Darf Kirchenbucheinsicht verweigert werden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • viola63
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2010
    • 869

    Darf Kirchenbucheinsicht verweigert werden?

    Hallo liebe Mitforschenden,
    ich muß Euch mal etwas simples fragen. Für meine Forschung brauche ich Daten aus der Kirchengemeinde Gera. Die Geschäftszeiten sind dort di. vormittags und do. nachmittags. Also rief ich dort an, um einen Termin zumachen. Die nette Sekretärin teilte mir jedoch mit, daß die Termine für Ahnenforschung der Herr XYZ macht, aber nur freitags. Sie gab mir seine Email und ich schrieb ihn an mit meinen Terminwunsch. Darauf antwortete er mir, daß eine Einsicht nur freitags zwischen 9:30 und 11:30 möglich ist. Da ich (gebürtig aus Gera) aber seit 27 Jahren in Hessen wohne und die einfache Wegstrecke 370 km ist, ich noch vollzeitig berufstätig bin und nicht immer so fahren kann, wie ich gerne möchte, bat ich ihn um einen anderen Termin. Er antwortete mir heute, daß der Kirchenmeister für mich eine Ausnahme für die Kirchenbucheinsicht machen würde.
    Deshalb meine Frage an Euch. Was bitte ist ein "Kirchenmeister"? und darf eine Einsicht in die Kirchenbücher verwehrt werden, wenn die Bücher noch nicht verfilmt sind, also ich keine andere Möglichkeit habe, zu recherchieren.
    Was ich auch noch sehr merkwürdig finde, man möchte zur Gebühr (8,-€ für 4 Std.) noch eine zusätzliche Gebühr von 5,-€ Pro Std. für eine Aufsichtsperson.
    Ich habe den Anschein, daß man dort keine Forscher möchte, welche in den Kirchenbücher nach ihren Ahnen suchen möchten. Oder wie seht ihr das?
    Viele Grüße
    viola63
  • mesmerode
    Erfahrener Benutzer
    • 11.06.2007
    • 2724

    #2
    Hallo,
    ich zahle 5 EUR für die Zeit von 8-12 Uhr.
    Sage was ich haben möchte, man legt mir die Bücher hin.
    Wenn ich andere Bücher haben will, rufe ich die Dame an und die bringt sie mir.
    Bin die ganze Zeit allein, erlaubt sind Wasser zum trinken nichts anderes.
    Baumwollhandschuhe liegen bereit und das schöne ist wenn die gute Frau
    weiss wonach ich suche kommt Sie mit einem Zettel wo alle Informationen drauf sind und sucht mir die entsprechenden Bücher raus. Bin begeistert vom ev. Kirchenarchiv Mülheim an der Ruhr.

    Uschi
    Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
    Niedersachsen : Bleidistel, Knoke, Pipho, Schoenebeck, Plinke
    NRW : Wilms, Oesterwind, Schmitz, Wecks
    Rheinland Pfalz : Ingenbrandt, Schmitt, Ries, Emmerich

    Kommentar

    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #3
      Kommt öfters vor, du könntest ja die Bücher beschädigen, daher die Aufsicht.
      In Burgstädt z.B. darf man garnicht selbst ran sondern "muss" einen dort verzeichneten gegen Geld tätigen Ermittler beauftragen.....

      Verweigern? Sie bieten dir doch einen Termin an oder hab ich das falsch verstanden?
      An die vorgegebenen Zeiten müsstest du dich schon halten.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28378

        #4
        Hallo,

        Er antwortete mir heute, daß der Kirchenmeister für mich eine Ausnahme für die Kirchenbucheinsicht machen würde.
        eine oder keine?

        Natürlich kann man Dir die persönliche Einsicht verweigern. Die KB sind Eigentum der Kirche. Um diese zu erhalten ist es nicht förderlich, wenn täglich Ahnenforscher mit ihren Fettfingern und Kugelschreibern diese strapazieren. Und bevor einer meckert, wir alle würden das natürlich nicht machen! Aber als man in Passau tatsächlich noch in die Originale schauen durfte, habe ich so einige Flecken und Schmierereien entdeckt . Einige Bücher waren so stark beschädigt, dass man dies nicht selbst einsehen konnte. Hier mußte man dann einen Antrag ausfüllen und hat dann eine Kopie des Eintrags bekommen.

        Aber ganz offensichtlich kann man die Bücher ja einsehen, nur leider zu für Dich ungünstigen Zeiten. Und wenn Du dich nicht vertippt hast, würde man ja sogar eine Ausnahme für Dich machen. Also was willst Du mehr?

        Falls es doch vertippt war, mußt Du wohl Urlaub nehmen. In diesen sauren Apfel müssen wohl noch mehr Ahnenforscher beißen. Das Rathaus, die Post, der Supermarkt etc. haben ja auch ihre Öffnungszeiten und machen nicht für jeden extra auf.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • renatehelene
          • 16.01.2010
          • 1983

          #5
          Guten Abend Viola,

          "was ist ein Kirchenmeister"? Tipp das Wort mal bei "books.google.de" ein.

