demselben Buch.
                Angehängte Dateien
                Gruß
                gki

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                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Und nun hatte ich mich auf das A eingelassen.

                  Siehe # 7.

                  Schaun wir mal weiter.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                  • Verano
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2016
                    • 7819

                    #10
                    Hallo gki,


                    ich sehe Übereinstimmung mit dem A von Andree.

                    Und wenn ich mir den Text „übersetze“ dann finde ich die Wörter auch passend.

                    P. St. wurde befohlen, das er H. R., Binder von F. als Bürge gegen H. R. von K. die auf Grund d. 25. M. 1633 ergangene Vermögensverteilung von 30 (90?) Gulden Restgeld (die er hier endlich bezahlt haben sollte) aufs nächste Stephanifest bei Absendung und Vollstreckung und ausreichender Bescheinigung bezahlen soll.
                    Viele Grüße August

                    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                    • gki
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2012
                      • 4830

                      #11
                      Hallo August,

                      die Übereinstimmung mit dem A sehe ich nicht, aber letztlich ist es auch egal: Deine Übersetzung ist schon so in Ordnung.

                      Was ich nur nicht verstehe, ist daß der Binder Bürge "gegen" den Renner aus Krems ist. Ich kenne nur "Bürge für" oder "Bürge des". Eine Meinung dazu?
                      Gruß
                      gki

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                      • Verano
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2016
                        • 7819

                        #12
                        Hallo gki

                        Na ja, so hat sich Sprache halt verändert.

                        „gegen“ im Sinne von „contra“ ist es nicht. Ich denke, eher so wie „gegenüber“
                        Bürge gegenüber Person, bedeutet für mich Bürge für Person.
                        Viele Grüße August

                        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                        • gki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2012
                          • 4830

                          #13
                          Hallo August!

                          Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                          Na ja, so hat sich Sprache halt verändert.
                          Die anderen Formulierungen sind aber +- zeitgenössisch, vielleicht 50 Jahre später.

                          „gegen“ im Sinne von „contra“ ist es nicht. Ich denke, eher so wie „gegenüber“
                          Bürge gegenüber Person, bedeutet für mich Bürge für Person.
                          Also, bei Bürgschaften gibt es drei Gruppen:

                          A: derjenige der etwas zu bekommen hat
                          B: derjenige der was zu leisten hat
                          C: Der Bürge, der A dafür geradesteht, falls B nicht leisten kann, und dem in diesem Fall die Ansprüche, die A an B hatte, zufallen.

                          C war offenbar der Binder, aber war der Stäpfl A oder B?


                          Mich interessiert das, da ich bisher, bis auf die Tatsache, daß sie in derselben Kirchengemeinde wohnten, keine Berührungspunkte zwischen dem Stäpfl und dem Binder hab. Beide sind Ahnen von mir, aber die Linien laufen erst bei meinen Urgroßeltern zusammen.

                          Die Verbindung zu dem Renner ist auch unklar. Dessen Hochzeit 1636 hab ich in Krems gefunden, aber die Verbindung nach Fürstenzell ist unklar. Das Kloster hatte allerdings Besitzungen in der Gegend.

                          Ob ich die Dokumente von 1633 noch finde, weiß ich nicht.
                          Gruß
                          gki

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                          • Verano
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.06.2016
                            • 7819

                            #14
                            Stäpfler wurde angeordnet, befohlen, dass er dem Binder v. F. (der) als Bürge für Renner .... bezahlen soll.


                            Ich meine, dass der Binder der Bürge für Renner war. Renner konnte nicht zahlen, Und Stäpfler soll zahlen.


                            Oder habe ich hier einen Denkfehler? Bitte andere mitdenken.
                            Viele Grüße August

                            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                            • gki
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2012
                              • 4830

                              #15
                              Zitat von Verano Beitrag anzeigen

                              Ich meine, dass der Binder der Bürge für Renner war. Renner konnte nicht zahlen, Und Stäpfler soll zahlen.


                              Oder habe ich hier einen Denkfehler? Bitte andere mitdenken.
                              Ich denke, daß das nicht sein kann. Es steht ja explizit da, daß der Binder der Bürge ist. Nur für wen?

                              Da der Stäpfl an den Bürgen zahlen muß, würde man denken, daß der Binder _sein_ Bürge war, und er dem noch Geld schuldete, was der Bürge früher an den Renner zahlen mußte, weil der Stäpfl nicht konnte.

                              Oder der Binder war der Bürge des Renner und nahm für ihn Geld in Empfang um es bei ihm abzuliefern? Aber das gibt eigentlich keinen Sinn.
                              Gruß
                              gki

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