          Kommentar

          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2631

            #6
            Darf Kirchenbucheinsicht verweigert werden?

            Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
            Kommt öfters vor, du könntest ja die Bücher beschädigen, daher die Aufsicht.
            In Burgstädt z.B. darf man garnicht selbst ran sondern "muss" einen dort verzeichneten gegen Geld tätigen Ermittler beauftragen.....

            Verweigern? Sie bieten dir doch einen Termin an oder hab ich das falsch verstanden?
            An die vorgegebenen Zeiten müsstest du dich schon halten.
            Das die Aufsicht in manchen Fällen berechtigt ist kann man nachvollziehen.

            Eine Archivarin hat mir erzählt das sie einmal einen Ahnenforscher erwischte als er gerade dabei war mit einer Rasierklinge die Seite mit dem Tauf Eintrag seines Ahnen aus dem KB heraus trennen.

            anika
            Zuletzt geändert von anika; 03.03.2018, 01:55. Grund: Geändert
            Ahnenforschung bildet

            Kommentar

            • OliverS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.07.2014
              • 2938

              #7
              Zitat von anika Beitrag anzeigen
              Das die Aufsicht in manchen Fällen berechtigt ist kann man nachvollziehen.

              Eine Archivarin hat mir erzählt das sie einmal einen Ahnenforscher erwischte als er gerade dabei war mit einer Rasierklinge die Seite mit dem Tauf Eintrag seines Ahnen aus dem KB heraus trennen.

              anika
              Da fehlen einem die Worte..
              Dauersuchen:

              1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
              2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
              3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

              Kommentar

              • viola63
                Erfahrener Benutzer
                • 28.07.2010
                • 869

                #8
                Guten Morgen,

                ich danke Euch allen für Eure hilfreichen Antworten. Da habe ich in meiner vergangenen Forscherzeit immer das wahnsinnige Glück gehabt, daß man mich für eine kleine Spende an die Kirchengemeinde allein in den Bücher suchen ließ. Deshalb war ich jetzt über diese Vorgehensweise sehr verwundert.
                Also werde ich mich glücklich schätzen, daß der Kirchenmeister mich doch in seine Bücher schauen läßt, wenn auch nur mit Aufsichtspersonal (hab`ja nichts zu bergen).
                Viele Grüße
                viola63

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28378

                  #9
                  Zitat von anika Beitrag anzeigen
                  Eine Archivarin hat mir erzählt das sie einmal einen Ahnenforscher erwischte als er gerade dabei war mit einer Rasierklinge die Seite mit dem Tauf Eintrag seines Ahnen aus dem KB heraus trennen.
                  Boahh!
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Simone99
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.08.2015
                    • 785

                    #10
                    Als ich die Kirchebücher von Geithain durchsuchte, fehlten auch einige Seiten. Auf meine Nachfrage wurde mir auch gesagt, die habe leider jemand mit einer Rasierklinge herausgeschnitten. Darum nun die Aufsichtsperson. Es gibt nichts was es nicht gibt, auch unter "Ahnenforschern" nicht.

                    Kommentar

                    • Deisterjäger
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2013
                      • 1159

                      #11
                      Moin Viola,

                      dass die KB Eigentum der Kirchengemeinden sind ist ja schon geschrieben worden. Was ich aber bei all der Schreiberei vermisse ist der Hinweis dass eine Einsichtnahme in die KB bis ca. 1874 erlaubt ist. Ab 1874 ist es eine Ermessensfrage der Kirchengemeinde. Grund, ab da sind die Standesämter dafür zuständig. Hinzu kommt noch das man in den ostdeutschen Kirchen da sehr empfindlich ist und nach Rechtslage handelt. Die Gewährung zur Einsicht in die KB nach 1874 ist freiwillig
                      Zuletzt geändert von Deisterjäger; 03.03.2018, 11:57.
                      Viele Grüße vom Deisterrand
                      Harald

                      Kommentar

                      • Xtine
                        Administrator
                        • 16.07.2006
                        • 28378

                        #12
                        Hallo Deisterjäger,

                        Zitat von Deisterjäger Beitrag anzeigen
                        ... ist der Hinweis das eine Einsichtnahme in die KB bis ca. 1874 erlaubt ist.
                        ob man nun tatsächlich unbedingt ein Recht hat, das Original persönlich einzusehen? Bei stark beschädigten Büchern ist dies diesen nicht zuträglich.
                        Dass man zumindest eine Auskunft daraus erhält / erhalten sollte, steht außer Frage.
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine

                        .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

                        Kommentar

                        • Bergkellner
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.09.2017
                          • 2351

                          #13
                          Nach der Sächsischen Kirchenarchivordnung - wurde mir erklärt - darf in den Kirchenbüchern nur noch unter Aufsicht recherchiert werden, nehme mal an, dass hat damit zu tun ===>>
                          Zitat von anika
                          Eine Archivarin hat mir erzählt das sie einmal einen Ahnenforscher erwischte als er gerade dabei war mit einer Rasierklinge die Seite mit dem Tauf Eintrag seines Ahnen aus dem KB heraus trennen.
                          In den kleineren Pfarrämtern in der Umgebung meines Herkunftsortes, wo die Aufsicht nicht gewährleistet werden kann, dürfen Fremde gar nicht mehr in die Nähe der Kirchenbücher. Die haben dann jemanden, der für einen die Recherche übernimmt.
                          Das verdanken wir den Egoisten, die glauben, am Allgemeingut herumsäbeln zu können - s.o.

                          Tannenberg = Ortschronist
                          Rittersgrün = ortsansässiger Genealoge
                          Lößnitz = Ortschronist von Affalter
                          Hermannsdorf = Kirchnerin
                          Sehma = altgedienter Genealoge(91 Jahre alt + toppfit)...

                          Und Fotos sind verboten, auch ohne Blitz - es gibt nur die Daten.

                          Man muss es halt nehmen, wie es kommt. Und brav seine 10n€ für 3 Stunden Eigenrecherche im Archiv löhnen, wenn man schon selbst suchen kann (wohlgemerkt, laut Sächsischer Kirchenarchivordnung - oh, ich liebe diese Wort!!!)

                          Lg, Claudia von den bergkellners
                          Zuletzt geändert von Bergkellner; 03.03.2018, 16:07.
                          Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


                          Kommentar

                          • scheuck
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2011
                            • 4383

                            #14
                            KBs

                            Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
                            Nach der Sächsischen Kirchenarchivordnung - wurde mir erklärt - darf in den Kirchenbüchern nur noch unter Aufsicht recherchiert werden ...
                            Hallo,

                            wenn's denn überall so wäre, hätte ich sogar dafür Verständnis!

                            Keinerlei Verständnis habe ich für ein Kirchenbucharchiv in meiner Nähe, das so "nebenbei" von Mitarbeitern des Kirchenbuchamtes betrieben wird.
                            Man meldet sich telefonisch an, man geht hin, die am Tage x zuständige Dame begleitet einen in den Keller, schließt auf, macht die Stahlschränke auf und zeigt voller Stolz, was alles "im Angebot" ist.
                            Die Dame hinterlässt einen Zettel, auf dem eine Telefonnummer steht, unter der sie bei Fragen zu erreichen ist (in jenem Archiv steht ein Telefon) und geht; wenn man selbst fertig ist, geht man auch.
                            "Im Angebot" sind reichlich Original-KBs aus Stadt und Land, angefangen von 17xx bis in die Neu-Zeit.
                            Für €5.-/Tag ist es auch erlaubt, Fotos zu machen (mit und ohne Blitz), man darf eine beliebig große Tasche mitnehmen, man darf eigentlich alles und vollkommen ohne Aufsicht.
                            Ein Leichtes, aus diesem Archiv ein komplettes KB (oder auch mehrere) mitzunehmen, wenn die mitgebrachte Tasche groß genug ist, das merkt zunächst mal niemand! - Man muss sich selbst auch nicht ausweisen, da wird nichts notiert; im Fall des Falles könnte man noch nicht mal nachweisen, wer zuletzt in jenem Raum war, und "Personalien" hätte man auch nicht.

                            Ich gehe gerne hin, bin ja auch ganz artig und bringe sogar die eigenen Baumwollhandschuhe mit, aber Verständnis für einen solchen Umgang habe ich absolut nicht, und ich hoffe auch, dass es sich um einen Einzelfall handelt!
                            Herzliche Grüße
                            Scheuck

                            Kommentar

                            • viola63
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.07.2010
                              • 869

                              #15
                              Hallo liebe Mitforschenden,

                              ich danke Euch für Eure zahlreichen Tips, Meinungen und Erfahrungen.
                              Mein Resüme daraus ist, es gibt 100 Kirchenämter und 101 verschiedene Verfahrensweisen.
                              Ich stimme Euch allen zu, daß es überhaupt nicht geht, daß die alten Kirchenbücher "geschändet" werden. Diese Dinge sind unwiederbinglich!!!!
                              Aber im heutigen Zeitalter, wo überall Kopierer existieren, könnte man doch "Duplikate" von den wertvollen Werken erstellen, bzw. sie zur Verfilmung für das LKA freigeben. Ich denke, die Ahnenforschung hat in der letzten Zeit schon großen Zuwachs an Interessenten gefunden, sodaß die Kirchenbücher in der Zukunft doch noch stärker "genutzt" werden.
                              Vielleicht sollte die eine oder andere Kirchengemeinde mal darüber nachdenken!
                              Viele Grüße
                              viola63

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X